Rudolf Hübner
geboren: | 19. September 1864 Berlin |
gestorben: | 7. August 1945 Darmstadt |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Universitätsprofessor |
Rudolf Hübner
Nach dem Besuch des Wilhelmsgymnasiums in Berlin studierte Hübner Geschichte und Rechtswissenschaft in Berlin, Straßburg und wieder Berlin, Die erste juristische Prüfung legte er 1887 ab. Den Vorbereitungsdienst absolvierte Hübner am Amtgericht Rixdorf und dem Landgericht II Berlin. 1888 promovierte er an der Universität Berlin mit der Dissertation »Die Donationes post obitum und die Schenkungen mit Vorbehalt des Nießbrauchs im älteren deutschen Recht« zum Dr. jur. in der er Rechtsquellen des Mittelalters untersuchte. Sein Verständnis formulierte er in These 12 seiner Dissertation. »Wie das historische Studium die Grundlage für die politische Ausbildung und Bildung ist (Droysen Historik §93) so kann auch das Studium des Rechts nur auf der Grundlage einer historischen Betrachtungsweise fruchtbar sein.« Danach war Hübner mit der Erstellung von Regesten fränkischer Gerichtsurkunden befasst. 1893 er sich mit der Schrift »Der Immobiliarprozess der fränkischen Zeit«, 1895 veröffentlichte er die Schrift »Jacob Grimm und das deutsche Recht«. 1895 wurde Hübner zum Extraordinarius an der Universität Bonn ernannt, 1904 zum Ordinarius an der Universität Rostock berufen. 1913 wechselte Hübner an die Universität Gießen, 1917 an die Universität Halle. Als am 16. Dezember 1919 das sozialdemokratische Kultusministerium eine »notwendige und mögliche Beschränkung im Stoff der überwiegend historischen Vorlesungen« zugunsten der Fächer des geltenden Rechts anwies, verfasste Hübner eine Denkschrift, die forderte, den bisherigen Umfang der Vermittlung der Rechtsgeschichte beizubehalten. (Kernaussagen veröffentlicht unter dem Titel »Wert und Bedeutung der Vorlesung über deutsche Rechtsgeschichte, Antrittsrede, 1922) Auf der im Frühjahr 1920 in Halle abgehaltenen Konferenz der deutschen Juristenfakultäten fand das Papier uneingeschränkte Zustimmung. 1921 wurde Hübner an die Universität Jena berufen. Hübner publizierte über die »Grundzüge des deutschen Privatrechts« (1908, 5. Auflage 1930) außerdem verfassungsrechtliche Arbeiten. Unter dem Einfluss des Werkes seines Großvaters Johann Gustav Droysen befasste sich Rudolf auch mit der Frankfurter Nationalversammlung von 1848. Seit 1924 edierte er dessen Aktenstücke und Aufzeichnungen, seine Briefe und die Vorlesungen zur »Historik«.
Quelle: NDB Band 9, S. 717f.; Jelowik, Sachsenspiegel.
Autor: HE