Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Die Universität Halle im Kontext. Entlassung und Vertreibung von Hochschullehrern in der NS-Zeit

von Rüdiger vom Bruch

In einem Forschungsbericht von 2012 heißt es: Bis in die 1990er Jahre hinein verstand und beschrieb die Wissenschaftsgeschichte den Nationalsozialismus als etwas, das über die Wissenschaft und die unpolitische Professorenschaft ‚hereingebrochen‘ sei und dem sich die meisten Gelehrten so gut es eben ging entzogen hätten.[1] Demgegenüber bevorzugen neuere Darstellungen den Begriff „Selbstmobilisierung“, um das Verhalten der überwiegenden Mehrheit deutscher Hochschullehrer seit 1933 zu charakterisieren, gemäß einer Beobachtung von Mitchell Ash, wonach Wissenschaft und Politik als Ressourcen füreinander fungierten.[2] Dem entspricht der empirische Befund, dass im Nationalsozialismus zwar eine anti-intellektuelle, keineswegs aber eine wissenschaftsfeindliche Grundhaltung dominierte, insofern Wissenschaft auf eine effiziente Umsetzung von extern vorgegebenen Zielen begrenzt wird.[3]

Dass die Überzeugung einer überwiegend unschuldigen, vom nationalsozialistischen Zivilisationsbruch überwältigten deutschen Hochschullehrerschaft ein halbes Jahrhundert lang nach dem Zweiten Weltkrieg breite Zustimmung fand, obgleich bereits zahlreiche Einzelforschungen dem entgegenstanden, verweist auf ungewöhnlich nachhaltige und daher begründungsbedürftige geschichtspolitische Konstruktionen ausgerechnet in jener Profession, welche sich zu kritischer Selbstreflexion berufen sah; und sie wurde begünstigt durch eine erst sehr spät einsetzende systematische Erforschung von Wissenschaften und Wissenschaftsbetrieb, von Disziplinen, Institutionen und Personen in der NS-Zeit. Noch 2002 beklagte Frank-Rutger Hausmann für die Zeit des Dritten Reiches das „geringe Allgemeininteresse“ nicht nur zur Geschichte einzelner Disziplinen, sondern auch an den Universitäten im Allgemeinen.[4] 2004 vermerkte ein Sammelband über Universitäten und Hochschulen im Nationalsozialismus und der frühen Nachkriegszeit zwar eine Fülle von Forschungsaktivitäten, vor allem aber zahlreiche weiße Flecken und wenig gestellte Fragen.[5] Mittlerweile hat sich das Bild deutlich zugunsten einer breitflächigen kritischen Quellenforschung verändert. Mit dem Rüstzeug moderner zeitgeschichtlicher Instrumentarien steht die alte Frage Leopold von Rankes im Zentrum, „wie es eigentlich gewesen“. Personalintensive Forschungsprojekte etwa zur Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft oder zur Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie im Rahmen von DFG-Schwerpunktprogrammen begünstigten eine neuartig dichte Tiefenschärfe ebenso wie eine zufällige Häufung von Universitätsjubiläen, in deren Vorfeld der Fokus von stolzer Selbstdarstellung zu bohrenden Nachfragen insbesondere für die NS-Zeit wechselte. Aus der Fülle solcher naturgemäß lokal zentrierter Studien hebe ich in unserem Zusammenhang nur zwei umfängliche Arbeiten zu Halle und Jena hervor.[6]

Je tiefer solche Spezialforschungen vordringen, desto klarer zeichnen sich schmerzliche Lücken ab. Auf der anderen Seite schälen sich einige übergreifende Grundmuster heraus. Dies gilt insbesondere für eine Historisierung der NS-Zeit; in welchen Kontexten agierten Personen und Institutionen, wie einschneidend oder kontinuitätsgeleitet bzw. kontinuitätswahrend sind die Zäsuren 1933 und 1945 zu beurteilen?[7] Wie weit überformten abrufbare Denkformen, Verhaltensmuster und soziale Bindungen die offensichtlichen Bruchzonen von zwei katastrophalen Systemwechseln? Aber auch die handelnden Personen treten zunehmend deutlicher in den Vordergrund. Wenn die unterschiedlichen Akteur-Ebenen durch wechselseitige Ressourcenkonstellationen miteinander verflochten waren, so können wir nun genauer Entscheidungsprozesse in Staat und Partei, in dem von ihnen kontrollierten Wissenschaftsbetrieb wie seitens der mitwirkenden Wissenschaftler nachzeichnen.[8] Ebenfalls genauer, vergleichsweise aber noch sehr lückenhaft sind wir über die Opfer nationalsozialistischer Machtpolitik und Rasseideologie informiert. Gemeint sind nicht diejenigen, die sich nach 1945 mit einigem Geschick als Opfer stilisierten, weil sie, willige Mitwirkende im Gesamtsystem, in den erbitterten Rivalitäten und Grabenkämpfen eines voluntaristischen Kompetenzdschungels zeitweise auf der ‚falschen Seite‘ standen und im Nachhinein eine unberechtigte ‚Widerständigkeit‘ gegen das System reklamierten, sondern die Opfer von politischer und rassischer Verfolgung an deutschen Hochschulen. Wohl hat sich die Forschung vor Jahrzehnten schon auf diejenigen konzentriert, welche nach Entlassung und Vertreibung emigrierten und teilweise im Ausland beachtliche neue Karriereerfolge erzielten,[9] doch standen dabei vor allem Erfolgs- (für die aufnehmenden Staaten) und Verlustbilanzen für Deutschland und Österreich im Mittelpunkt.

Mit Gedenken und Erinnern im Sinn einer institutionellen Verantwortung durch Hochschulen und andere Wissenschaftsorganisationen für ihre damals verfolgten und vertriebenen Mitglieder hatten jene Forschungen wenig zu tun. Solange Verantwortung als personale Haftung wahrgenommen bzw. auf gesamtstaatlicher Ebene durch antifaschistische Rhetorik im Osten und eine kostenintensive Wiedergutmachungssemantik im Westen bereits seit den 1950er Jahren erledigt zu sein schien, richtete sich der Blick nur selten auf einzelne Institutionen als Verantwortungsgemeinschaften. Auch hier setzte eine Wende erst in den 1990er Jahren ein, als einzelne Universitätsrektoren, vor allem aber die Präsidenten von Max-Planck-Gesellschaft und Deutscher Forschungsgemeinschaft, institutionelle Scham und Verantwortung bekundeten, nicht als bloße Geste, sondern gemäß den Regeln wissenschaftlicher Tatsachenerhellung gestützt auf vorangehende intensive empirische Forschung. Was genau geschah in diesen Institutionen? Wo und wie drifteten Wissenschaft und Ethik auseinander? Was können wir über die individuellen Schicksale der betroffenen Personen wissen? Von jedweder Art „Wiedergutmachung“ kann dabei keine Rede sein. Eine solche hätte bereits 1945 einzusetzen gehabt, als nationalsozialistische Unrechtsgesetze durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben wurden – so auch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 –, als mit der Wiedereröffnung von Universitäten in den Besatzungszonen die belasteten und zunächst entsprechend ausgesiebten Lehrkörper mit den einst Ausgesonderten hätten ergänzt werden können. Dazu ist es bekanntlich nur in Ausnahmefällen gekommen, wie wir aus der noch sehr jungen, aber mittlerweile aussagekräftigen Remigrationsforschung wissen.[10] Nicht um Wiedergutmachung kann es also gehen, sondern um die Dokumentation und Revision von offensichtlichem Unrecht. Unrecht war offensichtlich der seit 1933 praktizierte Entzug akademischer Grade, insbesondere des Doktorgrades, nicht auf Grund missbräuchlichen Erwerbs, sondern weil deren Träger politisch-ideologisch unerwünscht waren. Nahezu flächendeckend haben zahlreiche Universitäten mittlerweile entsprechende Untersuchungen vorgelegt.[11] Darüber hinaus haben einige Universitäten wie Heidelberg Gedenkbücher vorgelegt oder Vergleichbares ins Internet gestellt. Die Spannweite reicht von bloßen Auflistungen bis hin zu intensiv recherchierten biographischen Porträtsammlungen, wie sie etwa dieser Band enthält. Insgesamt haben wir für die letzten zwei Jahrzehnte eine Verdichtung universitäts- und wissenschaftsgeschichtlicher Forschung für die Zeit des Nationalsozialismus zu registrieren, ausgelöst zum einen durch eine offensichtliche Professionalisierung institutionenbezogener Universitätsgeschichtsschreibung, welche sich insbesondere in den zahlreichen Universitätsjubiläen des letzten Jahrzehnts abbildete, zum anderen durch eine zuvor unbekannte Erinnerungs- und Verantwortungskultur im Universitäts- und Wissenschaftsbereich, welche einer sicheren empirischen Basis bedarf.

Bevor wir uns dem Vertreibungs- und Entlassungsgeschehen selbst zuwenden, um die in diesem Band dokumentierten Schicksale an der Universität Halle vergleichend in das bislang bekannte Datenmaterial zu deutschen Universitäten 1933–1945 einordnen zu können, ist zunächst nach den Gründen der späten historischen Aufarbeitung und des in meinem Eingangszitat angeführten Befundes zu fragen, denn die gegenwärtige Memorialkultur steht offenbar in einer widersprüchlichen und darum erklärungsbedürftigen Tradition. Dass gerade Hochschullehrer, die sich aufgrund eines spezifischen wissenschaftlichen Ethos als kritische Instanz stilisieren und im geteilten Deutschland deren Integrität als Kontinuum in den so unterschiedlichen politisch-ideologischen Systemkonstellationen des 20. Jahrhunderts betonen, das verweist auf ebenso falsche wie nachhaltige Konstruktionen von geschichtspolitischer Verfügbarkeit. Mit gutem Grund hat Friedemann Stengel in seinem Vorwort zu diesem Band die „Universitätsfeier zu Ehren der ‚Opfer des Faschismus‘“ in Halle vom 13. September 1947 an den Beginn gestellt; welche Namen Rektor Otto Eißfeldt nannte, wen er alles verschwieg, das ist verräterisch. Unter anderen Vorzeichen findet sich Ähnliches immer wieder in Hochschulen der SBZ und der Westzonen; Druck der jeweiligen Besatzungsmacht und akademischer Stolz rieben sich, Spielräume wurden ausgelotet, vor allem argumentierten die Hochschulen mit einer seit etwa 1800 bewährten „Idee der deutschen Universität“ – Kirchen und Universitäten hätten unbeschädigt die NS-Zeit überstanden und seien nun für den Wiederaufbau einer Führungsschicht in Deutschland verantwortlich.[12] An die Stelle nüchterner Bestandsaufnahme traten geschichtspolitische Nebelkerzen, deren Wirkungsmacht hinsichtlich der soeben überstandenen NS-Zeit mittlerweile genauer analysiert worden ist.[13]

Deutsche Universitätslehrer argumentierten nach 1945 in Ost und West, der Nationalsozialismus habe ein auf Autonomie und Selbstergänzung gegründetes und bis 1933 intaktes Universitätssystem durch seine Eingriffe ausgehöhlt, man müsse nur das Alte wiederaufbauen, allenfalls an neue politische Gegebenheiten anpassen. Das Neue sei eben oft das Alte, so war es bis in die Studentenschaft hinein nach 1945 zu hören. Es komme darauf an, die bewährten idealistischen und neuhumanistischen Traditionen der deutschen Universität wieder herzustellen. Insbesondere, so die These, beruhten Universität und ihre Wissenschaften in Deutschland auf den Maximen Erkenntnis, Objektivität und Wahrheit, nicht auf Nutzanwendung. Das schloss möglichen praktischen Nutzen nicht aus, habe aber einer Instrumentalisierung durch den Nationalsozialismus diametral entgegengestanden. Auf dieser Lebenslüge, welche die bis 1945 praktizierten wissenschaftlichen Realitäten beharrlich negierte, beruhten denn auch die vielfältigen Entlastungsstrategien. Die angeblich wenigen wirklich belasteten Kollegen, zugleich Verräter an vormaligen deutschen Wissenschaftsidealen, seien nach dem Krieg zügig ausgeschieden worden. Man verwies im Westen etwa auf den noch in den 1950er Jahren äußerst rührigen „Verband der nicht-amtierenden (amtsverdrängten) Hochschullehrer“, im Osten auf eine sozialistische Kaderpolitik und reklamierte im Umkehrschluss wissenschaftliche und moralische Anständigkeit für sich selbst. Das tatsächliche Ausmaß personeller wie auch fachmethodischer Kontinuitäten über 1945 hinaus sowie vielfach fein gesponnene Netzwerke wurden erst fast ein halbes Jahrhundert später offengelegt. Nicht nur in der frühen Bundesrepublik stand frühere NS-Parteimitgliedschaft einer weiteren, vielfach vorübergehend unterbrochenen akademischen Karriere nicht entgegen, dies galt auch für die DDR. 1954 waren hier mit Schwankungen nach Fachgruppen 31 % bis 46 % der Universitätsprofessoren NSDAP-Mitglieder gewesen, noch 1962 in Medizin und technischen Fächern sogar bis zu 37 %,[14] wie denn überhaupt die Mediziner in Ost und West Spitzenreiter waren. Die politisch-ideologischen Konfrontationen zwischen DDR und Bundesrepublik im Kalten Krieg begünstigten im Zuge gegenseitiger Schuldzuweisungen mit einigem Erfolg Ablenkungsmanöver hinsichtlich der jeweils eigenen NS-Vergangenheit.

Vor diesem Hintergrund kann nicht verwundern, dass nüchterne historische Aufarbeitung in den 1950er Jahren weitgehend unterblieb. Dies galt auch für Halle; seine gründliche Musterung des einschlägigen Schrifttums veranlasste Henrik Eberle zu der pointierten Bemerkung:

„Das in Halle Geschriebene gab sich trotz marxistisch-leninistischer Attitüde harmlos und unkritisch. Die fünfziger Jahre waren durch die Präsenz der ehemaligen Nationalsozialisten an der Universität geprägt, konsequenterweise wurde wortreich geschwiegen.“[15]

Parteiamtliche Vorgaben der SED-Geschichtspolitik steuerten in den folgenden Jahrzehnten eine selektive Rekonstruktion von Schuld und Verfolgung in der NS-Zeit und knüpften insofern an jene Gedenkveranstaltung der Universität Halle von 1947 an. Noch kurz vor dem Ende der DDR unterband die Partei die Publikation eines grundlegenden Gedenkwerkes zu Verfolgungen an der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität; auf abenteuerliche Weise erschien es 1988 in West-Berlin.[16] In der Bundesrepublik setzte ernsthafte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Belastungen in der NS-Zeit erst in den 1960er Jahren ein, als Reaktion auf eine provokative, in der Sache unbestreitbare Zusammenstellung NS-belasteter westdeutscher Hochschullehrer auf Grund von Material in DDR-Archiven.[17] Ringvorlesungen in Tübingen, München und Berlin thematisierten 1964 bis 1966 die je eigene Vergangenheit, aber diese basierten nicht auf eigenen Forschungen und lösten solche auch nicht aus. Ausgerechnet die Studentenbewegung seit 1968 mit ihrem Pathos einer ‚kritischen Universität‘ stand dem entgegen, attackierte sie doch die überwiegend liberalen Gegner in den aktuellen Kontroversen um theoriegeleitete Gesellschaftsanalyse, nicht eine empirisch untermauerte Vergangenheit der civitas academica. Um diese ging es dann auf breiterer Front erst seit den 1980er Jahren. Immerhin formulierte in einer jener ansonsten wenig aufregenden Ringvorlesungen, nämlich an der Freien Universität in Berlin, der Historiker und Politologe Karl Dietrich Bracher eine genaue und immer noch gültige Einschätzung:

„Drei leitende Axiome der Universität sind in der Konfrontierung mit dem Nationalsozialismus erschüttert worden: dass wissenschaftliche Bildung und Qualifikation auch zur moralischen Bildung führe; dass unpolitische Haltung wissenschaftliche Objektivität verbürge und der beste Schutz gegen politische Manipulation und ideologische Anfälligkeit sei; und dass so verstandene Wissenschaft als ein Hort der Wahrheit unabhängig im Wandel von Gesellschaft und Politik bestehen könne.“[18]

Blicken wir nun auf Entlassungen und Vertreibungen von Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen seit der Machtübertragung an Adolf Hitler am 30. Januar 1933. In atemberaubend kurzer Zeit wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine rücksichtslose Gewaltherrschaft in Staat und Gesellschaft geschaffen. Nicht einmal einen Monat nach Hitlers Ernennung nutzten die Nationalsozialisten den hinsichtlich der Schuldfrage nach wie vor nicht völlig geklärten Reichstagsbrand vom 27. Februar bereits einen Tag später für die Notverordnung des Reichspräsidenten „zum Schutz von Volk und Staat“, mit der zentrale Bürgerrechte ausgehebelt, politische Gegner inhaftiert und die entscheidende Grundlage für das nun Schlag auf Schlag ausgeweitete Terrorregime wurden. Die nächste maßgebliche Rechtsgrundlage bot das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, das die Gesetzgebungsgewalt vom Reichstag auf die Reichsregierung übertrug. Bereits zwei Wochen später trat am 7. April jenes Gesetz in Kraft, welches bereits im Namen den Zynismus zum Programm erhob: das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (BBG), dessen anfängliche, vor allem auf Wunsch des Reichspräsidenten aufgenommenen Ausnahmeregelungen des § 3 Abs. 2 (Frontkämpfer, Angehörige von Kriegsgefallenen, vor dem 1. August 1914 Verbeamtete) in der Folgezeit durch rasch nachfolgende Durchführungsverordnungen verengt wurden und das dann auf den gesamten Öffentlichen Dienst ausgeweitet wurde, im Hochschulbereich also auf alle nichtbeamteten Hochschullehrer bis hin zu den Lehrbeauftragten.

Einige Bestimmungen, wie die explizite Entfernung von Kommunisten oder die Entlassung sogenannter „Parteibuchbeamten“ – Verbeamtung während der in der NS-Propaganda als „Systemzeit“ geltenden Weimarer Republik – spielten an den Hochschulen praktisch keine Rolle. Entscheidend griffen hier der sogenannte „Arierparagraph“ in § 3[19], von dem bzw. von dessen Folgeregelungen ca. 80 % aller bis 1945 entlassenen Hochschullehrer betroffen waren (Juden, jüdische Herkunft, Verheiratung mit jüdischer Ehefrau), sowie die bewusst vage formulierte politische Stigmatisierung von Sozialdemokraten, Liberalen und Zentrumspolitikern in § 4.[20] Des Weiteren enthielt der § 6 eine frei auslegbare Blankovollmacht, insofern er die Entlassung von Beamten „zur Vereinfachung der Verwaltung oder im Interesse des Dienstes“ ermöglichte. Eine einschneidende weitere Verschärfung bzw. Ausweitung der Betroffenen brachte gut zwei Jahre später das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935, mit dem die nationalsozialistische Definition von „Jude“ vollständig umgesetzt wurde unter Einschluss von „Mischlingen“ und Verheiratung mit Juden, ferner bisherige Ausnahmen wie das Frontkämpferprivileg aufgehoben wurden. Eine weitere Etappe markierte das am 27. Januar 1937 in Kraft getretene Deutsche Beamtengesetz, womit das BBG abgelöst und weitere Entlassungen begründet wurden. Eine zusätzliche, hochschulspezifische Regelung hatte bereits zuvor die Reichshabilitationsordnung vom 13. Dezember 1934 ergeben, wonach die Lehrbefähigung von der Lehrbefugnis abgekoppelt wurde, begründet mit einer bedarfsorientierten Steuerung von Dozenturen, vor allem aber ein wirksames Kontrollinstrument gegenüber dem wissenschaftlichen Nachwuchs.[21]

Allein an 15 deutschen Universitäten – also zwei Drittel von insgesamt 23 – wurden knapp eintausend Hochschullehrer entlassen, das waren ca. 20 % des Lehrkörpers.[22] Kombiniert mit weiteren Erhebungen wird für alle Universitäten eine Anzahl von 1.145 Entlassungen bei einem Gesamtlehrkörper von 6.140 Personen hochgerechnet, mithin eine Entlassungsquote von 18,6 %.[23] Alle diese Zahlen erfordern freilich Vorbehalt, zum einen aus methodischen Gründen (welche Personengruppen wurden berücksichtigt, welche Ausscheidungsursachen, welcher Zeitpunkt bezüglich des Lehrkörpers insgesamt), zum anderen zwingen neuere Forschungen immer wieder zu Korrekturen der Zahlen nach oben, etwa für Berlin, Frankfurt, Greifswald und Halle.[24] Solche kleineren Korrekturen sind wichtig, da jede einzelne Zahl auf ein individuelles Schicksal verweist, sie ändern aber wenig am Gesamtbild – es bleibt ein doppeltes Erschrecken: Wie war es möglich, dass eine hochgeachtete Kulturnation fast ein Fünftel ihrer akademischen Elite auf Grund von ideologischem Wahn und politischen Hass aus der von Carl Heinrich Becker noch wenige Jahre zuvor gerühmten „Gralsburg der reinen Wissenschaft“ vertreiben konnte;[25] warum rief dieser Zivilisationsbruch an den Hochschulen selbst keine Proteste hervor?

Versuche von Antworten auf die erste Frage füllen Bibliotheken, einige Literaturhinweise mögen die Spannweite andeuten.[26] Komplex werden auch Antworten auf die zweite Frage ausfallen, doch fallen vor allem drei Verhaltens- und Strukturmuster auf: Bestürzung und kollegiale Hilfsbereitschaft sind in vielen Einzelfällen bezeugt, doch mündeten sie nicht in öffentlichen Protest; Einschüchterung, Angst und mangelnde Zivilcourage standen dem entgegen. Demgegenüber übte sich die überwiegend nationalkonservative Hochschullehrerschaft 1933 in Ergebenheitsadressen für den „Führer“. Zehn der 24 Universitäten veröffentlichten nach der Machtübernahme Loyalitätsadressen für Hitler, denen sich knapp 10 % aller Lehrenden anschlossen.[27] Schließlich forderte der seit der Wirtschaftskrise von 1929 extrem angespannte akademische Arbeitsmarkt seinen Tribut; eine gegenüber den älteren Generationen einschneidend verschärfte rechtsextreme Radikalisierung im wissenschaftlichen Nachwuchs korrelierte mit der Wahrnehmung beruflicher Chancenlosigkeit einer ‚lost generation‘. Viel zitiert wurde die nüchterne Lagebeurteilung durch Max Planck, den Otto Hahn aufforderte, prominente Kollegen zu einem öffentlichen Protest gegen die Entlassung jüdischer Kollegen zu veranlassen:

„Wenn heute 30 Professoren aufstehen und sich gegen das Vorgehen der Regierung einsetzen, dann kommen morgen 150 Personen, die sich mit Hitler solidarisch erklären, weil sie die Stelle haben wollen.“[28]

Die wenigen bekannten Beispiele für Protestverhalten bestätigten solche Skepsis. So legte der berühmte jüdische Göttinger Physiker James Franck von sich aus bereits zehn Tage nach Erlass des BBG seine Professur nieder, obgleich er als Kriegsteilnehmer zunächst nicht betroffen war, um seine Kollegen aufzurütteln. Das Gegenteil war der Fall; nur fünf Tage später brandmarkten 42 Göttinger Kollegen Francks Rücktritt als „Sabotageakt“ gegen den neuen Staat.[29] Gänzlich untypisch verhielt sich auch der Berliner Pharmakologe Otto Krayer, der es ablehnte, von der Entlassung jüdischer Kollegen zu profitieren und auf die ihm angebotene Nachfolge des Düsseldorfer Pharmakologen Philipp Ellinger verzichtete. Zur Begründung schrieb er dem Berliner Ministerialrat Johann Daniel Achelis,

„dass ich die Ausschaltung der jüdischen Wissenschaftler als ein Unrecht empfinde, dessen Notwendigkeit ich nicht einsehen kann, da sie, wie mir scheint, mit außerhalb der Sphäre der Wissenschaft liegenden Gründen gestützt wird.“[30]

Für ein solches Verhalten finden sich, soweit bekannt, keine weiteren Belege.

Die Entlassungswelle gemäß den Bestimmungen des BBG betraf alle reichsdeutschen Universitäten, dezimierte die Lehrkörper indes in unterschiedlichem Ausmaß, je nach dem zu Beginn der NS-Zeit gegebenen Anteil politisch missliebiger und „rassisch“ unerwünschter Hochschullehrer. Obgleich eine Aufarbeitung der NS-Vergangenheit an den Universitäten selbst erst sehr spät einsetzte, so lagen doch bemerkenswert früh erstaunlich genaue Informationen über das Vertreibungsgeschehen vor. 1937 legte der USSoziologe Edward Hartshorne die Ergebnisse seiner Recherchen in Deutschland 1935/36 über die Universitäten im  Dritten Reich vor.[31] Seine statistischen Angaben zur Entlassung von Hochschullehrern reichen naturgemäß nur bis 1936. Gleichwohl spiegeln sie zumindest für diesen Zeitraum die Größenordnungen sehr genau wieder und dienten künftigen Publikationen in Deutschland als Orientierung.[32] Eine forschungsbasierte Korrektur und Ergänzung von Hartshorne bis 1945 erfolgte freilich erst 2007 mit der Untersuchung von Michael Grüttner und Sven Kinas, wobei für vier Universitäten (Berlin, Frankfurt am Main, Greifswald und Halle) die Hartshorne-Zahlen für 1933–1936 anhand von Ministerial- und Universitätsakten überprüft wurden. Während die Angaben für Berlin und Frankfurt sich in etwa deckten, wichen sie für Greifswald und Halle nicht unerheblich ab. Doch im Gesamtbild glichen sich Differenzen wieder aus und bestätigten das von Hartshorne gezeichnete Bild als bemerkenswert zuverlässig.[33] Mit der Arbeit von Grüttner und Kinas liegt nun also eine, im Detail sicher noch zu korrigierende Erhebung vor, die hinsichtlich der Bezugsgröße[34] sowie der entlassenen bzw. „freiwillig“ oder durch Suizid ausgeschiedenen Personengruppen[35] eine vergleichende, zudem für 15 der 23 Universitäten validisierte Einordnung erlaubt.

Ein Blick auf die verschiedenen Typen wissenschaftlicher Hochschulen zeigt, dass Universitäten mit insgesamt 16,3 % deutlich stärker von Entlassungen betroffen waren als Technische Hochschulen (10,7 %) und Handelshochschulen (10,6 %).[36] Doch allein unter den 23 deutschen Universitäten bestand ein starkes Gefälle in den Entlassungsquoten, es reichte von gut einem Drittel des Lehrkörpers an den Universitäten Frankfurt am Main und Berlin bis hin zur Universität Tübingen mit 4 %.[37] Da die sehr homogen nationalkonservative Universität Tübingen in der Zeit vor 1933 nur wenige Hochschullehrer eingestellt hatte, die unter die Entlassungsgründe des BBG fielen, mussten von dem 200 Personen umfassenden Lehrkörper insgesamt nur acht Personen ausscheiden, ganz im Gegensatz zu den Großstadt-Universitäten Frankfurt und Berlin, wo 128 von 351 bzw. 278 von 797 Dozenten entlassen wurden. Frankfurt war 1914 als kommunale Stiftungsuniversität vornehmlich durch jüdisches Kapitals errichtet worden mit der doppelten Zielsetzung, im Lehr- und Forschungsangebot den Herausforderungen der industriegesellschaftlichen Moderne zu entsprechen, sowie angesichts der Benachteiligung von Juden in akademischen Karrieren, um diesen günstigere Entfaltungschancen zu bieten.[38] Die Berliner Universität war nicht nur mit Abstand die größte in Deutschland mit einem ungewöhnlich breit ausdifferenzierten Fächerspektrum, sie repräsentierte auch im Lehrkörper, trotz vorherrschender nationalkonservativer Einstellungen, das politische Spektrum der Hauptstadt, sie beschäftigte unterhalb der Ordinarienebene überdurchschnittlich viele jüdische Hochschullehrer und galt dem leistungsorientierten akademischen Nachwuchs mit jüdischem Hintergrund als Karrieresprungbrett mittels einer Privatdozentur.[39] Sehr hoch war der Anteil von entlassenen Hochschullehrern auch an sechs weiteren Universitäten, mit ca. einem Viertel bis einem Fünftel des Dozentenbestandes, angeführt von der im Hochschulklima liberalen, auf ihren besonderen „Geist“ stolzen Universität Heidelberg, gefolgt von der schlesischen Universität Breslau mit einem traditionell hohen Bestand jüdischer Lehrkräfte, dem naturwissenschaftlichen Exzellenzzentrum Göttingen, der badisch-liberalen Universität Freiburg sowie den beiden unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg errichteten, wie Frankfurt einem modernen Fächerspektrum verpflichteten Großstadt-Universitäten Hamburg und Köln.[40]

Die mittelgroße Universität Halle nahm im gesamten Spektrum eine mittlere Position ein mit einer Entlassungsquote von (je nach Berechnung) 10 % (Hartshorne für 1933–1936), 15,5 % (Grüttner/Kinas für 1933–1945) und etwa 9 % nach den aus dem vorliegenden Band folgenden Zahlen (siehe Vorwort Stengel). Eine Einordnung unter Nachbarn im mitteldeutschen Universitätsdreieck bietet sich an, hinsichtlich der personellen Verluste, aber auch bezüglich aufarbeitender Erinnerungskultur. Die vormalige preußische Muster-Universität Halle, 1694 in Konkurrenz zum sächsischen Leipzig gegründet, mit überkommenen Schwerpunkten in klassischen und theologischen Studien, repräsentierte eine ausgewogene Kombination von akademischem und gewerblichem Zentrum in mittlerer Größenordnung. Eine andere Position nahm die weiter östlich gelegene sächsische Industrie- und Handelsmetropole ein mit ihrer ebenso wohlhabenden wie traditionsstolzen Landesuniversität. Saaleaufwärts bestand südlich im thüringischen Jena eine wiederum andere Situation mit einem vergleichsweise kleinen, aber feinmechanisch-industriell geprägten Umfeld und unruhigem geistigen Klima zwischen völkischem Pathos und weltanschaulich überformter Naturforschung, zudem in einem bereits seit 1932 nationalsozialistisch kontrollierten Land. Drei sehr unterschiedliche Standorte also, aber in einem geographisch verknüpften Bezugssystem. In der in der Größenordnung mit Frankfurt vergleichbaren Großstadt-Universität Leipzig wurden 47 von 398 Dozenten entlassen, eine Quote von 11,8 %.[41] Wiederum deutlich niedriger war die Quote in Jena mit 8 % (17 von 199).[42]

Alle drei Universitäten haben vor einigen Jahren das Entlassungsgeschehen aufgearbeitet, Jena und Leipzig im Vor- und Umfeld ihrer Jubiläen 2008 bzw. 2009.[43] Die Gedenkveranstaltung an der Martin-Luther-Universität im November 2013 steht für sich, knüpft aber an die gründliche Untersuchung von Eberle von 2002 mit ihrem knapp zweihundertseitigen biographischen Anhang an.[44] Die neue Initiative in Halle erbringt gegenüber Eberle nicht nur Korrektur und Vertiefung, sie wurde vielmehr von allen Bereichen dieser Universität getragen, häufig als erinnernde Aufarbeitung der Schicksale einst betroffener Vorgänger von derzeitigen Hochschullehrern. Insofern wurde historische Rekonstruktion nicht an einige Historiker verwiesen, vielmehr spiegelt die Arbeit dieser Initiativgruppe zum 80. Jahrestag des Gesetzes zur  Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in neuartiger und anschaulich unterlegter Weise kollektive Erinnerung als Verantwortungsbereitschaft der gesamten civitas academica.

Das Gesamtbild zu Entlassung und Vertreibung an deutschen Universitäten 1933–1945, wie es von Hartshorne und Grüttner/Kinas gezeichnet wurde, bestätigt sich im wesentlichen auch in Halle, etwa hinsichtlich der Relation von politischer und rassischer Verfolgung, der personellen Auswirkungen der gesetzlich erzwungenen Entlassungswellen 1933, 1935 und 1937. Eher typisch erscheint auch das Schicksal akademisch lehrender Frauen, die im Gesamtlehrkörper der deutschen Universitäten lediglich mit 1,2 % vertreten waren, unüblich hoch nur in Hamburg mit 4,2 % (13 Frauen).[45] Halle fiel mit nur einer (dann entlassenen) Dozentin keineswegs aus dem Rahmen. Betrachtet man die in diesem Band vorgestellten biographischen Porträts, so entsprechen sie noch in anderer Weise dem von Grüttner und Kinas quantifizierend ermittelten Gesamtbefund an deutschen Universitäten:

„Von den insgesamt 901 entlassenen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen wurden 38 (4,2 %) Opfer nationalsozialistischer Vernichtungspolitik, während 36 Entlassene (4,0 %) sich das Leben nahmen,“[46]

von denen die meisten der Vernichtungspolitik zuzurechnen sind, da sie mit dem Suizid einer bevorstehenden Deportation zuvorzukommen suchten.[47]

Schließlich gilt auch für Halle, dass das Ausmaß der durch die Vertreibungen erzwungenen wissenschaftlichen Verluste nicht auf bloße Zahlen und Prozentberechnungen reduziert werden kann. Kaum quantifizieren lässt sich das vertriebene wissenschaftliche Potential, ging es doch großenteils um Spitzenkräfte. Einen kleinen Eindruck vermitteln die 24 Nobelpreisträger, die unter dem NS-Regime aus Deutschland und dann aus Österreich geflohen sind.[48] Doch nicht hierauf liegt der Schwerpunkt des vorliegenden Bandes. Vielmehr geht es um eine biographische würdigende Erinnerung an 43 Personen, von denen 39 der Martin-Luther Universität Halle als Hochschullehrer angehört hatten, zwei der Pädagogischen Akademie, ferner wurden stellvertretend für die Mitarbeiter der Universität ein Universitätslektor und ein Assistenzarzt aufgenommen. Insofern versteht sich der Band nicht als abschließende Bestandsaufnahme, sondern als Anregung für weiterführende Einzelforschung und Erweiterung der betroffenen Hochschulangehörigen in einer civitas academica, welche über Arbeitsprozesse einer funktional differenzierten Institution hinaus sich in der Kontinuität einer mehr oder weniger temporären Lebens-, Lehr- und Lerngemeinschaft versteht.


  1.  Vgl. Karin Orth: Neuere Forschungen zur Selbstmobilisierung der Wissenschaften im Nationalsozialismus. In: NTM: Zeitschrift für Geschichte der Wissenschaften, Technik und Medizin 20 (2012), 215–224, hier: 215.
  2.  Mitchell G. Ash: Wissenschaft und Politik als Ressourcen füreinander. In: Rüdiger vom Bruch und Brigitte Kaderas (Hgg.): Wissenschaften und Wissenschaftspolitik. Bestandsaufnahme zu Formationen, Brüchen und Kontinuitäten im Deutschland des 20. Jahrhunderts. Stuttgart 2002, 32–51.
  3.  Vgl. als erste Zwischenbilanz Rüdiger Hachtmann: Wissenschaftsgeschichte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In: Archiv für Sozialgeschichte 48 (2008), 539–606, sowie ders.: Interessengeleitete Wissenschaftsgeschichte? Auftragsforschung für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In: Zeitgeschichte-online Dezember 2012 (http://www.zeitgeschichte-online.de/themen/interessengeleitete-wissenschaftsgeschichte, Stand 20.10.2013).
  4.  Frank-Rutger Hausmann: Einführung. In: ders. (Hg.): Die Rolle der Geisteswissenschaften im Dritten Reich 1933–1945. München 2002, VII.
  5.  Wolfgang Woelk und Frank Sparing: Forschungsergebnisse und Desiderata der deutschen Universitätsgeschichtsschreibung. Impulse einer Tagung. In: Karen Bayer, Frank Sparing und Wolfgang Woelk (Hgg.): Universitäten und Hochschulen im Nationalsozialismus und in der frühen Neuzeit. Stuttgart 2004, 7–32.
  6.  Henrik Eberle: Die Martin-Luther-Universität in der Zeit des Nationalsozialismus. Halle 2002; Uwe Hoßfeld, Jürgen John und Rüdiger Stutz (Hgg.): „Kämpferische Wissenschaft“. Studien zur Universität Jena im Nationalsozialismus. Köln 2003.
  7.  Vgl. etwa vom Bruch/Kaderas (wie Anm. 2); Micheal Grüttner und John Connelly (Hgg.): Zwischen Autonomie und Anpassung. Universitäten in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts. Paderborn 2003; Rüdiger vom Bruch, Uta Gerhardt und Aleksandra Pawliczek (Hgg.): Kontinuitäten und Diskontinuitäten in der Wissenschaftsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Stuttgart 2004; Sabine Schleiermacher, Udo Schagen (Hgg.): Wissenschaft macht Politik. Hochschule in den politischen Systembrüchen 1933 und 1945. Stuttgart 2009; Michael Grüttner, Rüdiger Hachtmann, Konrad H. Jarausch, Jürgen John, Matthias Middell (Hgg.): Gebrochene Wissenschaftskulturen. Universität und Politik im 20. Jahrhundert. Göttingen 2010.
  8.  Vgl. etwa Anne C. Nagel: Hitlers Bildungsreformer. Das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung 1934–1945. Frankfurt a.M. 2012; Sören Flachowsky: Von der Notgemeinschaft zum Reichsforschungsrat. Wissenschaftspolitik im Kontext von Autarkie, Aufrüstung und Krieg. Stuttgart 2008.
  9.  Vgl. Claus-Dieter Krohn, Patrick von zur Mühlen, Gerhard Paul und Lutz Winckler (Hgg.): Handbuch der deutschsprachigen Emigration 1933–1945. Darmstadt 1998.
  10.  Vgl. Marita Krauss: Heimkehr in ein fremdes Land. Geschichte der Remigration nach 1945. München 2001; Claus-Dieter Krohn: Deutsche Wissenschaftsemigration seit 1933 und ihre Remigrationsbarrieren um 1945. In: vom Bruch/Kaderas (wie Anm. 2), 437–452; Anikó Szabó: Vertreibung, Rückkehr, Wiedergutmachung. Göttinger Hochschullehrer im Schatten des Nationalsozialismus. Göttingen 2000.
  11.  Vgl. etwa als Sammelrezension zu entsprechenden Publikationen über Leipzig, München, Gießen, Köln, Göttingen, Marburg, Bonn, Heidelberg, Wien: Ulf Morgenstern: Aberkennung von Doktorgraden. http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2008-3-126 (vom 2.9.2008, Stand 20.10.2013). Mittlerweile ist die Liste stark angewachsen. An der Universität Halle hatte der damalige Rektor Gunnar Berg bereits 1995 den Senat veranlasst, den Entzug von akademischen Titeln seit 1933 wieder aufzuheben.
  12.  Vgl. mit zahlreichen zeitgenössischen Belegen Eike Wolgast: Die Wahrnehmung des Dritten Reiches in der unmittelbaren Nachkriegszeit (1945/46). Heidelberg 2001; Rüdiger vom Bruch: Zwischen Traditionsbezug und Erneuerung. Wissenschaftspolitische Denkmodelle und Weichenstellungen unter alliierter Besatzung 1945–1949. In: Jürgen Kocka (Hg.): Die Berliner Akademie der Wissenschaften im geteilten Deutschland 1945–1990. Berlin 2002, 3–23.
  13.  Vgl. etwa Jeffrey Herf: Zweierlei Erinnerung. Die NS-Vergangenheit im geteilten Deutschland. Berlin 1998; Bernd Weisbrod (Hg.): Akademische Vergangenheitspolitik. Beiträge zur Wissenschaftskultur der Nachkriegszeit. Göttingen 2002; Heinrich August Winkler (Hg.): Griff nach der Deutungsmacht. Zur Geschichte der Geschichtspolitik in Deutschland. Göttingen 2004.
  14.  Vgl. Ralph Jessen: Von den Vorzügen des Sozialismus und der deutschen Teilung. Kollaborationsverhältnisse im ostdeutschen Wissenschaftssystem und die Göttinger Universität. In: Weisbrod (wie Anm. 13), 48.
  15.  Eberle (wie Anm. 6), 19.
  16.  Rudolf Schottländer: Verfolgte Berliner Wissenschaft. Ein Gedenkwerk. Mit Vorworten von Wolfgang Scheffler und Kurt Pätzoldt und einem Nachwort von Götz Aly. Berlin 1988.
  17.  Vgl. Braune Universität. Deutsche Hochschullehrer gestern und heute. Eine Dokumentation, zusammengestellt und eingeleitet von Rolf Seeliger. München 1964.
  18.  Universitätstage 1966. Nationalsozialismus und die deutsche Universität. Berlin 1966, 131.
  19.  „Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand (§§ 8ff.) zu versetzen.“ Das Gesetz ist im Anhang abgedruckt.
  20.  „Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden.“
  21.  Eine genaue Nachzeichnung dieser und weiterer rechtlicher Regelungen, welche bei der Entlassung von Hochschullehrern in der NS-Zeit zum Zuge kamen, enthält der grundlegende Aufsatz von Michael Grüttner und Sven Kinas: Die Vertreibung von Wissenschaftlern aus den deutschen Universitäten 1933–1945. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 55 (2007), 123–186, auf dessen statistische Erhebungen sich dieser Beitrag maßgeblich stützt.
  22.  Genaue Angaben konnten Grüttner/Kinas (Anm. 21, 140, Tab. 3) für die Universitäten Frankfurt, Berlin, Heidelberg, Hamburg, Göttingen, Köln, Kiel, Halle, Gießen, Bonn, Münster, Leipzig, Greifswald, Marburg und Tübingen in der Reihung fallender Entlassungsquoten vorlegen.
  23.  Grüttner/Kinas (Anm. 21), 141.
  24.  Sven Kinas: Massenentlassungen und Emigration. In: Geschichte der Universität Unter den Linden, hg. von Heinz-Elmar Tenorth. Bd. 2: Die Berliner Universität zwischen den Weltkriegen 1918–1945. Berlin 2012, 386f.
  25.  Carl Heinrich Becker: Vom Wesen der deutschen Universität. Leipzig 1925, 7.
  26.  Vgl. etwa Michael Burleigh, Wolfgang W. Wippermann: The Racial State. Germany 1933–1945. Cambridge 1991 (Reprint 1992, 2000, 2002); Götz Aly: Warum die Deutschen? Warum die Juden? Gleichheit, Neid und Rassenhass 1800–1933. Frankfurt a.M. 2011.
  27.  Vgl. Michael H. Kater: Die nationalsozialistische Machtergreifung an den deutschen Hochschulen. Zum politischen Verhalten akademischer Lehrer bis 1939. In: Hans-Jochen Vogel u.a. (Hg.): Die Freiheit des Anderen. Festschrift für Martin Hirsch. Baden-Baden 1981, 65.
  28.  Otto Hahn: Mein Leben. München 1968, 145.
  29.  Vgl. Helmut Heiber: Universität unterm Hakenkreuz. Teil 2: Die Kapitulation der Hohen Schulen. Das Jahr 1933 und seine Themen. München 1992, 26.
  30.  Zitiert nach Kinas 2012 (wie Anm. 24), 372.
  31.  Vgl. Edward Y. Hartshorne: The German Universities and National Socialism. London 1937 (Reprint New York 1981).
  32.  Freilich wurden wiederholt auch die zahlreichen Druckfehler der Tabelle übernommen, da ein eingelegter Korrekturzettel nicht beachtet wurde oder abhandengekommen war, vgl. Grüttner/Kinas (wie Anm. 21), 126. 
  33.  Vgl. Grüttner/Kinas (wie Anm. 21), 128.
  34.  Zugrunde gelegt ist jeweils der Personalbestand im Wintersemester 1932/33.
  35.  Ordinarien einschließlich Emeriti, außerordentliche Professoren, Honorarprofessoren, Privatdozenten, Lektoren, Lehrbeauftragte und sonstige Lehrkräfte, ohne nichthabilitierte Assistenten, mit einer gesonderten Tabelle für Dozentinnen.
  36.  Vgl. Grüttner/Kinas (wie Anm. 21), Tabelle 1, 126.
  37.  Vgl. Grüttner/Kinas (wie Anm. 21), Tab. 3, 1933–1945, 140 (die entsprechenden Zahlen bei Hartshorne [wie Anm. 31] 1933–36 liegen jeweils niedriger).
  38.  Vgl. Notker Hammerstein: Die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Von der Stiftungsuniversität zur staatlichen Hochschule 1914–1950. Neuwied; Frankfurt a.M. 1989 (2 Bde., Göttingen 2012).
  39.  Vgl. Aleksandra Pawliczek: Akademischer Alltag zwischen Ausgrenzung und Erfolg. Jüdische Dozenten an der Berliner Universität 1871–1933. Stuttgart 2011.
  40.  Vgl. Grüttner/Kinas (wie Anm. 21), Tab. 2 (nach Hartshorne, [wie Anm. 31]), 126, abweichende Zahlenangaben in der auf 15 Universitäten beschränkten Tab. 3, 140.
  41.  Nach Grüttner/Kinas (wie Anm. 21), Tab. 3, 140, während bei Hartshorne (wie Anm. 31) für 1933–36 (127) die Quote für Leipzig etwas höher als für Halle beziffert wurde.
  42.  Angabe nur nach Hartshorne (wie Anm. 31), 127, da Jena in der eigenen Aufstellung von Grüttner/Kinas nicht enthalten ist.
  43.  Vgl. Margit Hartleb: „Entlassungen“ an der Universität Jena zwischen 1932 und 1938. Ein Forschungsproblem. In: Katrin Beg (Hg.): Ältestes bewahrt mit Treue, freundlich aufgefasstes Neue. Festschrift für Volker Wahl zum 65. Geburtstag. Rudolstadt 2008, 543–557; Ronald Lambrecht: Politische Entlassungen in der NS-Zeit. Vierundvierzig biographische Skizzen von Hochschullehrern der Universität Leipzig. Leipzig 2006.
  44.  Eberle (wie Anm. 6): Biographisches Lexikon für die Universität (1933–1945), 269–462.
  45.  Grüttner/Kinas (wie Anm. 21), Tab. 4, 142: Entlassungen von Dozentinnen an 18 deutschen Universitäten 1933–1945.
  46.  Grüttner/Kinas (wie Anm. 21), 147.
  47.  Ergänzend zu den Biographien dieses Bandes und den allgemeinstatistischen Angaben von Hartshorne und Grüttner/Kinas sei noch auf die speziell für Halle gewonnenen statistischen Detailinformationen durch Sven Kinas hingewiesen. Vgl. Grüttner/Kinas (wie Anm. 21), 170. Für Halle: Entlassungen: 38 von 245, darunter Opfer der Rasseideologie: 34, andere Gründe: 4. 20 der Entlassenen emigrierten. Freiwilliger Rücktritt mit politischem Hintergrund: 3, damit Anstieg des Vertreibungsverlustes auf 41. Kinas (ebd., 170f.) hat zudem zwei Kurzbiographien zu Opfern der Vernichtungspolitik (Georg Brodnitz, Mojzis Woskin-Nahartabi) und vier Kurzbiographien zu Suiziden (Max Fleischmann, Arnold Japha, Ernst Grünfeld, Martin Kochmann) vorlegt. Ferner diskutiert Kinas (ebd., 171f.) Umstände des Ausscheidens von Rudolf Anthes, Fritz Hartung, Karl Heldmann, Alois Schardt, Richard Römer, Wilhelm Hertz, Oskar Kuhn, Heinrich Grell, Waldemar Mitscherlich, Arthur Wegner, Walter Anderssen, Wolfgang Windelband und Ernst Gellhorn.
  48.  Angabe nach Horst Möller: Exodus der Kultur. Schriftsteller, Wissenschaftler und Künstler in der Emigration nach 1933. München 1984, 70; vgl. auch Grüttner/Kinas (wie Anm. 21), 149.

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