August Anschütz
geboren: | 9. Januar 1826 Suhl |
gestorben: | 2. August 1873 Bad Soden |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | nicht ermittelt |
August Anschütz
Die Reifeprüfung legte Anschütz auf der Landesschule Pforta ab. Er studierte Rechtswissenschaft in Bonn und Berlin und promovierte 1848 an der Universität Heidelberg zum Dr. jur. Nach einer längeren wissenschaftlichen Reise habilitierte er sich 1851 an der Universität Bonn für die Fächer deutsches und französisches Recht. 1855 wurde er zum außerordentlichen Professor ernannt, 1859 erhielt er einen Ruf auf eine ordentliche Professur der Universität Greifswald. 1862 wurde er nach Halle versetzt. Hier las er deutsches Privatrecht, deutsche Rechtsgeschichte, Handelsrecht und Staatsrecht. Mit Rücksicht auf die zahlreichen Landwirtschaftsstudenten hielt er auch Vorlesungen im Landwirtschaftsrecht. Seine wissenschaftlichen Arbeiten waren der Rechtsgeschichte (»Summa legis Langobardorum: Langobardisches Rechtsbuch aus dem XII. Jahrhundert«, 1870), dem französischen Privatrecht (Beiträge zum Handbuch des französischen Civilrechts, 1855) und vor allem dem Handelsrecht gewidmet (gemeinsam mit Otto von Völderndorff »Kommentar zum allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuche« 3 Bde. 1864–1874). 1872/73 war Anschütz Rektor der Universität. Kurz darauf erkrankte er, wie es in der Universitätschronik heißt, an einem Lungenleiden, dem er während eines Kuraufenthaltes erlag.
Quellen: Nachruf in: Chronik 1874, S. 8; Jelowik, Tradition und Fortschritt, S. 77 und 80.
Autor: HE