Siegfried Rietschel
geboren: | 18. Februar 1871 Rüdigsdorf bei Kohren (Sachsen) |
gestorben: | 20. September 1912 Tübingen |
Konfession: | evangelisch-lutherisch |
Vater: | Pastor, später Universitätsprofessor |
Siegfried Rietschel
Rietschel besuchte Gymnasien in Wwittenberg und Leipzig, die Reifeprüfung legte er 1898 ab. Er studierte Geschichte und Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Leipzig. 1893 legte er in Leipzig die erste juristische Prüfung ab und promovierte mit der Dissertation »Die civitas auf deutschem Boden bis zum Ausgange der Karolingerzeit« zum Dr. jur. 1893/94 leistete er Militärdienst als Einjährig Freiwilliger, danach begann er den Vorbereitungsdienst am Amtsgericht Leipzig. 1895 schied er aus dem Referendariat aus, um sich der wissenschaftlichen Arbeit zu widmen. 1897 habilitierte er sich an der Universität Halle für die Fächer Rechtsphilosophie, Strafrecht und Strafprozess mit der Schrift »Markt und Stadt in ihrem rechtlichen Verhältnis. Untersuchungen zur Geschichte der deutschen Stadtverfassung«. Seine Antrittsvorlesung hielt er über »Die leitenden Ideen in der deutschen Rechtsgeschichte«. 1899 wurde Rietschel als außerordentlicher Professor an die Universität Tübingen berufen und 1900 zum ordentlichen Professor für deutsches und bürgerliches Recht sowie Rechtsgeschichte befördert. Rietschel veröffentlichte mehrere Aufsätze zum Privatrecht, vor allem aber widmete er sich der Rechtsgeschichte. So untersuchte er die Stellung der Ministerialen im Mittelalter (»Burggrafenamt und hohe Gerichtsbarkeit«, 1905) und verschiedene Stadtrechte in Süddeutschland (u. a. »Studien über das älteste Stadtrecht von Freiburg i. Br.«).
Quellen: UAHW, Rep. 11, PA 13110 (Rietschel); Biographisches Jahrbuch und Deutscher Nekrolog, 1912, Sp. 54*; Wer ist’s? 1909.
Autor: HE