Friedrich Endemann
geboren: | 24. Mai 1857 Fulda |
gestorben: | 31. Oktober 1936 Heidelberg |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Universitätsprofessor |
Friedrich Endemann
Endemann besuchte das Gymnasium in Bonn, an den Universitäten Jena, Bonn und Berlin studierte er Rechtswissenschaften. Seine Referendarzeit absolvierte er in Bonn, unterbrochen durch den Militärdienst als Einjährig Freiwilliger in einem Feldartillerieregiment. 1880 legte Endemann in Köln das Referendarexamen ab, 1882 promovierte er an der Universität Bonn mit der Dissertation »Beiträge zur Geschichte der Lotterie und dem heutigen Lotterierecht«. 1886 wurde er Gerichtsassessor in Berlin und habilitierte sich an der dortigen Universität (»Über die zivilrechtliche Wirkung der Verbotsgesetze nach gemeinem Recht« (1887). Bereits 1888 wurde er als außerordentlicher Professor an die Universität Königsberg berufen. Hier entstand 1893 seine »Einführung in das Studium des Bürgerlichen Gesetzbuches«, die als dreibändiges »Lehrbuch des bürgerlichen Rechts« mehrere Auflagen erreichte (1896, 9. Auflage 1909). Den, wie die Neue Deutsche Biographie schreibt »reifsten Teil« des Werkes, veröffentlichte er später auch separat unter dem Titel »Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (1923). 1895 wurde Endemann als ordentlicher Professor des römischen Rechts an die Universität Halle berufen. Obwohl er als scharfsinniger und beliebter Lehrer galt, jedoch im Schatten seines Vorgängers Max Rümelin und seines Kollegen Rudolf Stammler stand, wechselte er 1904 an die Universität Heidelberg.
Neben der ständigen Aktualisierung seines Lehrbuches befasste sich Endemann auch mit medizinischen und juristisch-psychiatrischen Grenzfragen (»Die Rechtswirkungen der Ablehnung einer Operation seitens des körperlich Verletzten«, 1893; »Die Entmündigung wegen Trunksucht und das Zwangsheilverfahren wegen Trunkfälligkeit«, 1903). Sein Alterswerk war eine umfangreiche Studie über das »Römische Privatrecht« (1925)
Quellen: Drüll, Heidelberger Gelehrtenlexikon Band 3, S. 59; Dissertation; Jelowik, Tradition und Fortschritt, S. 112 f.
Autor: HE