Johann Carl König
geboren: | 10. März 1705 Nürnberg |
gestorben: | 24. Dezember 1753 Halle |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Johann Nikolaus König, Roßschreiber und Quartiermeister Nürnberg |
Johann Carl König
König besuchte das Gymnasium in Nürnberg und schrieb sich 1724 an der vor den Toren Nürnbergs liegenden Universität Altdorf ein. Nach zwei Jahren wechselte er an die Universität Marburg.
1730 nahm ihn der holländische Gesandte Marines de Gallieris am Reichstag in Regensburg als Hofmeister seines Sohnes an. Anschließend war König bei de Gallieris als Gesandtschaftssekretär tätig. 1736 wurde er durch die Universität Altdorf zum Doktor der Rechte promoviert. Als sein Gönner de Gallieris vom Reichstag abberufen wurde, ließ sich König als Advokat in Nürnberg nieder. Dort unterrichtete er weiterhin Studierende, vermutlich als Privatdozent, und publizierte verschiedene Schriften. Sein Fachgebiet war vor allem das Reichsrecht, das nicht zuletzt von seinen Erfahrungen als Sekretär in Regensburg herrührten. 1742 wurde er zum ordentlichen Professor der Rechte in Marburg ernannt.
Am 14. November 1749 wurde er zum ordentlichen Professor der Rechte und zum Hofrat in Halle ernannt. Dabei war er mit einem vergleichsweise hohen Gehalt von 800 Reichstalern ausgestattet - seine Kollegen erhielten zeitgleich 500 oder max. 600 Taler. Allerdings wurde König erst im Verlauf des Frühjahres 1750 aus hessischen Diensten entlassen und konnte nach Halle ziehen. Im Mai 1754 erlangte er hier das hallesche Bürgerrecht. Sein Sohn Heinrich Johann Otto König (1748-1820) wurde ebenfalls ordentlicher Professor der Rechte in Halle.
Quellen: ADB, Bd. 16, Leipzig 1882, S. 518; Förster, S. 236; Steinmeyer, Elias von (Hg.): Die Matrikel der Universität Altdorf, Bd. 1, Würzburg 1912, S. 530; UAHW Rep 3, Nr. 241 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät, Bd. 1 (1730-1754).
Autorin: JS