Heinrich Mitteis
geboren: | 26. November 1889 Prag |
gestorben: | 27. Juli 1952 München |
Konfession: | katholisch |
Vater: | Universitätsprofessor Ludwig Mitteis |
Heinrich Mitteis
Dem Studium der Rechte widmete sich Mitteis in Leipzig, Berlin und wieder Leipzig. Hier promovierte er 1913 mit einer Arbeit über die Rechtsfolgen des Leistungsverzuges beim Kaufvertrag, dargestellt an den niederländischen Quellen des Mittelalters. Die Referendarzeit unterbrach er, um seine rechtshistorische Ausbildung an der Universität Bonn fortzusetzen. Im Ersten Weltkrieg war Mitteils Soldat und wurde mehrfach verwundet (ausgezeichnet mit dem Sächsischen Albrechtsorden 2. Klasse mit Schwertern und dem Eisernen Kreuz II. Klasse). 1919 habilitierte er sich an der Universität Halle für Deutsche Rechtsgeschichte und Privatrecht. Nebenamtlich nahm er einen Lehrauftrag am Polytechnikum Köthen wahr. Schon 1920 wurde Mitteis mit der Abhaltung von Vorlesungen an der Universität Köln beauftragt, als er einen Ruf nach Frankfurt ablehnte, erhielt er 1921 in Köln ein Ordinariat für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht. 1924 folgte er einem Ruf nach Heidelberg als Nachfolger Hans Fehrs. 1933 verlor er sein Amt als Dekan, weil gegen die Verunglimpfung jüdischer Kollegen in der Presse Stellung nahm und den Rektor der Universität Wilhelm Groh kritisierte. Obwohl Mitteis den Beitritt zur NSDAP ablehnte, wurde er zum 1. April 1934 auf den Lehrstuhl für Deutsches Privatrecht, Deutsches Bürgerliches Recht, Handels- und Wechselrecht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Universität München berufen. Als »entschiedener Gegner« des Nationalsozialismus (Böhm) war Mitteis offenen Angriffen von Seiten der Studentenschaft ausgesetzt. In einer Vorlesung kam es sogar zu einer Schlägerei zwischen SA-Studenten und Mitteis’ Schülern, worauf der Studentenführer das Universitätsgebäude räumen ließ. Einige Studenten wurden in das Konzentrationslager Dachau gebracht, jedoch bald entlassen. Mitteis musste auf Anweisung des Rektors die Vorlesungen ausfallen lassen. Zum 1. April 1935 nahm er einen Ruf an die Universität Wien an. Nach dem Anschluss Österreichs wurde Mitteis an die Universität Rostock versetzt, 1946 wechselte er nach Berlin. Im Dezember 1947 erhielt er einen Ruf an die Universität München, 1952 einen nach Zürich. Mitteis war der wohl bedeutendste Rechtshistoriker des 20. Jahrhunderts, sein auf umfangreichen Quellenstudien in deutschen und französischen Archiv basierendes Buch »Lehnrecht und Staatsgewalt – Untersuchungen zur mittelalterlichen Verfassungsgeschichte« (1933) korrigierte zahlreiche Vorstellungen von der Verfasstheit der mittelalterlichen Gesellschaft. In dem 1940 erstmals veröffentlichten Werk »Der Staat des hohen Mittelalters« (10. Auflage 1980) behandelte er die Grundlinien einer vergleichenden Verfassungsgeschichte Europas. Außerdem forschte Mitteis zur Königswahl und zu historischen Kontinuitäten des Rechts. Er veröffentlichte Studienbücher zur Rechtsgeschichte und zum Privatrecht. Von 1950 bis zu seinem Tod war Mitteis Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Organisationen: -
Quelle: Böhm, München, S. 271–273, 385, 459f.; NDB Band 17, S. 577ff; BA R 4901/13271
Autor: HE