Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Georg Dahm

geboren: 10. Januar 1904 Altona
gestorben: 30. Juli 1963 Kiel
Konfession: evangelisch
Vater: Rechtsanwalt und Notar

Georg Dahm

Nach dem Besuch des Gymnasiums Christianeum in Hamburg-Altona (Reifeprüfung 1922). studierte Dahm Staats- und Rechtwissenschaft in Tübingen, Hamburg und Kiel. 1925 legte er das erste juristische Staatsexamen und wurde Referendar am Land- und Amtsgericht Altona. 1927 promovierte Dahm an der Universität Heidelberg mit der Dissertation »Täterschaft und Teilnahme im amtlichen Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches: Ein kritischer Beitrag zur Lehre von der Teilnahme als ein Problem der Gesetzgebung«. 1930 habilitierte sich Dahm an der Universität Heidelberg für das Fach Strafrecht mit einer Arbeit über Strafrecht Italiens im ausgehenden Mittelalter. Im Sommersemester 1932 vertrat er in Halle das vakante Ordinariat für Strafrecht. Zum Wintersemester 1932/33 erhielt er einen Ruf an die Universität Kiel. Nach kurzer Vertretung des Lehrstuhles wurde Dahm im Oktober 1933 zum ordentlichen Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalistik ernannt. 1935 ernannt ihn das Wissenschaftsministerium zum Rektor der Universität Kiel, beeindruckt von seinem Bestreben, die juristische Fakultät der Universität zur nationalsozialistischen »Stoßtruppfakultät« zu machen. Bereits vor den entsprechenden Erlassen des Wissenschaftsministeriums versuchte Dahm, die Promotion von Juden zu verhindern, da dies für eine »politische Universität wie Kiel« nicht angemessen sei. Auch rechtspolitisch profilierte sich Dahm, u. a. plädierte er für ein autoritäres Strafrecht (gemeinsam mit Friedrich Schaffstein »Liberales oder autoritäres Strafrecht?« 1933; »Der Tätertyp im Strafrecht« 1940) und engagierte sich als Richter an einem Sondergericht für das NS-Regime. 1939 nahm Dahm einen Ruf an die Universität Leipzig an, 1941 wechselte er nach Straßburg, wo er als Prorektor amtierte. 1944 erhielt Dahm einen Lehrauftrag an der Universität Berlin. Dort 1945 entlassen, zog er nach Flensburg um. Hier überarbeitete er sein 1944 erstmals erschienenes Buch »Deutsches Recht« (2. Auflage 1951). Seit Anfang der 1950er Jahre lehrte Dahm in Dacca (Pakistan) Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsgeschichte. 1954 erschien seine Übersetzung des indischen Strafgesetzbuches. 1955 wurde er an die Universität Kiel auf eine Professur für Völkerrecht und Internationales Recht berufen. Mit seinen Schriften zum Völkerrecht prägte Dahm, der hohes Ansehen genoss, die Rechtsentwicklung der Bundesrepublik nachhaltig (»Zur Problematik des Völkerstrafrechts« (1956), »Völkerrecht« (dreibändiges Lehrbuch, 1958–1961).

Organisationen: 1925 SPD, am 4. Mai 1933 Aufnahme in die NSDAP, im November 1933 Eintritt in die SA

Quellen: Dissertation; Kürschner; BA R 4901/13261; Matthias Wieben, Studenten der Christian-Albrechts-Universität im Dritten Reich, Frankfurt am Main 1994, S. 80.

Autor: HE

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