Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Johann Caspar Ludwig Mencke

geboren:8. September 1752 Wittenberg
gestorben:22. Juli 1795 Halle
Konfession:evangelisch
Vater:Leonhard Ludwig Mencke (1711-1762), Jurist, Bürgermeister von Wittenberg

Johann Caspar Ludwig Mencke

Johann Caspar Ludwig Mencke entstammte dem großen Gelehrtengeschlecht der Menckes, die zahlreiche Lehrstühle an der Leipziger Universität inne hatten. So verwundert es nicht, dass Mencke zunächst zu Hause unterrichtet und bereits im Alter von vier Jahren an der Universität Wittenberg immatrikuliert wurde. Dies war eine gängie Praxis in gelehrten Familien, fast gehörte es zum „guten Ton“. Die frühe Immatrikulation diente auch dazu, sich bereits im Kindesalter die Privilegien des Gelehrtenstandes zu sichern.

Zwischen 1764 und 1770 besuchte Mencke die Gelehrtenschule in Grimma. 1770 begann er mit dem Studium der Rechte in Wittenberg und legte fünf Jahre später das praktische Examen zum Notar ab. Zudem war er als Hofmeister junger Adliger tätig, die in Wittenberg studierten. Am 21. Oktober 1777 schrieb er sich an der Universität Halle zum Jurastudium ein und wurde 1780 zum Doktor der Rechte promoviert. Anschließend war er als Privatdozent tätig.

Am 8. März 1787 wurde Mencke zum außerordentlichen Professor der Rechte in Halle berufen, am 21. Januar 1789 zum ordentlichen Professor. Diese Tätigkeit konnte er jedoch aufgrund seines frühen Todes nicht lange ausüben. Das hallesche Bürgerrecht erlangte Mencke im Mai 1788.

Quellen: Förster, S. 243; Juntke, Fritz/Weissenborn, Bernhard: Album Academiae Vitebergensis, Jüngere Reihe Teil 3 (1710 - 1812), Halle 1966, S. 304; Meusel, Bd. 9, Leipzig 1809, S. 73; NDB, Bd. 3, Berlin 1957, S. 33; UAHW Matrikelverzeichnis nach 1744, Bd. 2, Bl. 203; UAHW Rep 3, Nr. 241 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät Bd. 3 (1755-1805).

Autorin: JS

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