Johann Friedemann Schneider
geboren: | 12. Dezember 1669 Kranichfeld |
gestorben: | 15. April 1733 Halle |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | unbek. |
Johann Friedemann Schneider
Über die Herkunft von Johann Friedemann Schneider ist nichts bekannt. Er wird erst aktenkundig, als er sich am 30. Oktober 1686 für das Theologiestudium in Jena einschrieb. Am 8. Oktober 1694 findet sich sein Name in der halleschen Matrikel, in der er bereits als Magister geführt wird. In Halle studierte er nun die Jurisprudenz und war ab 1699 als Adjunkt der Philosophischen Fakultät tätig.
Am 1. Juli 1703 wurde er durch die Juristische Fakultät promoviert und erhielt dort im selben Jahr eine außerordentliche Professur. Zwei Jahre später konnte er in die ordentliche Professur für Logik und Metaphysik aufsteigen. Beide Professuren füllte er parallel aus. 1719 wurde er schließlich zum preußischen Hofrat ernannt.
Schneider war viermal verheiratet, zum Teil mit Töchtern bekannter Hallenser. 1703 heiratete Schneider die Tochter seines Kollegen Christoph Cellarius (1638-1707), Professor für Rhetorik und Geschichte an der Philosophischen Fakultät, Hedwig Sophie (gest. 1708). In dritter Ehe war er verheiratet mit Christine Elisabeth Francke (gest. 1727), die Tochter des Oberpfarrers an der halleschen Marktkirche, Johann Georg Francke. Schneider erlangte im Dezember 1710 das hallesche Bürgerrecht.
Bild: Zentrale Kustodie, MLU Halle-Wittenberg
Quellen: Dreyhaupt, S. 712; Förster, S. 259; MV Halle I, S. 395; UAHW Rep 3, Nr. 240 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät Bd. 1 (1691-1730) u. Bd. 2 (1730-1754); UAHW Rep 3, Nr. 248 Ernennung der ordentlichen und außerordentlichen Professoren der Philosophischen Fakultät (1732-1764); Zedler, Bd. 35, Leipzig 1743, S. 554f.
Autorin: JS