Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Johann Tobias Carrach

geboren:1. Januar 1702 Magdeburg
gestorben:21. Oktober 1775 Halle
Konfession:evangelisch
Vater:Martin Carrach, Kaufmann

Johann Tobias Carrach

Carrach besuchte das Domgymnasium Magdeburg bevor er sich am 9. Juni 1721 für die philosophischen Fächer und die Jurisprudenz in Halle immatrikulierte. 1729 wurde er zum Doktor der Rechte promoviert.

Am 10. Mai 1732 erhielt Carrach den Ruf auf die außerordentliche Professur der Rechte. 1735 wurde er Assessor des halleschen Schöppenstuhls. Am 23. April 1738 erfolgte die Berufung Carrachs auf eine ordentliche Professur. 1753 stieg er auf die Position des Seniors der Juristischen Fakultät auf und er erhielt gleichzeitig den Titel als Geheimer Rat.

1759 wurde Carrach zusammen mit seinem Kollegen Johann Ernst von Flörcke (1695-1762), in jenem Jahr Direktor der Universität, als Geiseln durch die Reichsarmee an verschiedene Orte verschleppt, vermutlich als Bürgen für eine der Universität auferlegte Schatzung von 17 000 Talern. Dieses Geld wurde vermutlich nie gezahlt, weil die Universität gar nicht die Möglichkeit dazu hatte. Tragisch war dieser Vorfall deshalb, weil Flörcke im Juni 1762 in der Gefangenschaft verstarb. Carrach wurde im Dezember desselben Jahres von preußischen Truppen befreit.

Im September 1763 stieg Carrach zum Ordinarius der Juristenfakultät auf und war damit Direktor der Universität.

Am 28. November 1729 heiratete Carrach Auguste Sophie Schubart (†1750), die Tochter des Kommerzienrates in Halle Johann August Schubart. Das Paar hatte mindestens zwei Kinder: Johann Philipp Carrach (1730-1816), der später ebenfalls Professor an der Fridericiana wurde, und eine Tochter. Vermutlich hat Carrach nach dem Tod seiner Frau erneut geheiratet, denn es findet sich in der Literatur mehrfach der Hinweis, dass Carrach der Stiefvater von dem halleschen Rechtswissenschaftler und Professor Heinrich Johann Otto König (1748-1820) war. Es ist also davon auszugehen, dass Carrach die Witwe des Professors für Strafrecht Johann Carl König (1705-1753) heiratete, der 1753 verstorben war.

Carrachs Tochter aus erster Ehe heiratete später seinen erwähnten Stiefsohn, Heinrich Johann Otto König.

Carrach erlangte im Januar 1746 das hallesche Bürgerrecht.

Quellen: ADB, Bd. 4, Leipzig 1876, S. 26; Dreyhaupt, S. 601f.; Förster, S. 203; Meusel, Bd. 2, Leipzig 1803, S. 42; Schrader I, S. 388; StAH FA, Nr. 299; UAHW Originalmatrikel vor 1744, Bd. I, Bl. 148; UAHW Rep 3, Nr. 242 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät 1755-1805.

Autor: JS

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