Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Justus Ludwig Jacobi

Justus Ludwig Jacobi

geboren: 12. August 1815 Burg bei Magdeburg
gestorben: 31. Mai 1888 Halle
Konfession: evangelisch
Vater: Bauer

Justus Ludwig Jacobi

Nur durch die Unterstützung von Verwandten konnte Jacobi das Joachimsthalsche Gymnasium in Berlin besuchen. Nach der Reifeprüfung studierte er Theologie, Geschichte und Philosophie an den Universitäten Halle und Berlin. In Halle trat er dem konservativen Historiker Heinrich Leo näher, in Berlin fand er Eingang in den Gelehrtenkreis um August Neander. Jacobi übernahm auch, wie Bautz’ Kirchenlexikon urteilt, Neanders »romantische und erbauungsgeschichtliche Interpretation« der christlichen Quellen. Beeinflusst wurde er auch durch den zum Neanderschen Kreis gehörenden Baron Ernst von Kottwitz, der mit seinem christlich-sozialen Fürsorgeprogramm einen tiefen Eindruck hinterließ. 1842 promovierte Jacobi an der Universität Berlin zum Lic. theol. und wurde wenige Monate später für das Fach historische Theologie habilitiert. Rasch profilierte sich Jacobi mit antirationalistischen Schriften. In seinem Erstlingswerk über »Die Lehre des Pelagius« (1842) charakterisierte er diesen als »Stifter der Häresie« und kritisierte den Umgang der rationalistischen Theologen mit Pelagius die nur in dessen »Abweichungen von der Kirche« das Christliche gesucht hätten. Seine Schrift über die ersten christlichen Jahrhunderte (»Die kirchliche Lehre von der Tradition und heiligen Schrift in ihrer Entwicklung«, 1847) verband wissenschaftlich philosophische Analysen mit einer kämpferisch gehaltenen Würdigung der Reformation. 1847 wurde Jacobi zum Extraordinarius ernannt, 1848 rechtfertigte er das vom preußischen Staat in ihn gesetzte Vertrauen durch Polemiken gegen die demokratische Bewegung. 1850 veröffentlichte Jacobi den ersten Band eines Fragment gebliebenen »Lehrbuches der Kirchengeschichte«. Eigene Arbeiten stellte Jacobi hinter die Herausgabe des Nachlasses seines väterlichen Freundes Neander, der 1850 starb, zurück. So veröffentlichte er »August Neanders wissenschaftliche Abhandlungen« (1851) und gab die »Christliche Dogmengeschichte« Neanders neu heraus (1857). Inzwischen war Jacobi nach Königsberg (1851), dann nach Halle (1855) berufen worden. Hier wurde er zum entschiedenen Vertreter der Vermittlungstheologie und des Unionsgedankens. In Streitschriften positionierte er sich als Gegner der apostolischen Kirche (»Die Lehre der Irvingiten oder der sogenannten apostolischen Gemeinde verglichen mit der Heiligen Schrift« 1853, 2. Auflage 1868) und des politischen Katholizismus (»Die Jesuiten« Vorträge, 1862; »Der päbstliche Nuntius in Berlin« 1868; »Prof. Schlottmann, die Hallesche Fakultät und die Zentrumspartei« 1882; »Streiflichter auf Religion, Politik und Universitäten der Zentrumspartei« 1883). Außerdem veröffentlichte Jacobi 1882 biographische Skizzen über August Neander und Ernst von Kottwitz.
Nicht verschwiegen werden soll, dass Jacobi bei seinen Kollegen hohes Ansehen genoss, weil er, so die Universitätschronik, »tief durchdrungen« war von der »Würde der Corporation« und »stolz und eifersüchtig« über die akademischen Rechte und Freiheiten wachte. Daher wurde er 1861/62 zum Rektor der Universität gewählt, nach Ludwig Pernices Tod nahm er vertretungsweise die Geschäfte des Kurators wahr. Beispielhaft war auch Jacobis soziales Engagement, so gründete er gemeinsam mit der Ehefrau Friedrich Tholucks 1856 das Diakonissenhaus, das später zu einem großen Krankenhaus ausgebaut wurde. Geehrt wurde der Konsistorialrat (seit 1880) mit dem Roten Adler-Orden 3. Klasse und dem Kommandeurskreuz 2. Klasse des Ordens Albrecht des Bären.

Bemerkungen: Die Universitätschronik Halle vermerkt, dass Jacobis Vater Gutsbesitzer gewesen sei, die in Bautz’ Theologenlexikon angegebene und hier übernommene Version von der Bedürftigkeit des Vaters könnte also unrichtig sein. Asen gibt in seinem Gesamtverzeichnis des Lehrkörpers der Universität Berlin den 12. Oktober 1843 als Habilitationsdatum an. Üblicherweise war mit der Promotion zum Lizentiaten der Theologie und einem absolvierten Kolloquium jedoch die Lehrbefugnis befunden.

Quellen: UAHW, Rep. 11, PA 8345 (Jacobi); Chronik 1888/89, S. 13-17; Rainer Witt, Justus Julius Jacobi: auf: www.bautz.de; Schriften

Autor: HE

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