Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Hans Albrecht Fischer

geboren: 31. Mai 1874 Schönberg (Mecklenburg)
gestorben: 21. Oktober 1942 Breslau
Konfession: evangelisch-lutherisch
Vater: Pastor

Hans Albrecht Fischer

Die Abiturprüfung legte Fischer 1892 am Gymnasium Wismar ab. Er studierte Rechtswissenschaften, das Referendarexamen bestand er 1896 in Rostock. 1897 promovierte er an der Universität Rostock mit einer Studie über die höhere Gewalt im römischen und aktuellen Wirtschaftsrecht (»Vis major im Zusammenhang mit Unmöglichkeit der Leistung«) zum Dr. jur. 1899/99 diente er als Einjährig Freiwilliger in einem hessischen Jägerbataillon und wurde als Sanitätsgefreiter entlassen. 1901 folgte die Zulassung zum Assessor. 1903 habilitierte sich Fischer an der Universität Rostock mit einer Abhandlung über den Begriff des »Schadens« unter Berücksichtigung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches, noch im selben Jahr wurde er zum beamteten außerordentlichen Professor ernannt. Nach der Veröffentlichung einer umfangreichen Studie über »Die Rechtswidrigkeit mit besonderer Berücksichtigung des Privatrechts« (1911) wurde Fischer auf ein Ordinariat an der Universität Gießen berufen. 1917 wechselte er nach Halle, sowohl Ministerium als auch Fakultät sahen in ihm den geeigneten Nachfolger Rudolf Stammlers für die Fächer römisches und bürgerliches Recht. Fischer ging jedoch schon zum 1. April 1918 an die Universität Jena, da mit dem dortigen Lehrstuhl eine Tätigkeit am Oberlandesgericht verbunden war. Außerdem engagierte er sich für den Ausbau der Thüringer Beamtenschule. 1929 nahm Fischer den Ruf auf ein Ordinariat an der Universität Breslau an. Fischer veröffentlichte vor allem zur Philosophie des Privatrechts, u. a. über »Subjekt und Vermögen« (1923), »Familie und Erbe« (1936), außerdem zur Geschichte der Rechtsphilosophie, etwa über Rudolf Eucken (1927).

Organisationen:

Quellen: BA R 4901/13262; Jelowik, Tradition und Fortschritt, S. 127; Dissertation; Auskunft des Universitätsarchivs Rostock.

Autor: HE

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