Karl Witte
geboren: | 1. Juli 1800 Halle |
gestorben: | 6. März 1883 Halle |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Pfarrer |
Karl Witte
Vom Vater bereits seit frühester Kindheit systematisch unterrichtet und erzogen, las Karl Witte mit acht Jahren die lateinischen und griechischen Schriftsteller, löste komplizierte Mathematikaufgaben und verfügte über eine enorm breite Allgemeinbildung. Von den Zeitgenossen wurde der Vater wegen dieser »Dressur« des »Wunderkindes« angegriffen. In der Rückschau erscheint diese Erziehung durch den Vater jedoch nicht als unangemessen für das hochbegabte, wissbegierige Kind. So bestand Witte als 10jähriger in Leipzig die Maturitätsprüfung und immatrikulierte sich an der Leipziger Universität. Durch den König von Westfalen erhielt Witte finanzielle Unterstützung, so dass er an die Universität Göttingen wechselte, um Mathematik und Philologie zu studieren. 1813 promovierte er mit der Schrift »Conchoidis Nicomediae aequatio et indoles« an der Universität Gießen zum Dr. phil. Witte setze seine Studien in Heidelberg fort, hier hörte er vor allem juristische Vorlesungen. 1816 promovierte er zum Dr. phil., 1817 habilitierte er sich an der Universität Berlin. Witte machte von seinem Recht, juristische Vorlesungen zu halten keinen Gebrauch, sondern trat – mit Unterstützung König Friedrich Wilhelms III. – eine Studienreise nach Italien an. In seinen Erinnerungen beklagte der Vater diesen Schritt, sein Sohn hätte das üppige Stipendium verprasst und sich verschiedenen Ausschweifungen hingegeben. Tatsächlich interessierte sich Witte weniger für das römische Recht als für die Italienische Literatur, speziell Dante. 1821 kehrte Witte nach Deutschland zurück, nachdem er auch Frankreich und England besucht hatte. Einer Aufforderung des Kultusministers folgend, ging er als Privatdozent nach Breslau, wo er 1823 zum außerordentlichen Professor und 1829 zum Ordinarius ernannt wurde. Da seine wissenschaftliche Qualifikation angezweifelt wurde, legte Witte – vermutlich 1831 – noch einmal eine Dissertation vor (»De Guilelmi Malmesburiensis codice legis romanae wisigothorum«. 1833 versetzte ihn das Preußische Kultusministerium an die Universität Halle, wo eine Professor für römisches Recht frei geworden war (Nachfolge Mühlenbruch). Gemessen an seinem Vorgänger und an anderen Rechtsgelehrten bescheinigte ihm die Fakultät noch Jahre nach seinem Amtsantritt trotz hoher Kenntnisse mangelnden Lehrerfolg, denn Witte verfüge weder über ein »gefälliges Äußeres« noch »äußerer Beredsamkeit«. Auch die Hinwendung Wittes zum Preußischen Landrecht, über das er eine umfangreiche und anerkannte Monographie vorlegte (»Das Preußische Intestat-Erbrecht, aus dem gemeinen deutschen Recht entwickelt«, 1838), sorgte nicht für eine höhere Studentenfrequenz. Ab 1855 war Witte auch Vorsitzender des Spruchkollegiums der Universität, nebenamtlich wirkte er als Richter am Kreis- und Landgericht Halle. Hohe Anerkennung erwarb sich Witte als Übersetzer von Dantes »Divina commedia« und Herausgeber einer kritischen Edition des Textes (ausgezeichnet mit dem Ritterkreuz des päpstlichen Pius-Ordens, dem Toskanischen Leopold-Civilverdienstorden und dem Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens).
Quellen: Karl Witte (sen.), Karl Wittes, jetzt Professors der Rechte in Halle höchst glückliche Kindes-, Knaben- und angehende Jünglingsjahre, [Berlin] 1843; Chronik 1882/83, S. 10 f.; Schriften; Jelowik, Tradition und Fortschritt, S. 34 ff.
Autor: HE