Johann Philipp Carrach
geboren: | 30. August 1730 Halle |
gestorben: | 1769 Wien |
Konfession: | evangelisch, später katholisch |
Vater: | Johann Tobias Carrach (1702-1775), Universitätsprofessor der Rechte in Halle |
Johann Philipp Carrach
Am 15. März 1745 wurde Carrach an der Universität Halle für die philosophischen Fächer sowie die Jurisprudenz immatrikuliert, also im Alter von 14 Jahren! Bereits 1749 erlangte er den Magistertitel und 1750 den Doktortitel.
Am 19. Februar 1752 wurde Carrach zum außerordentlichen Professor der Rechte in Halle berufen. 1758 erhielt er einen Ruf an die Universität Duisburg, konnte diesen Ruf jedoch erst im Jahr nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges 1764 antreten. In Halle bot er noch bis zum Herbstsemester 1758 seine Vorlesungen an. Den Siebenjährigen Krieg verbrachte Carrach in Breslau als Regierungsbeamter und Geheimer Rat. In diese Zeit fällt auch seine Nobilitierung durch Friedrich II.
Nachdem er vier Jahre in Duisburg gelehrt hatte, wurde Callenberg 1768 als Ordinarius, Prokanzler der Universität und großfürstlich holsteinischer „Etatsrath“ nach Kiel berufen. Jedoch wurde er schon nach einem halben Jahr entlassen. Daraufhin ging er nach Wien. Es ist bekannt, dass Carrach dort zum katholischen Glauben konvertierte. Er konnte dort wohl am Hof arbeiten, was eine Konversion möglicherweise notwendig machte.
Quellen: ADB, Bd. 4, Leipzig 1876, S. 26f.; Förster, S. 203f.; UAHW Rep 3, Nr. 241 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät 1730-1754.
Autor: JS