Fritz van Calker
geboren: | 24. Oktober 1864 Lindau |
gestorben: | 15. Mai 1957 Moosach bei Grafing (Bayern) |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Oberbürgermeister |
Fritz van Calker
Van Calker besuchte das humanistische Gymnasium in Kempten (Allgäu). An den Universitäten Freiburg, Berlin und München studierte er Rechtswissenschaften. Er legte die juristischen Examina ab und promovierte 1888 an der Universität München mit der Dissertation »Das Recht des Militärs zum administrativen Waffengebrauch« zum Dr. jur. 1891 habilitierte er sich an der Universität Halle mit der Schrift »Die Strafrechtliche Verantwortlichkeit für auf Befehl begangene Handlungen« für die Fächer Strafrecht, Strafprozess und Militärstrafrecht. Als Privatdozent lehrte er vor allem Strafprozessrecht und Militärstrafrecht. 1895 erhielt van Calker den Professorentitel, 1896 wurde er auf ein Ordinariat an der Universität Strassburg berufen. Während des Ersten Weltkrieges kommandierte er ein Infanterieregiment (Dienstrang Major, ausgezeichnet mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse und verschiedenen österreichischen und bulgarischen Orden). 1919 wurde van Calker in Strassburg seines Amtes enthoben. 1920 wurde er –rückwirkend zu 1919 – an der Technischen Hochschule München als ordentlicher Professor eingesetzt. Zugleich lehrte er als Honorarprofessor an der Universität München. 1933 erhielt er an der Universität München ein etatsmäßiges Ordinariat, 1934 wurde er emeritiert.
Kennzeichnend für van Calkers wissenschaftliche Arbeit war die enge Verbindung von strafrechtlichen und politischen Fragestellungen. Er publizierte mehrfach zur Frage von Strafe, Recht und Moral (»Strafrecht und Ethik«, 1897; »Vergeltungsidee und Zweckgedanke im System der Freiheitsstrafen«, 1898; »Ethische Werte im Strafrecht«, 1904) sowie zum politischen und militärischen Strafrecht (u. a. »Hochverrat, Landesverrat und Majestätsbeleidigung«, 1906). Ab 1902 gehörte er der Kommission zur Reform des Strafrechts an und war Mitherausgeber der sechzehnbändigen vergleichenden Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts. Aus dieser Tätigkeit und seiner politischen Tätigkeit resultierten mehrere Veröffentlichungen zur Gesetzgebung (»Gesetzgebungspolitik und Rechtsvergleichung«, 1909; »Die Reform der Gesetzgebung in Strafrecht und Stzrafprozess«, 1910; »Vervollkommnungsidee und Entwicklungsgedanke im Strafrecht«, 1910). Sein 1916 veröffentlichter Kommentar »Strafrecht« erreichte bis 1927 drei Auflagen.
Nach dem ersten Weltkrieg veröffentlichte van Calker gemäßigt konservative politikwissenschaftliche und staatsrechtliche Schriften (u. a. »Recht und Weltanschauung«, 1924; »Grundzüge des deutschen Staatsrechts«, 1925; »Grundzüge des deutschen Verwaltungsrechts«, 1925), »Das Problem der richtigen Politik«, 1926; »Einführung in die Politik«, 1927). In ihnen beschrieb er präzise die Veränderung des Parteispektrums – weg von der Interessenpartei, hin zur Weltanschauungspartei. Eine Gefährdung der gesellschaftlichen Grundlagen sah er jedoch ausschließlich im Wirken radikaler Linksparteien (exemplarisch: »Wesen und Sinn der politischen Parteien«, 1928, 2. Auflage 1930).
Organisationen: von 1912 bis 1918 gehörte van Calker als Mitglied der Nationalliberalen Partei dem Deutschen Reichstag an. Während der NS-Zeit war er in der Akademie für deutsches Recht Vorsitzender des Ausschusses für Rechtsfragen der Bevölkerungspolitik.
Bemerkung: Als van Calkers Geburtsort ist in der Personalakte Lindau am Bodensee angegeben, in der Literatur wird gelegentlich Wesel genannt.
Quellen: UAHW, Rep. 11, PA 5134 (van Calker); UAHW, Rep. 29, Nr. 272 Band 1 (Liste der noch nicht wieder eingestellten Straßburger Professoren); BA R 4901/13260; Schriften; Klee, Personenlexikon, S. 89.
Autor: HE