Carl Bilfinger
geboren: | 21. Juli 1879 Ulm |
gestorben: | 2. Dezember 1958 Heidelberg |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Pfarrer |
Carl Bilfinger
Nach dem Abitur (1887 in Ulm) studierte Bilfinger in Tübingen, Straßburg, Berlin und wieder Tübingen Rechtswissenschaft. Nach dem Referendariat und einer kurzen Tätigkeit als Gerichtsassessor wurde Bilfinger 1911 zum Amtsrichter ernannt. 1915 wurde er Landrichter, 1918 Legationsrat. 1922 habilitierte sich Bilfinger an der Universität Tübingen. Nach einer Lehrstuhlvertretung in Bonn, wurde er 1924 auf einen Lehrstuhl für öffentliches Recht und Völkerrecht an die Universität Halle berufen, nebenamtlich war er Studienleiter der Verwaltungsakademie der Provinz Sachsen. 1935 erhielt er einen Ruf nach Heidelberg, wo er unter anderem als Prorektor amtierte. 1943 nahm Bilfinger einen Ruf an die Universität Berlin an, wo er zugleich das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht leitete. 1945 entlassen, erhielt er 1949 einen Ruf nach Heidelberg, wo er von 1950 bis 1954 zugleich das Max-Planck-Institut für Völker-, Staats- und Verwaltungsrecht leitete. Ab 1950 war er Senator der Max-Planck-Gesellschaft und von 1951 bis 1954 Vorsitzender der Geisteswissenschaftlichen Sektion des Wissenschaftlichen Senats der MPG.
Organisationen: 1933 Eintritt in die NSDAP (Mitglied Nr. 2 260 247), 1934 Mitglied der Akademie für Deutsches Recht.
Quellen: UAHW, Rep. 6, Nr. 1407; Klee, Personenlexikon, S. 49.
Bild: UAHW
Autor: HE