Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Johannes Weidemann

geboren: 15. August 1897 Pförten, Kreis Sorau
gestorben: 21. August 1954 Hamm/Westfalen
Konfession: evangelisch
Vater: Oberpostkassenrendant i.R.

Johannes Weidemann

Nach der Reifeprüfung (Kassel 1915) leistete Weidemann von 1915 bis 1919 Kriegsdienst. Entlassen wurde er als Unteroffizier, an Auszeichnungen erhielt er das Eiserne Kreuz II. Klasse und das Bulgarische Tapferkeitskreuz 4. Klasse. Weidemann studierte Rechts- und Staatswissenschaften, Philosophie und Kunstgeschichte an den Universitäten Marburg und Berlin, 1922 promovierte er zum Doktor der Staatswissenschaften, 1923 legte er die erste juristische Staatsprüfung ab und promovierte zum Dr. jur. 1926 absolvierte er die zweite juristische Staatsprüfung in Berlin. Nach Verwaltungsdienst und Parteiarbeit in Kassel wurde Weidemann am 1. April 1933 zum Oberbürgermeister Halles ernannt. Als Jurist war Weidemann ebenso profiliert wie als Nationalsozialist, so war er Herausgeber der »Schriften zur deutschen Gemeindepolitik« (in Verbindung mit dem Hauptamt für Kommunalpolitik der Reichsleitung der NSDAP) und Mitherausgeber eines Kommentars zur Deutschen Gemeindeordnung. 1937 Ernennung zum Honorarprofessor in Halle, Initiator der »Rosenberg-Politik«. 1945 verhaftet und von der Universität Halle entlassen. 1948 wurde Weidemann von einem Spruchgericht in Bielefeld verurteilt und damit »entnazifiziert«.

Organisationen: Mitglied der NSDAP seit 1. August 1931 (Nr. 593 845), förderndes Mitglied der SS, seit 1937 reguläres Mitglied im Rang eines Obersturmbannführers, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Städte- und Gemeindetages, Vorsitzender des Ausschusses für Kommunalrecht und Kommunalverfassung in der Akademie für Deutsches Recht, Vertreter des Leiters des Hauptamtes für Kommunalpolitik in der Reichsleitung der NSDAP.

Quellen: UAHW, Rep. 11, PA 16758 (Weidemann); UAHW, Rep. 6, Nr. 1362 und 1407.

Autor: HE

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