Julius Müller
geboren: | 10. April 1801 Brieg (Schlesien) |
gestorben: | 27. September 1878 Halle |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Pfarrer |
Julius Müller
Die Reifeprüfung legte Müller 1819 am Gymnasium Brieg ab. Zunächst belegte er in Breslau und Göttingen Rechtswissenschaften, wechselte jedoch 1821 zur Theologie, die er in Göttingen, Breslau und Berlin studierte. An der Universität Berlin wurde er von Friedrich Tholuck und August Neander beeinflusst, in Tholucks Bekenntnisroman »Guido und Julius« wird Müller als bekehrter Zweifler geschildert. 1824 legte er beide theologische Prüfungen ab und wurde 1825 zum Pfarrer in Schönbrunn und Rosen (bei Strehlen, Schlesien), ernannt. Hier profilierte sich Müller mit einer Kritik an Anton Theiners Schrift »Die katholische Kirche Schlesiens« als, wie Allgemeine Deutsche Biographie schreibt, »grimmigster Feind der katholischen Kirche«. Ebenso kritisierte er die bürokratische, verordnete Einführung der evangelischen Union, für deren Vollzug er die Kirchgemeinden befragen wollte. Da Müller massiv unter Druck gesetzt wurde, nahm er 1831 den Ruf auf die Stelle des Zweiten Universitätspredigers an der Universität Göttingen an. Zugleich lehrte er als Vorstand des homiletischen Seminars praktische Theologie und publizierte zwei, als Lehrsammlung gedachte Bände mit Predigten (»Das christliche Lebhen, seine Entwicklung, Kämpfe und Vollendung«, »Zeugnis von Christo und dem Weg zu ihm«). Außerdem veröffentlichte er Schriften zur Prädestinationslehre, zur Geburt Jesu sowie zu Luther und Calvin. 1834 wurde Müller zum außerordentlichen Professor ernannt, die Theologische Fakultät der Universität Göttingen promovierte ihn 1835 zum Dr. theol. Im selben Jahr erschien Müllers Werk »Von der Sünde«, die Universität Marburg berief ihn zum ordentlichen Professor. Angebote anderer Universitäten u. a. Dorpat, Greifswald und Heidelberg lehnte er ab. Den Ruf nach Halle nahm er jedoch 1839 an, Tholuck setzte die Berufung im Preußischen Kultusministerium durch, um rationalistische Strömungen an der Universität zu bekämpfen. Studentische Proteste wurden mit Karzer geahndet, es sei ungebührlich, eine Eingabe an König zu richten. Müller engagierte sich jetzt verstärkt für die evangelische Union, 1845 publizierte er die Schrift »Über die nächsten Aufgaben für die Fortbildung der deutschprotestantischen Kirchenverfassung«. 1846 wurde er daher zum Mitglied der außerordentlichen Generalsynode ernannt, die neben der Ausgestaltung der Union eine Neugestaltung der Schulverfassung beriet (weitere Schriften: »Die erste Generalsynode der evangelischen Landeskirche Preußens und die kirchlichen Bekenntnisse«, 1847; »Die Union, ihr Wesen und ihr göttliches Recht«, 1854). Müller plädierte in der Synode erneut für eine Erneuerung der Kirche aus den Gemeinden heraus, 1848 gehörte er zu den Initiatoren des Kirchentages in Wittenberg. 1856 erlitt Müller einen Schlaganfall, die Lehrtätigkeit setze nach der Genesung weniger kämpferisch, aber »mit rührender Treue« fort, wie die Universitätschronik schrieb.
Quellen: Chronik 1901/02, S. 36; ADB Band 22 S. 638 ff.
Autor: HE