Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Ernst Ferdinand Klein

geboren:3. September 1744 Breslau
gestorben:18. März 1810 Berlin
Konfession:evangelisch
Vater:Karl Heinrich Klein (1704-1781), Kaufmann in Breslau

Ernst Ferdinand Klein

Klein besuchte das Magdalenengymnasium in Breslau und schrieb sich am 25. April 1763 zum Jurastudium in Halle ein. Er kehrte nach dem Studium in seine Heimatstadt zurück. Hier absolvierte er das juristische Referendariat. Ab 1767 war er als Advokat bei der Breslauer Amtsregierung tätig. Gleichzeitig publizierte er einige Schriften zur Reform des Zivilprozessverfahrens sowie zu anderen Gesetzgebungsfragen. Aus diesem Grund wurde die preußische Regierung auf ihn aufmerksam. 1781 berief man ihn als Assistenzrat nach Berlin in die Kommission, die das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten erarbeiten sollte. Vor allem im Ehe- und Strafrecht besaß Klein Expertise.

In Berlin kam er in Kontakt mit dem Verleger Friedrich Nicolai (1733-1811) und gehörte bald der Berliner „Mittwochsgesellschaft" an, eine der bedeutendsten Aufklärungsgesellschaften der Spätaufklärung. Auch wurde er der juristische Lehrer der Brüder Alexander und Wilhelm von Humboldt.

Am 21. November 1791 erhielt er einen Ruf als ordentlicher Professor der Juristischen Fakultät  und Universitätsdirektor der Universität Halle. Hier konzentrierte er sich vollends auf seine publizistischen Werke und seine Lehrtätigkeit. Bis zum Ende des Jahres 1800 füllte er diese Position mit großem Einfluss aus. Dann ging er als Obertribunalrat zurück nach Berlin.

Klein war dreimal verheiratet. 1768 heiratete er Sophie Luise Landmann, 1778 in Breslau Juliane Dorothea Förster, die Tochter eines Advokaten aus Breslau und 1786 Maria Friederike Hondo.

Quellen: ADB, Bd. 16, Leipzig 1882, S. 88ff.; Förster, S. 230f.; NDB, Bd. 11, Berlin 1977, S. 734f.; UAHW Originalmatrikel, Bd. 1767-1781, Bl. 200; UAHW Rep 3, Nr. 242 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät, Bd. 3 (1755-1805).

Autorin: JS

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