Johann Georg Simon
geboren: | 26. Juli 1644 Halle |
gestorben: | 22. August 1696 Wittenberg |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Georg Simon, „Handarbeiter |
Johann Georg Simon
Simon schrieb sich 1660 an der Leipziger Universität zum Studium der Rechte ein. 1665 wechselte er nach Jena, wo er 1668 zum Doktor der Rechte promoviert wurde. Anschließend bot er viele Jahre als Privatdozent Vorlesungen über privates und öffentliches Recht an. 1686 wurde er zum sachsen-weimarischen Rat ernannt.
Am 9. September 1692 berief ihn Kurfürst Friedrich III. als ordentlicher Professor der Rechte an seine neue Universität und ernannte ihn zum kurfürstlichen Rat. Er gehört damit zu den ersten Professoren der Fridericiana, erhielt im September 1695 das hallesche Bürgerrecht, verstarb jedoch bereits nach vier Jahren Lehrtätigkeit in Halle.
Quellen: ADB, Bd. 34, Leipzig 1892, S. 376f.; Dreyhaupt, S. 723; Erler, Georg: Die jüngere Matrikel der Universität Leipzig, Bd. 2 (1634-1709), Leipzig 1909, S. 428; Förster, S. 264f.; Jauernig, Reinhold/Steiger, Marga: Die Matrikel der Universität Jena, Bd. 2 (1652- 1723), Weimar 1977, S. 760; UAHW Rep 3, Nr. 240 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät. Bd. 1 (1692-1730).
Autorin: JS