Max Pagenstecher
geboren: | 30. Juni 1874 Wiesbaden |
gestorben: | 12. Juli 1957 Königstein (Taunus) |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Arzt, Leiter einer Augenklinik |
Max Pagenstecher
Die Reifeprüfung legte Pagenstecher 1893 am humanistischen Gymnasium Wiesbaden ab. Er studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Marburg. 1898 promovierte er an der Universität Jena zum Dr. jur., die juristischen Examina legte er 1897 und 1902 ab.
1905 habilitierte er sich an der Universität Würzburg mit einer Schrift »Zur Lehre von der materiellen Rechtskraft«. 1909 wurde er als außerordentlicher Professor an die Universität Lausanne berufen und 1910 zum ordentlichen Professor befördert. Im selben Jahr nahm Pagenstecher den Ruf auf das Ordinariat für Zivilprozess, Konkursrecht und deutsche Rechtsgeschichte an der Universität Halle an. Sein Lehrerfolg war beachtlich, nicht zuletzt, weil er sich vorwiegend wirtschaftlichen Themen, speziell dem Konkursrecht, sowie dem internationalen Rechtsvergleich widmete. Das Wintersemester 1914/15 wollte Pagenstecher in Frankreich und Belgien verbringen, um seine Studien zum Zivilprozessrecht der beiden Länder fortzusetzen. Der Kriegsausbruch verhinderte die Reise. Ab 1915 war Pagenstecher dann allerdings bei der politischen Abteilung des Generalgouvernements (Pressedelegation) in Belgien fest angestellt. 1917 nahm er den Ruf an die Universität Frankfurt an, da er dort ein rechtsvergleichendes Instituts aufbauen sollte. 1927 wechselte er an die Universität Hamburg, wo er 1939 emeritiert wurde.
Pagenstecher gehörte zu den profiliertesten Vertretern des deutschen Zivilrechtes, die Disziplin des internationalen Zivilprozessrechtes hat er in Deutschland, wie ein Nachruf schrieb, »eigentlich erst begründet«. 1909 gehörte er zu den Gründern der »Rheinischen Zeitschrift für Zivil- und Prozessrecht«, die 1927 zur »Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht« umgewandelt wurde. Er war Mitherausgeber des Sammelwerks »Das Zivilprozessrecht der Kulturstaaten« (1920), das als Vorarbeit zur deutschen Prozessreform gedacht war. 1929 gab er eine kommentierte Fassung der Zivilprozessordnung heraus (4. Auflage 1937). Zum Erfolg wurde auch seine aus der Lehre entstandene Schrift »Der Konkurs: eine Einführung in seine Hauptprobleme mit 78 Lehrbeispielen für junge Juristen, Wirtschaftsprüfer und Kaufleute« (1932, 4. Auflage 1968). Auch nach der Emeritierung setzte er seine Studien fort, u. a. publizierte er über sittenwidrige Lieferungsbedingungen (1944) und über die Rechtsstellung von Ausländern in Deutschland (1949). Pagenstecher gehörte den Akademien von Mainz und Bologna an, außerdem war er Ehrenbürger der Universität Frankfurt.
Organisationen: Im NSLB war Pagenstecher nach 1933 Gaufachberater, 1937 wurde er in die NSDAP aufgenommen.
Quellen: NDB, Band 18, S. 2 f.; Jelowik, Tradition und Fortschritt, S. 130 f.; Klee, Personenlexikon, S. 447.
Autor: HE