Ludwig Holländer
geboren: | 4. Februar 1833 Leobschütz (Oberschlesien) |
gestorben: | 12. März 1897 Halle |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Fabrikbesitzer |
Ludwig Holländer
Die Reifeprüfung legte Holländer 1851 am Gymnasium Leobschütz ab. Er studierte an den Universitäten Breslau, Berlin und Würzburg Medizin. 1856 promovierte er mit der Dissertation »De corneae et scleroticae conjunctione et de ceteris partibus hic concurrentubus« an der Universität Breslau zum Dr. med. und legte das Staatsexamen ab. 1857 wanderte er in die Kapprovinz (Südafrika) aus und ließ sich in Burgersdorp als praktischer Arzt nieder. 1865 kehrte er nach Deutschland zurück und praktizierte in Berlin. Im Krieg 1866 war er Chefarzt des Lazaretts in Zittau, für die Versorgung österreichischer Verwundeter wurde er mit dem Ritterkreuz des Franz-Josefs Ordens ausgezeichnet. Auch am Krieg 1870/71 nahm er teil. Nach der Rückkehr veröffentlichte er die Schrift »Die Zahnheilkunde und ihre Bedeutung für Laien und Ärzte«. 1872 habilitierte er sich an der Universität Halle für das Fach Chirurgie, speziell Zahnheilkunde mit der Schrift »De dentium ex ordine rodentium structura penitiori«. 1878 erhielt er den Professorentitel. Ein Antrag der Fakultät auf Ernennung Holländers zum etatsmäßigen außerordentlichen Professor, und damit der Verankerung der Zahnmedizin in der Fakultät, stieß auf »erhebliche Bedenken« des Kultusministeriums und wurde mit »Bedauern« abgelehnt. Auch zur Ausstattung der Klinik trug der preußische Staat nichts bei. Holländer bemühte sich um Etablierung des Faches, unter anderem indem er versuchte, die geschützte Bezeichnung Zahnarzt einzuführen. In seinem Fach war er wegweisend und entfaltete, so die Universitätschronik, eine »eifrige und segensreiche Wirksamkeit«. Holländer übersetzte und bearbeitete mehrere Werke englischer Autoren (»Die Anatomie der Zähne des Menschen und der Wirbeltiere«, nach Charles S. Tomes, 1877; »Die Anomalien der Zahnstellung und die Defekte des Gaumens«, nach Norman W. Kingsley, 1881; »Zahnärztliche Praxis«, nach Quinby, 1884). Er selbst verfasste »Abhandlungen« und »Beiträge« zur Zahnheilkunde (1881) und eine Schrift über »Das Füllen der Zähne mit Gold und anderen Materialien« (1885, erste Auflage 1878 unter dem Titel »Das Füllen der Zähne und deren Extraktion«). Außerdem war er Mitherausgeber der Neubearbeitung des Handbuches der Zahnheilkunde (1891 ff.) und mühte sich um die Einführung des Pentals als Narkotikum. 1896 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den bereits wegen Beleidigung vorbestraften Hölländer, da er Patienten, insbesondere Kinder die ihm zur Behandlung übergeben wurden, misshandelte. Unmittelbar nach der Anklage bat er im Oktober 1896 um Entbindung von der Klinikleitung wegen Rheumatismus, das Verfahren wurde wegen der Krankheit des Angeklagten eingestellt.
Quellen: UAHW, Rep. 11, PA 8140 (Holländer); Dissertation; Chronik 1897, S. 8 f.
Autor: HE