Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Heinrich Johann Otto König

geboren:3. März 1748 Marburg
gestorben:11. Februar 1820 Halle
Konfession:evangelisch
Vater:Johann Carl König (1705-1753), Professor der Rechte in Halle

Heinrich Johann Otto König

Der Vater Königs, Johann Carl König (1705-1753), verstarb als Heinrich Johann Otto noch ein Kind war. Er wuchs folglich bei seinem Stiefvater Johann Tobias Carrach (1702-1775), ebenfalls Professor der Rechte in Halle, auf. König absolvierte die Schule des Halleschen Waisenhauses und studierte in Marburg und ab Juli 1764 in Halle die Jurisprudenz. 1771 schloss er das Studium mit der Promotion über ein eherechtliches Thema ab. Anschließend war er als Privatdozent an der halleschen Universität tätig.

Am 26. Februar 1773 wurde König zum außerordentlichen Professor der Rechte ernannt und zugleich zum Assessor des Schöppenstuhls. Beide Positionen waren häufig miteinander verknüpft. Der Schöppenstuhl war eine Instanz, die Richter des Landkreises um Gutachten oder Ratschläge für schwierige Urteile anfragen konnten. Die Arbeit im Schöppenstuhl bedeutete für die Professoren der Juristischen Fakultät immer auch ein einträglicher Nebenerwerb.

1788 konnte er in die ordentliche Professur an der Juristischen Fakultät aufsteigen. Er beschäftigte sich mit vielen unterschiedlichen Gebieten der Rechtswissenschaft, wie etwa staats- und völkerrechtliche, aber auch kirchenrechtliche Fragen. Darüber hinaus verfasste er ein Werk über das Leben seines Stiefvaters Carrach und gab einige seiner Schriften heraus.

König heiratete eine Tochter Carrachs und erlangte im Oktober 1773 das hallesche Bürgerrecht. Darüber hinaus war er ab 1779 Kirchenältester von St. Ulrich.

Quellen: ADB, Bd. 16, Leipzig 1882, S. 513; Förster, S. 235; UAHW Originalmatrikel nach 1744, Bd. 2, Bl. 112; UAHW Rep 3, Nr. 242 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät, Bd. 3 (1755-1805).

Autorin: JS

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