Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Philipp Jakob Heisler

geboren:30. November 1718 Lautenberg b. Lindau
gestorben:24. November 1781 Halle
Konfession:Konfession: katholisch, evangelisch
Vater:Johann Heisler, Gastwirt und Bäcker

Philipp Jakob Heisler

Heisler wurde zunächst privat durch seinen Onkel in Konstanz unterrichtet. Anschließend besuchte er die Jesuitenschule in Mindelheim im Unterallgäu und die Hohe Schule in Augsburg.

1738 übernahm er eine seelsorgerische Tätigkeit in „Grienebach", so eine Quelle. Vermutlich ist das oberschwäbische Grönenbach gemeint. Gleichzeitig nutzte er diese Position, um weitere Studien zu betreiben. Auch wurde er Novize in einem Benediktinerkloster, allerdings brach er die klösterliche Ausbildung nach kurzer Zeit ab. Offensichtlich hegte er Zweifel am katholischen Glauben bzw. seiner Ausbildung zum Mönch, denn wenig später ging er nach Augsburg zurück, lehrte dort als Privatdozent und konvertierte schließlich zum lutherischen Glauben. Vielleicht war er mit dem reformierten Bekenntnis bereits in Grönenbach, das im 16. Jahrhundert das evangelisch-reformierte Bekenntnis annahm, in Kontakt gekommen. Es gibt keine Belegstellen für die Motivation seiner Konversion, insofern könnten auch pragmatische Überlegungen dazu geführt haben. Denn am 14. Oktober 1741 schrieb er sich an der halleschen Universität ein, zunächst an der Theologischen Fakultät. Diese Universität, wie die Universitäten der Frühen Neuzeit ingesamt, nahmen nur Mitglieder ihrer eigenen Konfession auf. Eventuell lockte ihn die Fridericiana und er nahm die Konversion in Kauf, um dorthin zu gelangen.

In jedem Fall konnte er im Halleschen Waisenhaus als Informator und in der Stadt als privater Lateinlehrer arbeiten. Während seines Studiums wechselte er an die Juristische Fakultät und 1750 promovierte Heisler in der Jurisprudenz über eine Frage des Erbrechts. Dieses bleib zeitlebens ein bestimmendes Thema. Zugleich befasste er sich in seinen Publikationen verstärkt mit Fragen des Heiratsrechts, zum Beispiel zwischen nahen Verwandten.

Bereits am 25. April 1752 wurde Heisler zum außerordentlichen Professor der Rechte ernannt.  Zwei Jahre darauf, am 22. Januar 1754, erfolgte die Berufung auf eine ordentliche Professur, die er bis zu seinem Tod innehatte. Im Oktober 1772 erlangte Heisler das hallesche Bürgerrecht.

Bei Weidlich findet sich zudem der Hinweis, dass Heislers Tod nur durch einen angeschlagenen Zettel bekannt gemacht wurde. Dies deutet darauf hin, dass er kein so großes Ansehen an der Universität hatte, obwohl seine Studenten ihm einen „Leichenstein" (Weidlich) setzen wollten. Dies konnte allerdings nicht realisiert werden.

Quellen: Bathe, Johann Chrstoph: Vorbericht, in: Heisler, Philipp Jakob: Juristische Abhandlungen und Erörterungen einiger wichtigen und streitigen Fragen aus dem bürgerlichen, peinlichen und geistlichen Rechte. Erste Sammlung. Halle 1783, S. 3-14; DBA I, Nr. 504, S. 173-198; Förster, S. 223; Meusel, Bd. 5, Leipzig 1805, S. 316ff.; StAH H B Bürger- und Ratsmatrikel. B 2 (1748–1830); UAHW Rep 3, Nr. 241 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät, Bd. 2 (1730-1754); Weidlich, Christoph: Vollständiges Verzeichnis aller auf der Königl. Preuss. Friedrichs Universität zu Halle seit ihrer Stiftung bis auf den heutigen Tag herausgekommener juristischen Disputationen und Programmen, mit einigen litterarischen Anmerkungen. Nebst beygefügter Succession aller Rechtsgelehrten dieser berühmten Universität und deren kurzgefaßte Biographien. Halle 1789.

 

Autorin: JS

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