Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Wilhelm von Brünneck

Wilhelm von Brünneck

geboren: 7. März 1839 Berlin
gestorben: 12. April 1917 Halle
Konfession: evangelisch
Vater: Politiker, Oberburggraf der Marienburg

Wilhelm von Brünneck

Den ersten Unterricht empfing von Brünneck auf einem der elterlichen Güter in Trebnitz (Mark Brandenburg). Später besuchte er das Friedrich-Wilhelms-Gymnasium in Berlin. Nach dem Abiturexamen (1858) studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Berlin und Halle. 1862 promovierte von Brünneck an der Universität Halle zum Dr. jur. mit der Dissertation »De dominio ferarum, quae illicite capiuntur« und leistete Militärdienst als Einjährig Freiwilliger bei den Garde-Dragonern. Die weitere juristische Ausbildung als Auskultant und Referendar erfolgte am Kammer- und Stadtgericht Berlin. 1866 habilitierte er sich mit der Arbeit »Die Jagdgenossenschaften« für Deutsches Recht, deutsche Rechtsgeschichte und, zu dieser Zeit bereits selten, Preußisches Landrecht. Als Vizewachtmeister nahm er am preußisch-dänischen Krieg teil (ausgezeichnet mit dem Militärehrenzeichen 2. Klasse). 1867 schied er aus dem Lehrkörper aus und widmete sich nach dem Tod des Vaters den, wie er in einem Lebenslauf schrieb »Familien- und Vermögensangelegenheiten« der Familie. Er war daher genötigt, sich für längere Zeit in West- und Ostpreußen aufzuhalten. Der Verkauf der ausgedehnten Ländereien verlief offenbar nicht reibungslos, eine, wie er in einem Brief schrieb »krankhafte Nervenüberreizung« kostete ihn die Zeit, die er gern für die wissenschaftliche Arbeit aufgewandt hätte. Am Krieg gegen Frankreich 1870/71 nahm von Brünneck jedoch ebenfalls teil und wurde als Leutnant für »Tapferkeit vor dem Feinde« mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet. Ab 1879 volontierte von Brünneck in der Universitätsbibliothek Halle, von 1880 bis 1887 verwaltete er – in der Stellung eines Hilfsarbeiters – die Ponickausche Bibliothek und erstellte einen juristischen Realkatalog. 1882 wurde von Brünneck zum besoldeten außerordentlichen Professor ernannt, Ruf nach Basel, Greifswald und Rostock lehnte er wegen seiner, auch wirtschaftlichen, Verwurzelung in Mitteldeutschland ab. 1885 erhielt er den Status als ordentlicher Honorarprofessor. Durch seine wirtschaftliche Unabhängigkeit hatte von Brünneck die Chance, sich auch entlegenen rechtshistorischen Themen zu widmen. So verfasste er in seiner ostpreußischen Zeit eine Schrift über das Bernsteinregal, ein Thema, das zuletzt im frühen 18. Jahrhundert bearbeitet wurde. Ihn interessierten das historische Privat-, besonders das Eherecht, ebenso wie das Fischereirecht und alte germanische Rechtauffassungen (»Die Reluitionsklagen aus Veräußerungsbeschränkungen um Grundstücke und Mobilien nach den isländischen Rechtsquellen Gragas und Jarnsida und dem älteren und neueren norwegischen Gulathingsgesetz«, 1869). Immer wieder publizierte er zum Jagdrecht, aber auch, offenbar durch persönliche Erfahrungen angeregt zu den Themen Miete, Pacht und Grundbesitz. Außerdem beendete er die Forschungsarbeit eines früh verstorbenen Freundes und veröffentlichte 1881 eine Studie über »Siziliens mittelalterliche Stadtrechte«. Sein Hauptwerk wurde eine »Geschichte des Grundeigentums in Ost- und Westpreußen« (2 Bände 1891, 1895 f.). Seine Beschäftigung mit dem Magdeburger Lehnsrecht (und dem anderer Lehnsrechte in Böhmen, Mähren und Dänemark) führten von Brünneck zum Kirchenrecht in den Kolonisationslanden (1902, 1904). 1908 veröffentlichte er eine Studie über die mitteldeutschen Stadtrechte (»Das Burggrafenamt und Schultheißentum in Magdeburg und Halle sowie die Umbildung dieser Ämter durch das magdeburg-schlesische und kulmisch-preußische Recht«) Außerdem forschte er zum Problem der Gerichtsverfassungen, so zum Verhältnis von Rat und Schöffen im preußischen Osten, vor allem den Gebieten Kulm, Elbing und Frauenburg. Mehrfach äußerte sich von Brünneck über Geschichte und Dogmatik der Pfandbriefsysteme und publizierte in der Savigny-Zeitschrift über die Leibeigenschaft in Preußen. Kennzeichnend für alle Arbeiten des Hochgeehrten (Roter Adler-Orden 3. Klasse, Kronen-Orden 3. Klasse, Geheimer Justizrat, Dr. phil. h. c. der Universität Halle) waren lange Schnitte durch scheinbar unmodern gewordene Themen und das Aufzeigen historischer Wurzeln im deutschen Recht.

Quellen: UAHW, Rep. 11, PA 4994 (von Brünneck); Paul Rehme, Wilhelm von Brünneck. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 39. Band (1918); NDB Band 2, S. 665 f.; Jelowik, Tradition und Fortschritt, S. 92 f.

Autor: HE

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