Hans Fehr
geboren: | 9. September 1874 St. Gallen (Schweiz) |
gestorben: | 21. November 1961 Muri bei Bern (Schweiz) |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Arzt |
Hans Fehr
Fehr studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg, Bonn, Berlin und Bern, 1899 promovierte er an der juristischen Fakultät der Hochschule Bern mit der umfangreichen Dissertation: »Staat und Kirche im Kanton St. Gallen«. Von 1899 bis 1901 war er als Attaché an der Schweizer Gesandtschaft in Paris beschäftigt, 1904 habilitierte er sich an der Universität Leipzig mit einer Schrift über »Die Entstehung der Landeshoheit im Breisgau«. 1906 nahm er den Ruf auf ein Extraordinariat an der Universität Jena an, 1907 wurde er zum Ordinarius befördert. 1912 wechselte er an die Universität Halle, 1917 nach Heidelberg. Einen Ruf nach Bonn lehnte er 1918 ab, nahm jedoch den an die Universität Bern 1924 an. 1944 trat er in den Ruhestand. Fehr forsche vor allem zur Rechtsgeschichte und zum Handelsrecht. Er veröffentlichte zahlreiche Schriften zum mittelalterlichen Recht, u. a. zum Sachsenspiegel und anderen deutschen Rechtsbüchern. Dabei interessierte er sich auch für die kulturhistorische Seite des Rechts, zum Beispiel bezog er Sagen oder künstlerische Darstellungen in seine Deutungen ein. Zwischen 1923 und 1936 publizierte er das dreibändige Werk »Kunst und Recht«. Die Überblicksdarstellung »Deutsche Rechtsgeschichte« (1921) erreichte mehrere Auflagen (6. Auflage 1962). Von 1936 bis 1950 gab Fehr die Zeitschrift für das gesamte Handels- und Konkursrecht mit heraus. Seinem Freund Emil Nolde widmete er 1957 ein »Buch der Freundschaft«.
Quellen: Dissertation; Drüll, Heidelberger Gelehrtenlexikon Band 3, S. 68; Schriften.
Autor: HE