Johann Peter von Ludewig
geboren: | 15. August 1668 Honhardt/Schwäbisch Hall |
gestorben: | 7. September 1743 Halle |
Konfession: | evangelisch |
Vater: | Peter Ludewig (1628-1687), Amtspfleger in Honhardt |
Johann Peter von Ludewig
Ludewig besuchte die Lateinschule in Crailsheim, ab 1679 das Gymnasium illustre in Schwäbisch Hall. Mit einem Stipendium seiner Heimatstadt ausgestattet, schrieb sich Ludewig 1689 an der Universität Wittenberg, zunächst zum Theologie- und Philosophiestudium, ein. Sein bedeutendster Lehrer war Samuel Stryk (1640-1710). 1690 legte er hier den Magistergrad ab und arbeitete die nächsten Jahre als Privatdozent in Wittenberg. 1693 ging er gemeinsam mit seinem Lehrer Stryk an die gerade neugegründete Universität Halle. Hier trieb er seine Studien, vor allem in den Rechtswissenschaften, weiter und gab gleichzeitig Vorlesungen in der Philosophie und Geschichte. Er wurde zunächst Adjunkt an der Philosophischen Fakultät, 1695 berief man ihn auf die ordentliche Professur für Theoretische Philosophie und Poesie. 1703 übernahm er die ordentliche Professur für Geschichte, die er bis zu seinem Tod innehatte. 1705 kam die ordentliche Professur an der Juristischen Fakultät noch hinzu. Ab 1722 übte er das Amt des Kanzlers der Universität aus. Durch seine Stellung an der Universität, auch durch die zwei von ihm bekleideten Professuren, erhielt Ludewig ein sehr hohes Gehalt von 1200 Reichstalern - bei allen anderen Professoren bewegte sich der jährliche Salär zwischen 500 Reichstalern bis gar keinem Gehalt. Auch das opulente Begräbnis, welches von Ludewig zuteil wurde, beweist die hohe Stellung, die er in der Universität innehatte.
Ludewig unterhielt enge Beziehungen zum preußischen Hof, die sich in den Berufungen zum Hofhistoriographen und Archivar des Magdeburger Rats 1704, in der Ernennung zum Geheimen Rat 1718 und zum Kanzler der Magdeburgischen Regierung 1741 zeigten.
Unter den Zeitgenossen verdankte er seinen Ruf der 1702 veröffentlichten „Germania Princeps", einer Art Staatshandbuch der deutschen Territorien. Darüber hinaus hat Ludewig eine unzählige Menge an Schriften herausgegeben, vor allem auf dem Gebiet der Reichspublizistik . Er vertrat eine strenge historische Ausrichtung des Reichsrechts und war aus diesem Grund unter den Zeitgenossen umstritten. Vor allem sein Kollege an der Juristischen Fakultät Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729) bekämpfte Ludewig aufs schärfste. Zu Lebzeiten hatte Ludewig starken Einfluss auf die Zeitgenossen, geriet aber nach seinem Tod bald in Vergessenheit.
Von Ludewig heiratete 1701 in Freiberg Margarethe Kühne, die Tochter des Arztes sowie Hof- und Stadtphysikus von Freiberg, Michael Kühne. Aus der Ehe entstanden mehrere Kinder, worunter der einzige Sohn früh verstarb. Die Töchter wurden mit hohen Beamten der preußischen Verwaltung verheiratet. Im Dezember 1702 erlangte von Ludewig das hallesche Bürgerrecht. 1718/19 wurde er in den erblichen Adelsstand erhoben.
Quellen: ADB, Bd. 19, Leipzig 1884, S. 379ff.; Dreyhaupt, S. 660ff.; Förster, S. 240; GStA PK, I. HA Rep. 52 Herzogtum Magdeburg 159 N. 3 d Professores Philosophia, Poesos, Physices, Eloquentia, oeconomia, Bd. 1 (1691-1724); Juntke, Fritz/Weissenborn, Bernhard: Album Academiae Vitebergensis, Jüngere Reihe Teil 2 (1660 - 1710), Halle 1952, S. 211; NDB, Bd. 15, Berlin 1987, S. 293ff.; StAH FA, Nr. 2961; UAHW Rep 3, Nr. 240 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät, Bd. 1 (1692-1730); Begräbnisbericht in: Wöchentliche Hallische Anzeigen Nr. 40, 7.10.1743. Sp. 663f.
Autorin: JS