Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Ernst Friedrich Knorre

geboren:20. Dezember 1728 Halle
gestorben:18. April 1771 Halle
Konfession:evangelisch
Vater:Carl Gottlieb Knorre (1696-1753), Professor der Jurisprudenz in Halle

Ernst Friedrich Knorre

Über die Kindheit und Jugend Knorres ist nicht viel bekannt. Es ist davon auszugehen, dass ihn der Vater Carl Gottlieb Knorre (1696-1753) zunächst privat unterrichtete. Er schrieb ihn jedenfalls schon im Kleinkindalter in das Matrikelverzeichnis der Universität Halle ein - eine übliche Praktik für Universitätsangehörige. Aus diesem Grund ist der Studienbeginn nicht bekannt. Am 23. August 1751 wurde er zum Doktor der Rechte promoviert. Anschließend war Knorre als Privatdozent in Halle tätig.

Nachdem der Vater und ein weiterer Kollege Ende des vorangegangenen Jahres verstorben waren, wurde Ernst Friedrich Knorre am 22. Januar 1754 zum außerordentlichen Professor der Rechte und zum Assessor des Spruchkollegiums der Juristischen Fakultät ernannt. Ab 1764 war Knorre zudem Mitglied des halleschen Schöppenstuhls. Diese Institution trat auf Anfrage eines Richters zusammen, erarbeitete selten tatsächliche Urteile, zumeist aber Gutachten und Ratschläge für Gerichte in der Region. Für die Professoren der Juristischen Fakultät war die Arbeit im Schöppenstuhl immer auch ein einträglicher Nebenerwerb. Über sein wissenschaftliches Schaffen ist wenig bekannt. Er verstarb schon in Alter von 42 Jahren.

Quellen: Förster, S. 234; MV Halle II, S. 61; UAHW Rep 3, Nr. 241 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät, Bd. 1 (1730-1754).

Autorin: JS

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