Emil Brunnenmeister
geboren: | 5. Mai 1854 Kreuzlingen (Thurgau, Schweiz) |
gestorben: | 22. Januar 1896 Wien |
Konfession: | evangelisch-reformiert |
Vater: | nicht ermittelt |
Emil Brunnenmeister
Das Studium der Rechtswissenschaften schloss Brunnenmeister 1877 in Leipzig mit der Promotion zum Dr. jur. ab. Er trat eine Stelle als ordentlicher Hilfsarbeiter in der Universitätsbibliothek Göttingen an und habilitierte sich Ende 1878 an der Universität Basel. Beide Qualifikationsarbeiten wurden anscheinend nicht gedruckt und konnten nicht ermittelt werden. 1879 wurde Brunnenmeister als ordentlicher Professor an die Universität Zürich berufen. 1882 nahm er den Ruf der Universität Halle auf die Stelle eines ordentlichen Professor für Strafrecht und Zivilprozeßrecht an. 1889 folgte er einem Ruf nach Wien. In der Lehre betonte Brunnenmeister den Vergeltungscharakter der Strafe (»Grundriss zur Vorlesung über österreichisches Strafprozessrecht«, 1893). Als Rechtshistoriker galt er als bedeutender Kenner des mittelalterlichen und antiken Strafrechts (»Die Quellen der Bambergensis – Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Strafrechts«, 1879, Nachdruck 1979; »Das Tötungsverbrechen im altrömischen Recht«, 1887), Karl von Savigny beurteilte Brunnenmeisters Lebenswerk in seinem Eintrag für die Allgemeine Deutsche Biographie lakonisch: »nach dieser Seite liegen seine wissenschaftlichen Verdienste«.
Quelle: UAHW, Rep. 11, PA 4994 (Brunnenmeister); DBE Band 2, S. 168; ADB Band 47, S. 297 f.
Autor: HE