Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Friedrich Christoph Jonathan Fischer

geboren:12. Februar 1750 Stuttgart
gestorben:30. September 1797 Halle
Konfession:
Vater:Ernst Johann Friedrich Fischer, Hofkammerrat

Friedrich Christoph Jonathan Fischer

Fischer besuchte das Gymnasium in Stuttgart und schloss 1764 eine praktische Ausbildung im Kameralfach an. 1768 immatrikulierte er sich an der Universität Tübingen, um die Kameralstudien dort fortzusetzen. Im folgenden Jahr wechselte er das Fach und studierte bis 1773 Jura. In diesem Jahr kehrte er ins Elternhaus zurück und konnte seine Studien in der herzoglichen Bibliothek Ludwigsburgs fortsetzen.

1776 ging er als Sekretär der Badischen Gesandtschaft nach Wien. Aufgrund des bayerischen Erdfolgekrieges musste er Wien jedoch 1778 wieder verlassen und hatte mehrere Wirkungsstätten in Süddeutschland, u. a. war er zweibrückischer Legationssekretär in München. 1779 hielt sich Fischer für kurze Zeit in Berlin auf, wo ihn der Ruf an die Universität Halle am 29. November 1779 überraschte. Er erhielt die ordentliche Professur für Staats- und Lehnsrecht. Einen Monat später, am 28. Dezember, verlieh ihm die Universität Tübingen die juristische Doktorwürde. Im April 1786 erlangte Fischer das hallesche Bürgerrecht.

Fischer hat sich in erster Linie mit Fragen des deutschen Erbrechts beschäftigt, worin er zahlreiche Publikationen herausbrachte.

Organisationen: Mitglied der Freimaurerloge „Zu den drei Degen" in Halle

Quellen: ADB, Bd. 7, Leipzig 1878, S. 65f.; Bürk, Albert/Wille, Wilhelm: Die Matrikeln der Universität Tübingen. Bd. 3 (1710–1817), Tübingen 1953, S. 229; Ersch/Gruber, Sekt. 01, Theil 44, Leipzig 1846, S. 330f.; Förster, S. 208f.; Meusel, Bd. 3, Leipzig 1804, S. 350-53; UAHW Rep 3, Nr. 242 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät Bd. 3 (1755-1805).

Autor: JS

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