Alexander Graf zu Dohna (-Schlodien)
geboren: | 29. Juni 1876 Potsdam |
gestorben: | 25. Dezember 1944 Bad Godesberg |
Konfession: | evangelisch-reformiert |
Vater: | Generalleutnant |
Alexander Graf zu Dohna (-Schlodien)
Zu Dohna besuchte, bedingt durch die häufigen Dienstortwechsel seines Vaters, Gymnasien in Koblenz, Aachen, Hannover und Brandenburg. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Rom, Lausanne, Freiburg und Berlin. 1898 legte er das Staatsexamen ab und trat eine Referendarstelle an. 1902 promovierte er an der Universität Berlin mit der Dissertation »Die Stellung der Buße im reichsrechtlichen System des Immaterialgüterschutzes«. 1904 habilitierte sich zu Dohna an der Universität Halle für das Fach Strafrecht (»Die Rechtswidrigkeit als allgemeingültiges Merkmal im Tatbestand strafbarer Handlungen« 1905). 1906 erhielt er den Ruf auf ein planmäßiges Extraordinariat an der Universität Königsberg, war jedoch zunächst bis 1909 als Lehrer des Prinzen August Wilhelm von Preußen tätig. 1913 wurde er an der Universität Königsberg zum ordentlichen Professor ernannt. Während des Ersten Weltkrieges war zu Dohna zunächst in der Etappeninspektion Gent tätig (Dienstrang Rittmeister, ausgezeichnet mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse). Später war er Kriegsgerichtsrat bei einer Kavalleriedivision, von 1916 bis 1918 gehörte er der Behörde der Militärverwaltung Litauen-Süd an. Im November 1918 wurde er zur Universität Dorpat abkommandiert. 1920 nahm zu Dohna den Ruf auf ein Ordinariat für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Heidelberg an. Rufe nach Frankfurt (1923) und Kiel (1925) lehnte er ab, den nach Bonn nahm er 1926 an. 1939 vertrat er als Emeritus einen Lehrstuhl an der Universität Erlangen. In seinen wissenschaftlichen Arbeiten setzte sich der Schüler Franz von Liszts und Rudolf Stammlers für den erhöhten Schutz der Person im Strafverfahren, stärkere Garantien der Rechtssicherheit und die Möglichkeit zur bedingten Strafaussetzung ein (u. a. Mitarbeit an Gustav Aschaffenburgs Beiträgen zur Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform, 1926; Das Strafprozessrecht, 1913, 3. Auflage 1929). Außerdem befasste er sich rechtsphilosophisch mit strafrechtlichen Problemen (»Der Aufbau der Verbrechenslehre«, 1936; »Kernprobleme der Rechtsphilosophie«, 1940).
Zu Dohna war auch politisch aktiv. Vor 1918 gehörte er der Nationalliberalen Partei an und trat im November 1918 der Deutschen Volkspartei bei. 1910/20 war er Mitglied der verfassungsgebenden Nationalversammlung in Weimar und bis zu seiner Berufung nach Heidelberg 1921 Reichstagsabgeordneter. In seinen Universitätsreden nahm zu Dohna Partei für die Republik (»Die Revolution als Rechtsbruch und Rechtsschöpfung«, 1923; »Der 18. Januar und die deutsche Republik«, 1930). 1932 aus der DVP ausgetreten, setzte er sich nachdrücklich für die Unterstützung der Regierung Brüning ein und bekämpfte publizistisch KPD und NSDAP, die er als hochverrätische Organisationen ansah. 1933 wandte er sich von politischen Tagesfragen ab, nahm jedoch zum Verfall des Rechtsstaats kritisch Stellung. 1935 wurde zu Dohna daher, wie Hans-Paul Höpfner in seiner Geschichte der Universität Bonn beschreibt, von Studenten denunziert. Die Gestapo ermittelte jedoch ergebnislos, so dass zu Dohna bis zu seinem Tod weiterhin an der Universität lehren konnte.
Quellen: BA R 4901/13261; Höpfner, Bonn, S. 229f.; Drüll, Heidelberger Gelehrtenlexikon Band 3, S. 50; Alfred Escher, Neukantianische Rechtsphilosophie, teleologische Verbrechensdogmatik und modernes Präventionsstrafrecht, Berlin 1993.
Autor: HE