Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Johann Ernst Flörcke

geboren:9. Juli 1695 Jena
gestorben:9. Juni 1762 Nürnberg
Konfession:
Vater:Heinrich Ernst Flörcke (1660-1741), Syndikus am Domkapitel Magdeburg

Johann Ernst Flörcke

Nach dem Besuch des Domgymnasiums Magdeburg schrieb sich Flörcke am 13. Mai 1713 an der Universität Jena für das Jurastudium ein. 1716 absolvierte er eine Art praktische Ausbildung in der Praxis seines Vaters. 1720 erlangte er in Jena den Doktortitel.

1726 wurde Flörcke Hofgerichtsadvokat bzw. Hofsyndikus in Jena. Im Jahr darauf nahm er die Stelle als Syndicus der Jenenser Universität an.

1730 erhielt er den Ruf auf eine außerordentliche Professur der Juristischen Fakultät in Jena. Im Jahr darauf gelang ihm dort der Aufstieg auf eine ordentliche Professur. 1733 wurde Flörcke zum gothaischen Hofrat ernannt, 1743 zum Geheimen Rat, 1750 wurde er zudem nobilitiert.

Am 12. Mai 1755 erhielt Flörcke den Ruf an die Universität Halle als ordentlicher Professor der Juristischen Fakultät, Direktor der Universität und preußischer Geheimer Rat. In seiner Position als Direktor wurde Flörcke 1759 jedoch, gemeinsam mit seinem Kollegen und Senior der Juristischen Fakultät Johann Tobias Carrach (1702-1775), von der Reichsarmee als Geisel genommen. Es handelte sich vermutlich um eine Forderung an die Universität, die diese jedoch nicht einlösen konnte, weil ihr schlichtweg die Mittel fehlten. Die beiden Kollegen wurden über die nächsten Jahre an verschiedene Orte des Reiches gebracht und Flörcke verstarb schließlich, vermutlich aufgrund der Strapazen, in der Gefangenschaft. Carrach konnte einige Monate später von preußischen Truppen befreit werden.

Flörcke war ein umfassend tätiger Jurist und beschäftigte sich u.a. mit dem Kirchenrecht. Er heiratete vermutlich noch in Jena Johanna Friederike Michaelsen (1711-1771) am Nikolaustag 1731. Sie war die Tochter von Georg Friedrich Händels (1685-1759) Schwester Dorothea Sophia Michaelsen, geb. Händel. Das Paar lebte vermutlich ab 1755 im Geburtshaus Händels, dem heutigen Händelhaus. Im November 1755 erlangte Flörcke zudem das hallesche Bürgerrecht. Das Ehepaar Sie hatte mehrere Kinder, u.a. die Tochter Dorothea Luise. Sie erbte das Händelhaus und lebte mit ihrem Ehemann, dem halleschen Ratsherrn Friedrich August Reichhelm (gest. 1782), den sie 1771 geheiratet hatte, dort. Reichhelm hatte das Anwesen zunächst aufwendig renovieren lassen, um das Andenken Händels zu bewahren. Nach seinem plötzlichem Tod musste das Haus jedoch öffentlich versteigert werden.

Quellen: ADB, Bd. 7, Leipzig 1878, S. 132; Förster, S. 209; Jauernig, Reinhold/Steiger, Günter: Die Matrikel der Universität Jena. Bd. II (1652–1723). Weimar 1961–1977; Meusel, Bd. 3, Leipzig 1804, S. 397-401; UAHW Rep 3, 242 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät (1755-1805); Homepage des Händelhauses www.händelhaus.de

Autor: JS

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