Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Johannes Birkholz

geboren: 23. Juli 1892 Schlodien (Ostpreußen)
gestorben: nicht ermittelt
Konfession: evangelisch
Vater: praktischer Arzt

Johannes Birkholz

Birkholz besuchte Gymnasien in Königsberg, Spremberg, Stade und Stolp, dort legte er 1910 die Reifeprüfung ab. Er begann das Medizinstudium in Jena, leistete dann jedoch erst einmal die halbjährliche Militärdienstpflicht. Danach studierte er in Freiburg, bestand 1912 die ärztliche Vorprüfung und setzte sein Studium in Königsberg fort. Die klinischen Semester absolvierte er in Halle. 1914 wurde er eingezogen und zum Feldunterarzt ernannt, 1916 erhielt Birkholz Urlaub, um das für die Approbation vorgeschriebene 10. Semester zu absolvieren. Ausgezeichnet wurde er mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse. Nach der Entlassung trat Birkholz eine Volontärarztstelle in der Universitätsohrenklinik Halle an und erhielt 1920 dort eine außerplanmäßige Assistentenstelle. Zugleich war er vertraglich verpflichteter Zivilarzt an dem zu dieser Zeit noch bestehenden Hilfslazarett an der Klinik. 1921 promovierte er mit einer Arbeit über die Operation chronischer Kieferhöhlenempyeme. 1921 übernahm Birkholz eine HNO-Praxis in Annaberg im Erzgebirge. Auf wissenschaftlichem Gebiet befasste er sich vor allem mit Fragen der Anästhesie des Rachens bei verschiedenen Operationen. 1926 erteilte die Medizinische Fakultät der Halle ihm die Venia docendi für das Fach Ohren-, Nasen- und Kehlkopfheilkunde, zum 1. Mai 1926 erhielt er die Stellung als erster Assistent in der Universitätsklinik für Ohren-, Nasen- und Kehlkopfkrankheiten. 1927 kündigte Birkholz und eröffnete eine Praxis in Aschersleben, blieb jedoch Privatdozent der Universität Halle. Nach Kritik an mehreren nicht geglückten Operationen seines Kollegen Adolf Eckert-Möbius musste Birkholz, obwohl seine Vorwürfe nicht völlig unberechtigt waren, auf die Venia docendi verzichten. Ordinarien der Fakultät bezeichneten Birkholz in einem Schreiben an das Kultusministerium später als »geistig nicht normalen Menschen«, gegen dessen »gemeingefährliche Angriffe« man sich wehren« müsse. Nach langanhaltenden Querelen und einem andauernden Standesgerichtsverfahren veröffentliche Birkholz 1929 Artikel über die angeblichen Missstände an der Universitätsohrenklinik in der kommunistischen Zeitung »Klassenkampf«. 1930 erhielt Birkholz einen Verweis vom ärztlichen Ehrengericht der Provinz Sachsen. Vermutlich zu diesem Zeitpunkt unternahm er einen Selbstmordversuch. Im August 1931 überfuhr Birkholz auf der Landstraße von Ascherleben nach Hoym zwei Radfahrerinnen, obwohl diese ihm, wie ein Zeitungsbericht vermerkt, »vorschriftsmäßig ausgewichen waren.« Die Radfahrerinnen starben, Birkholz wurde verhaftet und zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Als mildernde Umstände erkannte das Gericht eine schwierige psychische Verfassung infolge eines Ehescheidungsprozesses und mehrerer Unglücksfälle in der Familie sowie die Einnahme eines schweren Betäubungsmittels (Verronalnatrium) an. Weiteres konnte nicht ermittelt werden.

Quelle: UAHW, Rep. 11, PA 4548 (Birkholz)

Autor: HE

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