Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Vorwort des Herausgebers

Nur wenige Wochen nach ihrem Machtantritt am 30. Januar 1933 begann die nationalsozialistisch-deutschnationale Reichsregierung, die deutschen Universitäten und alle anderen staatlichen Einrichtungen im Sinne ihrer Rasse- und Innenpolitik massiv umzugestalten. Seit April 1933 griff die Regierung drastisch in den Personalbestand ein. Es kam deutschlandweit zu einem gravierenden Verlust an Menschen und geistigen Kapazitäten in allen staatlichen Bereichen. Entlassen wurden vor allem Juden, aber auch politische Gegner der Nationalsozialisten und andere Nonkonforme. Dies war Auftakt für die Ausschlusspolitik des NS-Staates, die sich nicht nur auf den Staatsdienst beschränkte. Ihre Spur reicht von der Verbrennung von Büchern über Lehr-, Rede- und Schreibverbote, über Ausbürgerungen und den Entzug der Bürgerrechte bis in die Konzentrations- und Vernichtungslager – zum Ausschluss aus dem Leben.

Mit dem vorliegenden Band wird 80 Jahre nach dem Beginn dieser schwerwiegenden Eingriffe der früheren Kolleginnen und Kollegen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gedacht, die dieser Politik zwischen 1933 und 1945 zum Opfer fielen.

Schon am 13. September 1947 fand in der Aula der Universität aufgrund der „Verfügung“ 6302 des Ministers für Volksbildung, Kunst und Wissenschaft der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt, Ernst Thape (SPD/SED), eine „Universitätsfeier zu Ehren der ‚Opfer des Faschismus‘“ statt. Diese Veranstaltung war der abverlangte Beitrag der Universität zu den in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) durchgeführten Veranstaltungen der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN), dessen Zonenverband für die SBZ im Februar 1947 in Berlin gegründet worden war.[1] Viel Spielraum bei der Vorbereitung bestand nicht. Denn das Ministerium hatte bereits bestimmt, dass Rektor, Senat und Studentenschaft „Träger“ der Veranstaltung sein sollten. Auch einen Studentenvertreter hatte es schon benannt. Es hatte auch festgelegt, wer sprechen sollte: der prominente kommunistische Schriftsteller, Ostemigrant, Spanienkämpfer und jetzige Vizepräsident der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung, Erich Weinert,[2Elisabeth von Gustedt,[3] politische Gefangene des NS-Regimes aus Wernigerode, und Lieselotte Fürst,[4] ehemalige Münchener Studentin, die mit der „Weißen Rose“ um Hans und Sophie Scholl bekannt gewesen war. Die Vortragstexte waren bereits vom Ministerium angefordert worden, die Genehmigung der Sowjetischen Militäradministration (SMA) war angefragt, sogar die musikalische Umrahmung für diese Gedenkveranstaltung hatte das Ministerium im zweiten Jahr nach Kriegsende festgelegt.[5] Das Sinfonieorchester Halle unter Arthur Bonhardt sollte Glucks Ouvertüre aus „Iphigenie in Aulis“ darbieten. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen „Maurerischen Trauermusik“ von Mozart trat dann aber Beethovens Egmont-Ouvertüre[6] – vielleicht bewirkte die Assoziation zu den Freimaurern und deren Verbot durch die NSDAP-Regierung diesen Wechsel. Der Kurator Friedrich Elchlepp gab allerdings die Vorbereitung der Feier an Rektor und Senat ab, „um nicht als Verwaltung in den Vordergrund treten zu müssen“[7Der Alttestamentler Otto Eißfeldt, 1929/30 Rektor und dann 1945 bis 1948 erster Nachkriegsrektor, der bei dem Gedenkakt ebenfalls eine Ansprache hielt, ließ sich aus den einzelnen Fakultäten Namen geben, die in seiner Ansprache aber nur zu einem kleinen Teil von ihm genannt worden sind. Erstaunlich groß ist die Zahl der betroffenen Personen, die Eißfeldt mitgeteilt worden ist,[8] auch wenn er in seiner Rede „stellvertretend für die anderen“ lediglich die „Namen von sechs Toten“ aussprach und dabei ausdrücklich auf die jüdische Herkunft von fünf der Genannten als Grund für deren Verfolgung hinwies.[9] Bemerkenswert ist vor allem auch die Tatsache, welche Namen ihm aus den Fakultäten nicht genannt worden sind und welche Namen in diesem Zusammenhang an keiner Stelle auftauchen. Mit dem Hebräisch-Lektor Mojzis Woskin-Nahartabi und dem Ökonomen Georg Brodnitz fehlen beispielsweise zwei frühere Mitglieder der Universität, die als Juden entlassen und in Vernichtungslagern ermordet worden sind, was die Universität im Fall von Brodnitz geahnt haben könnte, an den laut offizieller Mitteilung seit Ende 1941 wegen seiner „Umsiedlung nach Litzmannstadt“ keine „Versorgungsbezüge“ mehr gezahlt worden sind.[10] Mit dem Psychologen Emil Utitz, der 1948 eine „Psychologie des Lebens im Konzentrationslager Theresienstadt“ publizierte, fehlt ein Überlebender der Vernichtungsmaschinerie des NS-Staates. Mit Betty Heimann fehlt die einzige in Halle habilitierte Frau, die wegen ihrer jüdischen Vorfahren entlassen worden ist, ebenso auch Carl Tubandt, der 1937 wegen seiner jüdischen Ehefrau in den Ruhestand versetzt und von Emil Abderhalden, dem Präsidenten der Leopoldina, als Mitglied der ältesten deutschen Gelehrtengesellschaft gestrichen worden ist. Manche in die USA und nach Westeuropa Emigrierte wie Paul Frankl, Paul Friedländer und Alois Schardt fehlen ganz. Guido Kisch, dessen Name der Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät an Eißfeldt weitergegeben hatte, wird in der Rede nicht erwähnt.[11] Aber auch der Anfang 1943 wegen seiner jüdischen Vorfahren aus der NSDAP entlassene deutschnationale Historiker Sigmar Baron von Galléra und der ebenfalls deutschnationale Historiker Hans Herzfeld werden nicht genannt. Schließlich fällt das Fehlen des Praktischen Theologen Günther Dehn ins Auge, der als einer der ersten hallischen Hochschullehrer auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums auf Erlass des Ministers vom 13. April 1933 erst beurlaubt und dann am 21. November 1933 aus dem Staatsdienst entlassen worden ist – und zwar auf der Grundlage des § 4 des genannten Gesetzes, also nicht aus rassischen Gründen, sondern wegen seiner „bisherigen politischen Betätigung“ in der Weimarer Zeit. Universität – Senat, Theologische Fakultät und Studentenschaft – waren Zeugen der tumultarischen, durch nationalsozialistische Studenten verursachten Unruhen. Nach anfänglichem Widerstand hatten sie sich an der Vertreibung Günther Dehns vor 1933 beteiligt. Eißfeldt selbst hatte zusammen mit dem damals amtierenden Dekan Gerhard  Heinzelmann noch kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums im preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung auf die Abberufung Dehns aus der Universität gedrängt.[12]

Es kann nicht Aufgabe dieses Vorworts sein, die memoriale Selektivität zu untersuchen, mit der die Universität 1947 vorging, als sie die von der Regierung angewiesene Gedenkveranstaltung plante. Der Gedenkakt von 1947 zeigt, dass „Erinnerungskultur“ stets auch Erinnerungspolitik ist und die Auswahl der Personen, an die gedacht wird, nicht auf einem zufälligen oder ‚objektiven‘, sondern auf einem geplanten Vorgehen beruht. Die Auswahl zeigt zugleich auf den Ort derer, die sich erinnern. Schließlich weist die 1947er Gedenkveranstaltung vielleicht auf die Hintergründe dafür, dass es meines Wissens in der Universitätsgeschichte danach jahrzehntelang nie wieder eine Initiative gegeben hat, der zwischen 1933 und 1945 entlassenen und verfolgten Hochschullehrer kollektiv zu gedenken. Der vorliegende Band zeigt die Heterogenität, die politische Ambivalenz und die ganz widersprüchlichen Lebensläufe der betroffenen Personen vor und nach 1945, sofern sie den Holocaust überlebt haben. Denn neben denjenigen, die wegen ihrer jüdischen Abstammung der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik zum Opfer fielen, findet sich der Fall eines Ehemannes, der nach seiner Entlassung wegen seiner jüdischen Frau die Scheidung einreichte, danach zwar nicht wieder eingestellt wurde, aber unbehelligt bis 1945 eine Klinik weiterführte und in der SBZ und DDR akademische und politische Karriere machte. Neben denjenigen, denen die Emigration nach Westeuropa, in die USA oder nach Israel gelang, stehen die, die sich selbst das Leben nahmen. Nur ein geringer Teil der entlassenen Hochschullehrer gehörte zu dem politischen Lager, das die NSDAP-Regierung gleich zu Beginn ihrer Machtübernahme zu verfolgen begann: Nur wenige Professoren wurden ausschließlich wegen der Mitgliedschaft in der SPD oder DDP oder ihrer damit zusammenhängenden politischen und wissenschaftlichen Arbeit aus dem Staatsdienst an der Universität ‚entfernt‘.

Angesichts dieser Ambivalenzen scheint Otto Eißfeldts Auswahlkriterium für die stellvertretende Namensnennung nur von Toten konsequent und durchsichtig zu sein. Indem er aber die Suizidfälle und die Hinrichtung Carl Wentzels am 20. Dezember 1944 im Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 hervorhob, nannte er sechs Tote, von denen vier[13] sich wegen der politischen Repressalien selbst das Leben genommen hatten und einer (Wentzel) nicht Hochschullehrer, sondern Ehrensenator der Universität gewesen war, aber als Angehöriger des Widerstands präsentiert wurde. Namen von Ermordeten tauchten hier ebensowenig auf wie Fälle, die die politische Dimension der Universitätsgeschichte vor 1933 assoziierbar gemacht hätten.

Dem Befund soll aber nicht weiter vorgegriffen werden. Die in der Gedenkschrift vorgelegten Kurzbiographien bieten den Stoff, um die Gebrochenheiten, Kontinuitäten und Ambivalenzen akademisch-politischer Biographien über 1918, 1933 und 1945 hinweg in den Blick zu nehmen.

Nachdem sich Ende 2012 die ersten Mitarbeiter der Initiativgruppe zusammenfanden, um ein Gedenken der zwischen 1933 und 1945 entlassenen Hochschullehrer zu ermöglichen, stellte sich nach und nach heraus, dass die Planung und Gestaltung eines solchen Gedenkens durchsichtig und nachvollziehbar sein musste.

Das 80. Jahr nach der Inkraftsetzung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums durch die NSDAP-DNVP Regierung am 7. April 1933 ist der Anlass für das Gedenken an die Entlassungen und Verfolgungen, die mit diesem Gesetz begannen. Zum erdrückend überwiegenden Teil waren Juden und Hochschullehrer mit jüdischen Vorfahren betroffen; alle Beamten mussten laut § 3 des Gesetzes einen Abstammungsnachweis bis zur Generation der Großeltern erbringen. In dem vorliegenden Band sind die Fragebögen, die Alfred Hauptmann und Mojzis Woskin-Nahartabi ausfüllen mussten, abgedruckt. Nach dem Berufsbeamtengesetz war es vor allem das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 mit seinen beiden Verordnungen von November und Dezember 1935, das die bisher vor der Entlassung geschützten Teilnehmer des Ersten Weltkrieges, die sogenannten „Mischlinge“ und die Ehepartner, hier in Halle durchweg jüdischer Frauen, betraf. Beide Gesetze sind im Anhang abgedruckt.

Unter den in den Band aufgenommenen 43 Personen befinden sich mindestens vier,[14bei denen die Entlassung, die Entziehung des Lehrauftrages und der Dienstbezeichnung eines Professors nicht auf der Grundlage dieser beiden Gesetze, sondern mit dem Hinweis auf § 18 der sogenannten Reichshabilitationsordnung vom 13. Dezember 1934 ausgesprochen wurde. Da es sich bei § 18 jedoch um einen Paragraphen handelt, der ministeriellen Entscheidungen einen geradezu willkürlichen Spielraum einräumte,[15] und die Entlassungen in drei dieser Fälle wegen jüdischer Vorfahren und in einem Fall wegen Homosexualität (§ 175 des Strafgesetzbuches) vorgenommen wurde, ist auf den zusätzlichen Abdruck der gesamten Reichshabilitationsordnung verzichtet worden.

In den Band aufgenommen wurden diejenigen, die im Zuge der genannten Gesetze ihre Stelle, ihren Lehrauftrag und oft auch ihren akademischen Titel verloren. An der Universität Halle gab es eine Reihe von schwerwiegenden Angriffen auf politisch missliebige oder nonkonforme Hochschullehrer, die entweder mit vorübergehender Suspension, mit Disziplinarverfahren oder auch mit Strafversetzung an andere Universitäten, nicht jedoch mit der Entlassung aus dem Staatsdienst verbunden waren. Diese Fälle sind nicht in den vorliegenden Band aufgenommen worden. Stellvertretend seien hier der Staatswissenschaftler und frühere Rektor Gustav Aubin (1881–1938), der Neutestamentler Julius Schniewind (1883–1948), der Wirtschafts- und Staatswissenschaftler Waldemar Mitscherlich (1877–1961), sein Assistent Hans Schachtschabel (1914–1993), der im Zusammenhang mit dem Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 verhaftete, aber wieder freigelassene Medizinprofessor Walter Hülse (1887–1958), der Ägyptologe Rudolf Anthes (1896–1985), der Anglist Hans Weyhe (1879–1955) und der Ökonom Waldemar Koch (1880–1963)[16] genannt.

Fälle, in denen die Lehrbefugnis aufgrund zeitweise nicht ausgeübter Lehre, aber ohne jeden derzeit erkennbaren rassischen oder politischen Bezug nach § 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums entzogen wurde, sind ebenfalls nicht in den Band aufgenommen worden.[17] Dazu gehören auch andere Entlassungen und Entziehungen von Lehrberechtigungen, die nach dem derzeitigen Kenntnisstand ebenfalls weder rassisch noch politisch begründet gewesen sind.[18]

Carl Wentzel (1876–1944), Agrarunternehmer aus Teutschenthal bei Halle, nahm an Besprechungen der Widerstandskreise um Paul Reusch (1868–1956) und Carl Friedrich Goerdeler (1884–1945, hingerichtet in Berlin-Plötzensee) teil, die auf seinem Gut stattfanden. Nach dem 20. Juli 1944 wurde er verhaftet, am 13. November 1944 vom „Volksgerichtshof“ zum Tode verurteilt und in Berlin-Plötzensee hingerichtet. An Carl Wentzel, der Ehrensenator der Universität war, wird an dieser Stelle gedacht.​

Der 1934 verstorbene Internist und Honorarprofessor Hugo Winternitz (1868–1934) ist von staatlichen Maßnahmen nicht mehr betroffen gewesen und wird in dem vorliegenden Band nicht eigens berücksichtigt, auch wenn er wegen seiner jüdischen Vorfahren von der Rassegesetzgebung des NS-Staates betroffen gewesen wäre.[19]

Obwohl der sowohl politisch als auch wegen seiner jüdischen Herkunft heftig angegriffene Friedrich Otto Hertz seiner Entlassung durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums zuvorkam, bestand kein Zweifel daran, dass er in den Band mit aufzunehmen war, zumal seine Bemühungen, schon kurz nach dem Regierungsantritt der NSDAP aus dem Staatsdienst auszuscheiden und die deutsche Staatsangehörigkeit abzulegen, parallel zu polizeilichen Verfolgungen und einer Medienkampagne gegen ihn verlief. In anderer Weise traf dies auch auf Alois Schardt zu, der sich nach Auseinandersetzungen und sogar nach einer Verhaftung wegen seiner Haltung gegenüber dem Expressionismus pensionieren ließ, bevor ihm der Lehrauftrag entzogen wurde und er schließlich in die USA emigrierte.

Als die Initiativgruppe darüber beriet, welcher Kreis der Hochschulangehörigen aus den Jahren 1933 bis 1945 auch namentlich einbezogen werden könnte, war zunächst an eine Beschränkung auf den engeren Kreis der Professorenschaft gedacht. Wenn der jetzt gewählte Titel sich nun allgemeiner auf die Hochschullehrerschaft bezieht, dann deshalb, weil sich darunter nicht nur Professoren, sondern auch Privatdozenten, also Hochschullehrer mit einem im Zuge der Habilitation erlangten Lehrauftrag, sowie mehrere Honorarprofessoren und auch nicht habilitierte Professoren befanden.

Die 2002 von Henrik Eberle[20] vermutete Zahl von 48 Entlassungen ist im Laufe der Forschungsarbeit korrigiert worden. In dem vorliegenden Band werden 39 Hochschullehrer vorgestellt, die zwischen 1933 und 1945 aus politischen oder rassischen Gründen als Professoren oder Privatdozenten aus dem Lehrkörper der Martin-Luther-Universität entlassen worden sind. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand entspricht das etwa 9 % des gesamten Lehrkörpers der Universität.[21] Von diesen 39 Hochschullehrern wurden 27 wegen jüdischer Vorfahren,[22] sechs wegen jüdischer Ehefrauen,[23] vier aus politischen Gründen[24] und zwei wegen Homosexualität[25] entlassen. Anzumerken ist, dass sich bei einigen die „nichtarische“ Herkunft mit politischen Motiven überschnitt, wie etwa bei Friedrich Otto Hertz und Ernst Grünfeld, die zu den wenigen Unterstützern Günther Dehns in der Professorenschaft gehörten. Von den Entlassenen sind etwa 70 % wegen jüdischer Vorfahren entlassen worden. Nimmt man die wegen jüdischer Ehefrauen aus dem Staatsdienst Ausgeschlossenen hinzu, dann sind 85 % aller Entlassungen auf der Grundlage der nationalsozialistischen Rassegesetze vorgenommen worden und circa 10 % nicht aus rassischen, sondern aus politischen Gründen sowie 5 % wegen Homosexualität. Hier ist anzumerken, dass der überwiegende Teil der wegen jüdischer Vorfahren Entlassenen sich nicht zum jüdischen, oder, wie es in manchen Fragebögen heißt: mosaischen Glauben bekannte, sondern der evangelischen oder römisch-katholischen Kirche angehörte. Von den 27 wegen jüdischer Vorfahren Betroffenen trugen sechs[26„jüdisch“, „mosaisch“ oder „israelitisch“ und zwei „katholisch“ [27] in die Fragebögen ein. Die 20 anderen nannten „evangelisch“ oder „evangelisch-lutherisch“ als Konfession und ergänzten diesen Eintrag manchmal mit der Bemerkung „früher jüdisch“, „evangelisch, als Jude geboren“ (Alfred Hauptmann) oder schrieben wie Georg Brodniz „evangelisch (jüdisch)“. In den Fragebögen wurde zwar die „Konfession“ abgefragt, die Entlassungen wurden aber wegen der Abstammung, nicht wegen des aktuellen Bekenntnisses vorgenommen – das ist ein Kern der nationalsozialistischen Rassebiologie.

Die Beschränkung auf den Kreis der Hochschullehrer war vor allem eine Entscheidung, die in Anbetracht der im Vorfeld der akademischen Ehrung und des nun vorliegenden Gedenkbandes leistbaren Forschungsarbeit getroffen worden ist. Ganz unbekannt ist uns die Zahl der aus rassischen und politischen Gründen von der Universität entlassenen Angehörigen der Assistenten- und Mitarbeiterschaft, der Angestellten und vor allem der Studierenden,[28] die zwischen 1933 und 1945 exmatrikuliert worden sind. Dies aufzuklären, ist Aufgabe künftiger Forschungen.

In den vorliegenden Band sind stellvertretend für die unbekannte Zahl der betroffenen Assistenten und Mitarbeiter der damalige Assistenzarzt und nach 1945 zum Medizinprofessor berufene Georg Jacoby und der als Universitätslektor für Rabbinische Sprache und Literatur tätige Hebraist und Semitist Mojzis Woskin-Nahartabi, der im Vernichtungslager Auschwitz ermordet worden ist, aufgenommen worden. Weitere Schicksale von Mitarbeitern der Universität müssen noch erforscht werden. Zwei andere Beispiele wären der Englisch-Lektor Mark Science (geb. 1897) und der als Französisch-Lektor tätige renommierte Romanist und Literaturwissenschaftler Albert Béguin (1901–1957), die 1933/34 die Universität von sich aus und vor ihrer Entlassung verließen.

Schließlich stand die Vorbereitungsgruppe vor der Tatsache, dass zur jetzigen Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auch die Pädagogische Hochschule gehört, deren Vorläufer die erst am 1. April 1930 gegründete Pädagogische Akademie war. Aus dem Lehrkörper dieser Akademie wurden, wie aus einer Pressemeldung vom 28. April 1933 hervorgeht, allein bis dahin zehn Mitglieder des Lehrkörpers beurlaubt und danach entweder ganz entlassen oder versetzt.[29] Vier weitere Pädagogen wurden bis 1934 in andere Ämter oder in den Ruhestand versetzt,[30] vier wurden in die 1934 anstelle der Pädagogischen Akademie gegründete Hochschule für Lehrerbildung übernommen. Stellvertretend für den Lehrkörper dieser Einrichtung der jetzigen Martin-Luther-Universität sind die wegen ihrer jüdischen Vorfahren entlassene Elisabeth Blochmann, die einzige wegen § 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums Betroffene an der Pädagogischen Akademie, und der ebenfalls im Zusammenhang mit dem Gesetz aus seiner Professur enthobene Adolf Reichwein in den Band aufgenommen.

Zu den 39 Hochschullehrern der Universität im engeren Sinne kamen also ein Universitätslektor, ein Assistenzarzt sowie zwei Professoren aus der Pädagogischen Akademie hinzu – stellvertretend für die noch anstehende breite Erforschung der Verfolgung auch der Mitarbeiter- und Studierendenschaft an Universität und Pädagogischer Akademie.

Die Initiative, anlässlich des 80. Jahres nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums ein akademisches Gedenken zu begehen, war für die Geschichte der Universität Halle zwar neu, obwohl der Senat auf Antrag seines Rektors Prof. Dr. Dr. Gunnar Berg bereits 1995 die Entscheidungen über den Entzug von akademischen Titeln zwischen 1933 und 1945 sowie im Anschluss bis 1990 aufhob.[31] Allerdings konnten die Autorinnen und Autoren des vorliegenden Bandes, die aus der gesamten Universität und fast allen Bereichen stammen, aus denen Hochschullehrer und Mitarbeiter entlassen worden sind, auf Vorarbeiten zurückgreifen, von denen zuerst Henrik Eberles Dissertation „Die Martin-Luther-Universität in der Zeit des Nationalsozialismus 1933–1945“ von 2002 zu nennen ist, die entscheidendes Überblicksmaterial und Anregungen enthält, aber von den Autorinnen und Autoren überprüft und an manchen Stellen korrigiert wurde. Universitätsgeschichtlich sind zudem die schon mehr als 15 Jahre zurückliegenden Initiativen zu nennen, die Geschichte der Juristischen Fakultät mit besonderer Berücksichtigung ihrer entlassenen Hochschullehrer aufzuarbeiten.[32]

Bei den im vorliegenden Band enthaltenen Biogrammen haben die Autorinnen und Autoren versucht, in jedem Fall ein Bild und mindestens ein Dokument zu finden, das die zeitgeschichtliche, biographische oder wissenschaftsgeschichtliche Einordnung der Betreffenden zu illustrieren vermag. Alle Dokumente entstammen, wenn es nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, den Personalakten im Universitätsarchiv Halle. Dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei an dieser Stelle für die überaus hilfreiche und unkomplizierte Bereitstellung der Materialien herzlich gedankt. Besonderer Dank gilt auch Grit Neugebauer, die das Personenregister erstellt hat.

Die in den Texten genannten Publikationen sind nur eine kleine Auswahl, aus Platzgründen war an eine vollständige Bibliographie nicht zu denken. Auch die Quellen- und Literaturangaben sind knapp gehalten. Zitate werden in diesem Band nicht direkt ausgewiesen, sondern sind der am Ende genannten Literatur oder den archivalischen Dokumenten entnommen.

Leider ist es nicht in allen Fällen gelungen, ein Bild oder eine Photographie zu finden. Manchmal sind derzeit nicht einmal die genauen Lebensdaten feststellbar. Es besteht die Hoffnung, dass künftige Forschungen auch an dieser Stelle erfolgreicher sein werden und die Betroffenen angemessen in Erinnerung bringen. Die Autorinnen und Autoren haben nach Kräften und bestem Wissen versucht, die Inhaber der Rechte an den im Band enthaltenen Bilddokumenten ausfindig zu machen und um die Genehmigung zum Abdruck zu bitten, nicht in allen Fällen mit Erfolg. Sollten eventuelle Rechteinhaber dabei übersehen worden sein, bitten wir sie darum, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Der vorliegende Band möchte Material bereitstellen, das die weitere Erforschung der Universitätsgeschichte zwischen Wissenschaft, politischer Macht und Recht ermöglicht.

Vor allem und zuerst aber ist er den Opfern der nationalsozialistischen Rasse- und Innenpolitik an der Universität Halle-Wittenberg gewidmet.

Halle, im Oktober 2013

Friedemann Stengel


  1. Vgl. Schreiben des Studentenrats der Martin-Luther-Universität mit Programm der Veranstaltung; Notiz aus dem Sekretariat der Martin-Luther-Universität (Rothmann) vom 22.8.1947 über eine Mitteilung des Kurators vom selben Tag, UAH, Rep. 4, Nr. 2090. In einem undatierten, nicht unterzeichneten und unadressierten Bericht über die Vorbereitungen rückte an die Stelle der „Verfügung“ der Terminus „Anregung“, die die Universität sich „freudig zu eigen gemacht“ habe, vgl. ebd.
  2.  Vgl. Schreiben Eißfeldts an Weinert, 30.8.1947, ebd. Weinert verzichtete auf sein Honorar und überließ es dem Rektor „zur freien Verfügung“, vgl. Schreiben an die Universitätskasse, 18.9.47. In der Notiz Rothmanns vom 22.8. bestand völlige Unkenntnis über die Person Weinerts („ein Herr Weinert“).
  3.  Vgl. Gerd Ilte: Elisabeth von Gustedt. NSDAP-Frauenführerin – Widerstandskämpferin – Schriftstellerin – ein Leben für die Rechte der Frau. Ein biographisches Lesebuch. Oschersleben 2012. Vgl. dazu recht kritisch Rolf Löchel: Die Homophobie der Frauenschaftsleiterin. Gerd Iltes „biographisches Lesebuch“ idealisiert die „NSDAP-Frauenführerin“ und KZ-Insassin Elisabeth von Gustedt. http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=17742 (Stand 4.9.2013).
  4.  Anstelle des Vortrags der verhinderten Lieselotte Fürst-Ramdohr (1913–2013) wurde aus Elisabeth von Gustedts Gedichtsammlung „Der Zuchthaus-Kreis“ gelesen, vgl. undatierter Bericht über die Vorbereitungen, wie Anm. 1.
  5.  Vgl. zu den Vorbereitungen Notiz Rothmanns vom 22.8.47, wie Anm. 1.
  6.  Vgl. undatierter und unadressierter Bericht über die Vorbereitungen, sowie Schreiben des Studentenrats, beides wie Anm. 1.
  7.  Notiz Rothmanns vom 22.8.47, wie Anm. 1.
  8.  Nachgewiesen werden konnten aus den in Akte UAH, Rep. 4, Nr. 2090, vorliegenden Dokumenten insgesamt 22 Personen, darunter eine namenlose Medizinstudentin und Ehrensenator Carl Wentzel. Da neben Wentzel auch Assistenten erwähnt werden, scheint die Zugehörigkeit zur Hochschullehrerschaft nicht das Kriterium bei der Anfrage des Rektorats an die Fakultäten gewesen zu sein. In der nicht datierten Liste der Medizinischen Fakultät befindet sich der Hinweis, dass die Namen offenbar durch den selbst entlassenen und nun wieder eingestellten Georg Jacoby, der vor 1945 jahrelang in mehreren Konzentrationslagern interniert war, zusammengestellt worden sind. Das Material ist insgesamt aber lückenhaft, es sind nicht alle Rückmeldungen der Fakultäten erhalten.
  9.  In dem vermutlich als Redegrundlage konzipierten Text, der in der Akte UAH, Rep. 4, Nr. 2090, vorliegt, werden genannt: Max Fleischmann, Ernst Grünfeld, Martin Kochmann, Arnold Japha, Adhémar Gelb sowie der Ehrensenator Carl Wentzel (Teutschental). Außer Gelb, der an Lungentuberkolose verstarb, und Wentzel, der hingerichtet worden ist, haben sich die vier Genannten selbst das Leben genommen.
  10.  Beide werden weder in der Rede Eißfeldts noch in den vorbereitenden Dokumenten genannt.
  11.  Das Schreiben des Dekans an Eißfeldt, 11.9.47 (UAH, Rep. 4, Nr. 2090), enthält: Max Fleischmann, Ernst Grünfeld, Friedrich O. Hertz, Georg Jahn, Rudolf Joerges, Guido Kisch, Friedrich Kitzinger, Arthur Wegner.
  12.  Siehe den Abschnitt über Dehn in diesem Band und die dort enthaltenen Literaturhinweise.
  13.  Dass Eißfeldt den 1936 nach einer schweren Lungenerkrankung verstorbenen Adhémar Gelb nannte, hing offenbar auch damit zusammen, dass sich dessen Sohn wie die anderen vier Genannten (außer Wentzel) 1936 das Leben nahm, was Eißfeldt wusste und nach dem vermutlich als Redegrundlage konzipierten Text in der Akte UAH, Rep. 4, Nr. 2090, dem Publikum mitteilte. Vgl. auch den Beitrag von Uwe Wolfradt über Gelb in diesem Band.
  14.  Heinrich Grell, Wilhelm Hertz, Hans Herzfeld und Friedrich Lehnerdt.
  15.  „Der Reichswissenschaftsminister kann die Lehrbefugnis entziehen oder einschränken, wenn es im Universitätsinteresse geboten ist.“
  16.  Zu diesen Personen hat Henrik Eberle Material bereitgestellt und erste Untersuchungen vorgenommen.
  17.  Dazu gehört neben dem Psychiater und Neurologen Franz-Günther von Stockert (1899–1966) auch der Agrarökonom Karl von Eickschen (geb. 1901), der 1938 nach seinem Umzug auf die Lehrbefugnis verzichtete, aber trotz eines kritischen Zeugnisses des Gaudozentenführers Wilhelm Wagner nicht weiter behelligt wurde. Auch dem Leiter des öffentlichen Gesundheitswesens in Berlin, Wilhelm von Drigalski (1871–1950), der seinen 1923 erteilten Lehrauftrag für Soziale Hygiene und Schulhygiene an der Medizinischen Fakultät nur kurz ausübte, wurde 1934 nicht aus rassischen und nicht ersichtlich aus politischen Gründen die Venia Legendi in Halle entzogen (nach § 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums). Vgl. UAH PA 5556. Ob er seine Berliner Stelle 1933 aus diesen Gründen verlor, wie Eberle, 316, mitteilt, muss noch geklärt werden.
  18.  Von Eberle offenbar unter die Entlassenen gezählt: der Mineraloge Paul Kunitz (1893–1983), der Anatom Rudolf Mair (1889–1940), der Althistoriker Paul Schnabel (1887–1947) und der Historiker Wolfgang Windelband (1886–1945). Unklar und im Moment nicht weiter aufklärbar ist der Fall des Mediziners Hans Froböse (geb. 1902). Meine Angaben aus der 1. Auflage möchte ich präzisieren, insbesondere im Blick auf meine Kritik an Eberle, 320. Froböse, der seit 1933 Mitglied der NSDAP und der SA war, hatte im Fragebogen am 20.4.1933 „deutsch-arische“ Vorfahren angegeben, im allerdings nicht unterzeichneten Fragebogen am 20.3.1936 jedoch die Frage nach „nichtarischen, insbesondere" jüdischen“ Eltern oder Großeltern mit „ja“ beantwortet. Die Konfession („auch frühere Konfession“) seiner alle vor seiner Geburt verstorbenen Großeltern hatte er aber durchweg mit „ev.“ angegeben. Bemerkenswerterweise hatte eine Woche vor dem Fragebogen, am 13.3.1936, der Merseburger Oberpräsident schriftlich bestätigt, Froböse habe für sich und seine Ehefrau den Nachweis der „arischen“ Abstammung erbracht. Auf Antrag der Medizinischen Fakultät wurde ihm am 21.7.1936 nach § 18 der Reichshabilitationsordnung die Lehrbefugnis mit der Begründung entzogen, er habe seine Lehrverpflichtungen nach zwei Jahren nicht wieder aufgenommen, die er 1934 mit Beginn seiner Tätigkeit in einer Nervenheilanstalt unterbrochen hatte (zum sogenannten „Gummiparagraphen“ vgl. oben zu Anm. 15). Aus der Akte geht lediglich hervor, dass Froböse, der 1936 die Unterzeichnung des Fragebogens aus gesundheitlichen Gründen verschleppt hatte, seit Ende 1939 „spurlos verschwunden“ war, die ermittelnde Polizei Selbstmord und der Direktor einer Marburger Klinik, in der Froböses Frau Insassin war, Eheprobleme vermutete. Eine Anfrage bei der Gedenkstätte Yad Vashem erbrachte keine weiteren Ergebnisse; weitere Unterlagen sind derzeit nicht auffindbar, Quelle: UAH PA 6344.
  19.  Winternitz hatte im Fragebogen 1933 nicht seine jüdischen Großeltern, sondern seine zur römischkatholischen Kirche konvertierten Eltern angegeben. 1941 erforschte die Geheime Staatspolizei Winternitz’ Vorfahren und stufte seine Kinder als „Halbjuden“ ein. Vgl. Eberle, 70f.
  20.  Vgl. Eberle, 61.
  21.  Zugrunde gelegt ist die von Eberle, 61, angegebene Zahl von insgesamt 415 Hochschullehren.
  22.  Wilhelm Hertz wurde entlassen, obwohl er nach der Ersten Verordnung des Reichsbürgergesetzes nicht als „Mischling“ zählte, weil nur sein 1822 getaufter Urgroßvater als „Volljude“ galt. Vgl. den Beitrag von Florian Steger und Dajana Napiralla in diesem Band.
  23.  Theodor Brugsch, Werner Budde, Georg Jahn, Walther Kranz, Carl Tubandt und (wahrscheinlich auch aus diesem Grund, aber wohl auch politisch begründet) Arthur Wegner.
  24.  Günther Dehn, Rudolf Joerges, Oskar Kuhn und Alois J. Schardt.
  25.  Walter Anderssen und Heinrich Grell.
  26.  Oskar David, Betty Heimann, Guido Kisch, Friedrich Kitzinger, Hans Rothmann und Ernst Wertheimer.
  27.  Paul Frankl und Friedrich Otto Hertz.
  28.  Stellvertretend für die unbekannte Zahl der Studierenden sei Reinhard Vahlen (1917–1981) genannt, der wegen seiner als „Halbjüdin“ eingestuften Mutter Gertrud Vahlen, einer Tochter des hallischen Mathematikers Georg Cantor (1845–1918), 1938 vom Studium ausgeschlossen worden ist. Vgl. Eberle, 356. Vahlens Vater Ernst Vahlen (1865–1941), wurde 1937 emeritiert und erhielt eine „Gnadenpension“. Er war Titularprofessor gewesen und hatte keine ordentliche Professur inne gehabt. Ein 1935 offenbar im Zusammenhang mit den „Nürnberger Rassegesetzen“ angelegtes „Stammbuch für nichtarische Studenten“ im Universitätsarchiv Halle weist bis 1938 insgesamt 21 Exmatrikulationen aus. Über die bis dahin aus rassepolitischen Gründen exmatrikulierten Studierenden können derzeit ebensowenig genaue Angaben gemacht werden wie über die im Gesamtzeitraum bis 1945 aus politischen Gründen Verfolgten.
  29.  Vgl. die im Anhang von Pia Schmids Beitrag über Adolf Reichwein in diesem Band abgedruckte Pressemeldung. Zu den 1933 von der Pädagogischen Akademie in Halle Entlassenen vgl. Alexander Hesse: Die Professoren und Dozenten der preußischen Pädagogischen Akademien (1926–1933) und Hochschulen für Lehrerbildung (1933–1941). Weinheim 1995; sowie Wolfgang Werth: Die Vermittlung von Theorie und Praxis an den preußischen Pädagogischen Akademien 1926–1933 – dargestellt am Beispiel der Pädagogischen Akademie Halle/Saale (1930–1933). Frankfurt a.M. 1985.
  30.  Hans Ahrbeck (1890–1981, Deutsch), Reinhard Kynast (1882–1939, Pädagogik und Philosophie), Helmuth Lungershausen (1902–1968, Musik), Walther Schwarz (1881–1978, Psychologie und Hygiene). Allerdings traten sieben der ehemaligen hauptamtlichen Mitglieder des Lehrkörpers der NSDAP bei, darunter auch vier der Entlassenen. Für die Informationen zur Pädagogischen Akademie danke ich Pia Schmid.
  31.  Vgl. Scientia Halensis 3 (1995).
  32.  Vgl. Walter Pauly (Hg.): Hallesche Rechtsgelehrte jüdischer Herkunft. Köln u.a. 1996.

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