Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Ernst Christian Westphal

geboren:22. Januar 1737 Quedlinburg
gestorben:29. November 1792 Halle
Konfession:evangelisch
Vater:Friedrich Christian Westphal (gest. 1737), Pfarrer im Halberstädtischen

Ernst Christian Westphal

Durch den frühen Tod des Vaters kam Westphal an die Waisenhausschule der Franckeschen Stiftungen nach Halle. Am 21. September 1753 schrieb er sich in Halle zum Studium der Rechte ein. 1757 wurde er zum Doktor der Rechte promoviert und war anschließend als Privatdozent tätig.

Am 13. Januar 1761 wurde Westphal zum außerordentlichen Professor der Rechte in Halle berufen. Schon ein halbes Jahr später konnte er in die ordentliche Professur des römischen Straf- und Kirchenrechts aufsteigen. 1764 wurde er ordentlicher Beisitzer der Juristischen Fakultät und damit in der Universitätsgerichtsbarkeit tätig. In den 30 Jahren seines Schaffens in Halle rückte er schließlich, 1791 nach dem Tod seines Lehrers Daniel Nettelbladt (1719–1791), auf dieser Position bis zum Senior der Juristischen Fakultät vor. Diese war verbunden mit dem Titel des Geheimen Justizrats.

1767 wurde er Ephorus der Magdeburger Freitische, 1791 Aufseher des Münzkabinetts und ein Jahr darauf Aufseher des Naturalienkabinetts.

Westphal heiratete 1764 die Tochter des Buchhändlers und Verlegers Christian Friedrich Weygand (1699-1764) aus Helmstedt, Johanne Friederike. In der Buchhandlung, die der Bruder Johanne Friederikes übernahm und nach Leipzig umzog, erschien 1774 Goethes „Die Leiden des jungen Werther“.

Quellen: ADB, Bd. 42, Leipzig 1897, S. 197f.; DBA, Bd. 1, Nr. 1358, S. 421ff.; Förster, S. 280f.; UAHW Matrikelverzeichnisse nach 1744, Bd. 3, Bl. 229; UAHW Rep 3, Nr. 242 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät (Bd. 3 1755-1805).

 

Autorin: JS

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