Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Adolf Arndt

geboren: 21. Oktober 1849 Freienwalde (Pommern)
gestorben: 22. April 1926 Marburg
Konfession: mosaisch
Vater: nicht ermittelt

Adolf Arndt

Arndt besuchte das köllnische Gymnasium in Berlin, nach der Reifeprüfung studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin und Heidelberg. 1872 promovierte er an der Universität Berlin mit der Dissertation »De obligationibus individuis et maxime de correalibus quae vocantur« zum Dr. jur. Er absolvierte den Vorbereitungsdienst und wurde zum Kreisrichter ernannt. Nach kurzer Tätigkeit im Justizdienst trat er als Justiziar zur Bergverwaltung über. 1877 wurde Arndt Geheimer Oberbergrat in Halle und habilitierte sich 1879 an der Juristischen Fakultät der Universität. 1893 wurde er zum außerordentlichen Professor ernannt. 1900 wurde Arndt als ordentlicher Professor des Staats-, Verwaltungs-, Kirchen-, Kolonial- und Völkerrechts an die Universität Königsberg berufen. Dort 1913 emeritiert, wurde er 1920 Honorarprofessor der Universität Marburg. Arndt veröffentlichte zum Verwaltungs- und Verfassungsrecht, vor allem aber zum Bergrecht und seiner Geschichte (u. a. »Das Verordnungsrecht des deutschen Reiches«, 1884; »Die Verfassung des deutschen Reiches«, 1895; »Staatsrecht des deutschen Reichs«, 1901; »Deutsches allgemeines Berggesetz für die preußischen Staaten«, 1885; »Bergbau und Bergpolitik«, 1894).

Quellen: Dissertation; NDB Band 1, S. 358.

Autor: HE

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