Alfred Boretius
geboren: | 27. Februar 1836 Meseritz (Provinz Posen) |
gestorben: | 1. August 1900 |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Land- und Stadtgerichtsrat |
Alfred Boretius
Den ersten Unterricht empfing Boretius in der Elementarschule seiner Heimatstadt, danach besuchte er die städtische Realschule. 1849 erhielt er durch den Oberpräsidenzen der Provinz Posen eine Freistelle in der Landesschule Pforta. Dort ernannte ihn Karl Steinhart zu seinem Famulus. 1855 erhielt Boretius das Reifezeugnis und begann das Studium der Rechte an der Universität Berlin. Nach einem Semester wechselte er an die Universität Halle, wo ihm die Studiengebühren erlassen wurden und er einen Platz an einem Freitisch erhielt. Außer den juristischen Vorlesungen hörte Boretius Nationalökonomie und Philosophie. Durch Johannes Merkel und Alfred Pernice wurde er auf die deutsche Rechtgeschichte hingelenkt. 1858 promovierte er mit einer gekürten Lösung einer Preisaufgabe über den Charakter der Fehde zum Dr. jur. (»De jure bellorum privatorum ex legibus imperii Romano-Germanici«). Da der Vater noch sieben weitere Kinder unterstützen musste, entschied sich Boretius für den Richterberuf und wurde Auskultator, später Referendar am Landgericht in Meseritz. Merkel bot ihm jedoch an, an der Herausgabe der germanischen Rechte in der Monumenta Germaniae Historica mitzuwirken. 1860 siedelte Boretius nach Halle über und unterstützte Merkel bei der Edition des »Liber leges Langobardorum«. 1861 wechselte als Mitarbeiter der MGH nach Bonn, 1862 hielt er recherchierte er in Paris, am Ende des Jahres ging er nach Berlin. Da Merkel inzwischen verstorben war, fiel Boretius die Herausgabe des Bandes über die langobardischen Rechte zu (veröffentlicht 1868). Recherchearbeiten führten ihn 1863 nach London. 1864 habilitierte er sich an der Universität Berlin mit einer Arbeit über die Kapitularien im Langobardenreich für deutsche Rechtsgeschichte und deutsches Privatrecht. In der Arbeit kritisierte er den Herausgeber des Bandes über die Königlichen und Kaiserlichen Gesetze und Verordnungen massiv, es handelte sich um den Leiter der gesamten Monumenta-Ausgabe und damit um seinen Chef. Nun ohne feste Stellung, schlug die Juristische Fakultät der Universität Halle Boretius für das vakante Extraordinariat für deutsches Recht vor. Boretius wurde jedoch nicht berufen. 1868 nahm er daher einen Ruf auf eine ordentliche Professur für deutsches und öffentliches Recht an der Universität Zürich an. Hier wirkte er von 1868 bis 1870 als Dekan, durch ein Gutachten beeinflusste er das Schweizer Beamtenrecht. 1871 beantragte Boretius seine Entlassung. Zum einen hatte die Schweizer Regierung 1870 beabsichtigt, die Universitäten des Landes zu verändern und die Juristische Fakultät Zürich abzuschaffen. Zum anderen zeigte sich Boretius enttäuscht von einer Bevölkerung, die »so gleichgültig und feindselig über unsere Sache dachte«. Die Preußische Regierung ernannte Boretius zum ordentlichen Honorarprofessor der Universität Berlin. Zunächst war er jedoch in der neuen Verwaltung Elsaß-Lothringens tätig (1873 ausgezeichnet mit der Kriegsdenkmünze für Nichtkombattanten). Nach der Rückkehr arbeitete Boretius für die »Nationalzeitung« und beteiligte sich kämpferisch am politischen Tagesgeschehen. Ende 1874 nahm er den Ruf nach Halle auf das Ordinariat für deutsches und öffentliches Recht an. Die Fakultät nannte als Grund für die Benennung, Boretius’ »gründliche, vorzugsweise der deutschen Rechtsgeschichte, insbesondere der Quellenkunde, zugewandte Gelehrsamkeit«. Boretius las vorwiegend Rechtsgeschichte, u. a. Sachsenspiegel-Exegese hielt aber auch erfolgreich Vorlesungen zum Handels- und Wechselrecht ab. Boretius engagierte sich auch politisch. 1873, 1879 und 1885 gehörte er der preußischen Generalsynode an und unterstützte die »Mittelpartei«. In der Stadtverordnetenversammlung gehörte der nationalliberalen Fraktion an. 1878 gelang es ihm, gegen den Widerstand der vereinigten konservativen Parteien, in den Reichstag gewählt zu werden. 1881 verlor er jedoch die Wahl. 1885 zog er in das Preußische Abgeordnetenhaus ein. 1883/84 war er Rektor der Universität. Ab 1886 litt Boretius an Depressionen, eine Erkrankung des Gehirns und des Rückenmarks führte 1888 zur Beurlaubung und 1890 zur Versetzung in den Ruhestand. Von seinen geplanten rechtsgeschichtlichen Editionen konnte Boretius nur einen Band fertig stellen (»Capitularia regum Francorum«, Monumenta Germaniae historica, Legum Sertio II, 1883). Er starb in einer Pflegeanstalt.
Quelle: UAHW, Rep. 11, PA 4778 (Boretius); Chronik 1900, S. 9–21, Jelowik, Sachsenspiegel.
Autor: HE