Paul Langheineken
geboren: | 3. April 1865 Chemnitz |
gestorben: | 4. September 1930 Bad Nauheim |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Kaufmann |
Paul Langheineken
Nach dem Besuch der höheren Bürgerschule und des Gymnasiums in Chemnitz studierte Langheineken zunächst Mathematik, Physik, Geschichte und Philosophie in Leipzig, Tübingen und Berlin. 1892 promovierte er an der Universität Leipzig mit der Dissertation »Das Potential einer materiellen Kugel, deren Dichtigkeit eine ganze rationale Funktion der rechtwinkligen Koordinaten ist« zum Dr. phil. Danach studierte er Rechtswissenschaften in Leipzig und absolvierte das Referendariat. 1899 promovierte er an der Universität Leipzig zum Dr. jur. 1903 habilitierte er sich an der Universität München mit der umfangreichen Arbeit »Anspruch und Einrede nach dem Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch« für die Fächer Zivilprozeßrecht und Bürgerliches Recht. Ab 1905 war er dort als außerordentlicher Professor tätig. 1907 nahm er den Ruf nach Halle auf das vakante Ordinariat für Bürgerliches Recht an. Außer einem Hilfsbuch für Studierende (»Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Arrest und einstweilige Verfügung«, 1919) und einer Broschüre zur Methodik des Studierens veröffentlichte Langheineken kleinere Beiträge zum Zivilprozessrecht. Immerhin betreute er mehrere juristische Dissertationen und publizierte Vorlesungsskripte um den »Repetitorunwesen« Einhalt zu gebieten. Kryptisch bleibt der Satz im Nachruf der Universitätschronik: »Wer ihn näher kannte, wusste, dass sein Leben von einer tiefen Tragik überschattet war.«
Quellen: UAHW, Rep. 11, PA 9873 (Langheineken); Chronik 1930/31, S. 2.
Autor: HE