Heinrich Dochow
geboren: | 24. September 1844 Templin |
gestorben: | 20. Dezember 1881 Halle |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | nicht ermittelt |
Heinrich Dochow
Da Dochows Vater früh starb, siedelte die Mutter nach Berlin über, wo der Sohn das Friedrichwerdersche Gymnasium besuchte (Reifeprüfung 1864). Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin, Göttingen und Heidelberg, unterbrochen durch Kriegsdienst im Jahr 1866. 1868 promovierte Dochow an der Universität Heidelberg zum Dr. jur. Er setzte seine Studien an den Universitäten Jena und Heidelberg fort, hier habilitierte er sich 1870 für das Fach Kriminalrecht (erweitert unter dem Titel »Zur Lehre von den gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Verbrechen«, 1871). 1872 nahm er den Ruf auf das durch den Weggang Alfred Pernices vakante Ordinariat für Strafrecht an der Universität Halle an. Hier las er mit gutem Erfolg nicht nur Straf-, sondern auch Landwirtschafts-, Presse- sowie Familien- und Erbrecht.
In Dochows zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten (u. a. »Die Buße im Strafrecht und Strafprozess«, 1875; »Der Zeugniszwang«, 1877) deutete sich die Hinwendung zur modernen Auffassung von der sozialen Funktion der Strafe an. Anerkennung fanden dabei vor allem seine kommentierte Ausgabe der Strafprozessordnung (1878) und die Studie »Reichsstrafprozess, nach der Strafprozessordnung für das Deutsche Reich und den ergänzenden Strafgesetzen systematisch dargestellt« (1879, 3. Auflage 1880). Als Lehrbuch gedacht war die Publikation »Strafrechtsfälle ohne Entscheidungen« (1875), außerdem gab Dochow Holtzendorffs Rechtslexikon neu heraus, für das er mehrere Beiträge selbst verfasste. Gemeinsam mit Franz von Liszt gründete er 1880 die Zeitschrift für Strafrecht und Strafprozess.
Dochow starb, wie die Universität schrieb, wenige Tage nachdem ihn ein »plötzliches Unwohlsein« befiel, an einem Gehirnschlag.
Quellen: Chronik 1881/82, S. 8 f.; Jelowik, Tradition und Fortschritt, S. 84 f.; Schriften.
Autor: HE