Johann Juncker
geboren: | 23. Dezember 1679 Londorf (Hessen) |
gestorben: | 25. Oktober 1759 Halle |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Johann Ludwig Juncker |
Johann Juncker
Juncker stammte zwar aus einfachen Verhältnissen, konnte aber das Pädagogium in Gießen besuchen. 1695 schrieb er sich an der Universität in Gießen für die Philosopie und Philologien ein. Im drauffolgenden Jahr wechselte er an die Universität Marburg für das Theologiestudium. Mit diesem Ziel kam er am 2. November 1697 nach Halle. Wie viele Theologiestudenten der Zeit, die nicht wohlhabend waren, unterrichtete Jucker am Waisenhaus.
1707 bekam er eine Stelle als Informator im Fürstentum Waldeck. Dort heiratete er die deutlich ältere Äbtissin des evangelischen Fräuleinstifts, Charlotte Sophie von Waldeck-Wildungen (1667-1723). Diese Heirat ermöglichte es ihm, als Gelehrter eigene Studien zu betreiben. Vor allem mit der Medizin beschäftigte er sich und begann sogar bald zu praktizieren, obwohl er wohl nie ein Medizinstudium absolviert hatte. Er scheint für kurze Zeit in Erfurt Medizin studiert zu haben - dies ließ sich jedoch in den Matrikelverzeichnissen nicht nachweisen.
1716 kehrte Jucker nach Halle zurück, er übernahm die Aufsicht über die Kliniken der Franckeschen Anstalten. Am 27. Januar 1717 wurde Juncker zum Doktor der Medizin promoviert. Anschließend hielt er neben seinen praktischen Arbeiten Vorlesungen als Privatdozent an der Universität.
In seiner Position als Aufseher über die Anstaltskliniken gründete Juncker das Collegium Medicum, in dem Studenten der Universität aus den höheren Semestern die Kranken in den Anstalten behandelten. Mit dem klinischen Unterricht hatte er großen Erfolg und konnte zahlreiche Studenten nach Halle locken. Diese Art des Unterrichts war vollkommen neu und wurde das Vorbild für zahlreiche ähnliche Einrichtungen. Es ermöglichte die ärztliche Versorgung der meist armen Waisenhauskinder, indem sie von den Studenten unter Anleitung Junckers behandelt und durch die Waisenhausapotheke kostenlos mit Medikamenten versorgt wurden.
Am 29. Juni 1729 erhielt er die Berufung als ordentlicher Professor der Medizin in Halle. Diese Stelle hatte er bis zu seinem Tod inne. Juncker war ein großer Anhänger seines Kollegen Georg Ernst Stahl (1659-1734) und versuchte, dessen Lehren weiter zu verbreiten. Zahlreiche seiner Lehrbücher, die die Stahlsche Lehre erläuterten, fanden mehrere Auflagen. Die Neue Deutsche Biographie bezeichnet Juncker als den "wohl wirksamsten Interpreten" der Stahlschen Lehren.
Juncker war nach dem Tod seiner ersten Frau zwei weitere Male verheiratet. 1725 heiratete er Johanna Elisabeth Lichtenberg (1703-1726), die Tochter eines Amtsverwesers. Zudem nahm er in diesem Jahr das hallesche Bürgerrecht an. Johanna Elisabeth starb aber ein Jahr darauf und hinterließ eine kleine Tochter. Daraufhin heiratete er am 17. April 1727 Christiane Eleonore von Bomsdorf (†1765), Tochter eines kursächsischen Obristen. Aus dieser Ehe stammte der Sohn Friedrich Christian Juncker (1730-1770), der ebenfalls Professor an der halleschen Universität wurde.
Organisationen: 1754 Mitglied der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften Erfurt
Quellen: ADB, Bd. 14, Leipzig 1881, S. 692; Dreyhaupt, S. 646f.; Ersch/Gruber, Sect. 2, Theil 28, Leipzig 1851, S. 416; Kaiser/Krosch Teil X., S. 396-415; Meusel, Bd. 6, Leipzig 1806, S. 340-347; Förster, S. 228; NDB, Bd. 10, Berlin 1974, S. 661f.; StaH FA, Nr. 3523; UAHW Rep. 3, 243 Ernennung der außerordentlichen und ordentlichen Professoren der Medizinischen Fakultät, Bd. 1 (1698-1743).
Autorin: JS