Ernst Zitelmann
geboren: | 7. August 1852 Stettin |
gestorben: | 28. November 1923 Bonn |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Jurist, Regierungsrat |
Ernst Zitelmann
Nach dem Besuch des Marienstiftsgymnasiums in Stettin studierte Zitelmann Rechtswissenschaften in Leipzig, Heidelberg und Bonn. 1873 promovierte er mit einer (preisgekrönten) Schrift über Begriff und Wesen der juristischen Person an der Universität Leipzig zum Dr. jur. Das Referendariat absolvierte er in Stettin. 1876 brach er den Referendardienst ab und habilitierte sich an der Universität Göttingen. Nach der Veröffentlichung eines viel beachteten Aufsatzes über »Die juristische Willenserklärung« (1878) und einer, so das Handwörterbuch zur Rechtsgeschichte, »bahnbrechenden Monographie über »Irrtum und Rechtsgeschäft« (1879) wurde er zum außerordentlichen Professor ernannt. 1879 wurde Zitelmann auf ein Ordinariat für römisches und bürgerliches Recht an der Universität Rostock berufen. 1881 wechselte er an die Universität Halle und 1884 nach Bonn, wo er bis zur Emeritierung 1921 lehrte. Ab 1922 lehrte er als Gastprofessor an der Universität München. Mehrfach bekleidete er das Rektorat der Universität Bonn.
Zitelmann gehörte zu den bedeutendsten Juristen der das moderne Recht prägenden Zeit um 1900. Er arbeitete über verschiedene Bereiche des bürgerlichen Rechts, etwa zum Familien-, Erb-, Steuer- und Wirtschaftsrecht. Vor allem publizierte er jedoch zur Dogmatik des geltenden Zivilrechts, wobei er die praktische Anwendbarkeit der Rechtsgrundsätze im Blick behielt. Seine Studien zur Willenstheorie und zur Irrtumslehre mündeten in einer umfassenden Kritik am Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches, das daraufhin in 70 Punkten abgeändert wurde. Zitelmann untersuchte auch die Rolle des nicht weiter nachprüfbaren Werturteils auf die Rechtsprechung (»Lücken im Recht«, 1903; »Die Kunst der Gesetzgebung«, 1904; »Richterliche Gebundenheit und Freiheit«, 1905). In seinem »Internationalen Privatrecht« (1897–1912) ging er der Frage nach, inwieweit es unter verschiedenen Bedingungen aber gleichen Interessen ähnliche Antworten auf vergleichbare juristische Fragen geben könnte. Mehrfach und erfolglos legte Zitelmann Vorschläge für eine Reform der Juristenausbildung vor (u. a. »Die Neugestaltung des Rechtsstudiums«, 1921). Dabei plädierte er für ein zweijähriges Grundstudium, dem die praktische Ausbildung und ein Vertiefungsstudium der in Aussicht genommen Laufbahn folgen sollte.
Zitelmann, der auch Gedichte und Erzählungen verfasste (u. a. »Radierungen und Momentaufnahmen«, 1903), starb nach einer missglückten Operation.
Quellen: DBE, Band 10, S. 680; Ebel, S. 59; Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, S. 1730 f., Autobiographie in: Hans Planitz, Die Rechtswissenschaft der Gegenwart in Selbstdarstellungen, Leipzig 1924, S. 177–214 (mit Bibliographie)
Autor: HE