Leo Raape
geboren: | 14. Juni 1878 Rheydt (heute zu Mönchengladbach) |
gestorben: | 7. Dezember 1964 Hamburg |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Eisenbahnbeamter (Güterexpedient) |
Leo Raape
Raape besuchte verschiedene Schulen in Osterburg (Altmark), Viersen, Rheydt und Krefeld, das Gymnasium Krefeld verließ er 1896 mit dem Reifezeugnis. Er studierte Rechtswissenschaft in Bonn, die erste juristische Prüfung legte er 1899 am Oberlandesgericht Köln ab. Das Referendariat absolvierte er in Königswinter, Bonn und Köln. 1901 promovierte Raape an der Universität Bonn mit der Dissertation »Besitzerwerb ohne Besitzwillen nach den Bürgerlichen Gesetzbuch«. 1903 legte er die zweite juristische Prüfung ab. 1906 habilitierte er sich an der Universität Bonn für bürgerliches Recht und internationales Privatrecht. 1908 wurde er auf ein besoldetes Extraordinariat an der Universität Halle berufen. Hier widmete er sich vor allem dem römischen und griechischen Recht (»Der Verfall des griechischen Pfandes, besonders des griechisch-ägyptischen«, 1912). Ab 1913 bereitete sich Raape in London auf die Übernahme einer Professur an der Universität Tokio vor. Mit Kriegsbeginn kehrte er nach Deutschland zurück und trat ins Heer ein. In der Masurenschlacht wurde Raape verwundet. Nach der Genesung 1915 beförderte ihn das Preußische Kultusministerium zum Ordinarius, im selben Jahr erhielt er eine Hilfsreferentenstelle im Kriegsministerium. 1924 nahm er einen Ruf auf ein Ordinariat für bürgerliches Recht an die Universität Hamburg an, Rufe nach Jena (1929) und Göttingen (1932) lehnte er ab. Als Rektor der Universität Hamburg (seit 1932) ließ er die nationalsozialistischen Konzepte zur »politischen Universität« diskutieren, sein Amt legte er mit der Begründung nieder, er gedenke nicht in die NSDAP einzutreten. Da sich zunächst kein geeigneter Nachfolger fand, amtierte Raape bis zum 22. Juli 1933 weiter. Entlassene und verstorbene jüdische Kollegen würdigte er mit anerkennenden Worten, bei der Hochschulrektorenkonferenz 1933 bat Raape, die Entlassungen möglichst günstig zu gestalten und regte – ohne Erfolg – an, als Gruppe der Rektoren offiziell Protest einzulegen.
Raape war Mitherausgeber des »Archivs für civilistische Praxis« und verfasste grundlegende Darstellungen zum Internationalen Privatrecht (Kommentar 1931 sowie »Internationales Privatrecht« 1938, 4. Auflage 1955). Er forschte aber auch zum Recht der DDR (»Der Anwendungsbereich des ostzonalen Gesetzes über die Herabsetzung des Völljährigkeitsalters«, in: Neue Juristische Wochenschrift 1951) und widmete sich bis ins hohe Alter der Auslegung des römischen Rechts.
Organisationen: Als 1939 darüber entschieden werden sollte, ob Raape in die NSDAP aufgenommen würde, erklärte er der Hochschulbehörde, der Aufnahmeantrag beruhe auf einem Irrtum, er selbst hätte ihn nicht gestellt. Raape wurde darauf hin nicht Mitglied der NSDAP.
Quellen: Dissertation; NDB Band 21, S. 58f.; Norman Paech und Ulrich Krampe, Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Abteilung Rechtswissenschaft. In: Eckart Krause, Ludwig Huber und Holger Fischer (Hrsg.), Hochschulalltag im »Dritten Reich« – Die Hamburger Universität 1933–1945, Hamburg 1991, S. 908.
Autor: HE