Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Samuel Stryck

Samuel Stryck

geboren:22. November 1640 Lenzen/Prignitz
gestorben:23. Juli 1710 Halle
Konfession:evangelisch
Vater:Elias Stryck (1595-1677), Amtmann in Brandenburg

Samuel Stryck

Stryck besuchte die Schule in Seehausen und das Gymnasium in Cölln/Spree. 1658 ging er zum Studium nach Wittenberg. Hier besuchte er zunächst die Grundfächer der Philosophischen Fakultät, wechselte in die Theologie und später in die Juristische Fakultät. 1661 schrieb sich Stryck in der Universität Frankfurt/Oder zum Jurastudium ein. Hier hörte er vor allem seinen späteren Schwiegervater Johann Brunnemann (1608-1672). Nach einer Studienreise, die typisch für einen Gelehrten des 17. Jahrhunderts in die Niederlande und nach England ging, legte er am 11. Mai 1665 die Lizentiatsprüfung, also die Lehrerlaubnis in der Jurisprudenz, ab. Im März hatte er bereits die Tochter seines akademischen Lehrers, Anna Sabina Brunnemann (1645-1677) geheiratet. Im September desselben Jahres wurde er zum Doktor der Rechte promoviert und Ende 1665 erhielt er eine außerordentliche Professur in der Juristischen Fakultät.

Ab 1668 durchlief er, nicht zuletzt durch den Tod Brunnemanns, alle ordentlichen Professuren der Juristischen Fakultät in Frankfurt. 1690 erhielt er einen Ruf an die sächsische Universität in Wittenberg. Hier wurde er Präses und Ordinarius der Juristenfakultät und erhielt den Titel als Oberappellationsgerichtsrat. Der brandenburgische Kurfürst Friedrich III., später König Friedrich I. von Preußen, in dessen Dienste Stryck in Frankfurt stand, ernannte ihn zugleich zum Hofrat, so dass er Stryck jederzeit wieder in kurbrandenburgische Dienste zurückholen konnte – mit gutem Grund. Denn Friedrich III. plante bereits eine neue Universität in Halle. So ging Stryck zwar nach Wittenberg, aber schon am 9. September 1692 erhielt er den Ruf als Professor primarius und Direktor der neuen Universität in Halle. Verbunden damit war ein außerordentlich hohes jährliches Salär von 1200 Talern und der Titel eines Geheimen Rats.

Stryck spielte eine bedeutende Rolle bei der Einrichtung der neuen Universität. Als Lehrer war er sehr beliebt, er brachte zahlreiche Studenten aus Wittenberg mit. Er galt als einer der erfahrensten deutschen Rechtsgelehrten. Er konnte der neugegründeten Universität mit einem Schlag eine Autorität verschaffen, die sie durch Christian Thomasius (1655-1728) allein nicht gehabt hätte. Denn Thomasius war in der Gelehrtenwelt durchaus umstritten. Stryck hingegen besaß einen Ruf, der die neue Universität gleichwertig neben die bewährten Institutionen erhob (ADB).  

Hinzu kam, dass der Kanzler der Universität Veit Ludwig von Seckendorff (1626-1692) noch im selben Jahr verstarb und Stryck umso mehr die Universitätsangelegenheiten nach außen vertreten musste. Er wirkte mit bei der Erarbeitung der Statuten der neuen Universität und ebenso bei der Organisation der Einweihungsfeierlichkeiten im Sommer 1694. Nicht zuletzt führte er die Geschäfte der Universität bis zu seinem Tod 1710.

Strycks Hauptwerk ist das „Usus modernus Pandectarum“. Ab 1690 veröffentlicht, führte es nach 1710 Strycks Sohn Johann Samuel Stryck (1668-1715) fort, der die letzten Bände 1712 aus Stryks Nachlass veröffentlichte. Stryck legte hier die Verbindung des klassischen römnischen Rechts mit deutschen Rechtsquellen für die praktische Rechtsprechung dar. Stryck hatte zudem über seine Schüler, zu denen Justus Henning Böhmer (1674-1749), Nicolaus Hieronymus Gundling (1671-1729), Johann Gottlieb Heineccius (1681-1741), Johann Peter von Ludewig (1668-1743) und schließlich Christian Thomasius zählten, eine große Wirkung auf die Rechtswissenschaft des 18. Jahrhunderts.

Aus seiner ersten Ehe stammte der Sohn Johann Samuel. Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau im Januar 1677 heiratete Samuel Stryck am 12. August 1678 Catharina Wördenhoff (1655-1707), die Tochter des Hamburger Juristen und Ratsherrn Erich Wördenhoff.

Bild: August Christian Fleischmann (Stecher), gemeinfrei

Quellen: ADB, Bd. 36, Leipzig 1893, S. 699ff.; Beyer, Justus Israel: Alte und neue Geschichte der Hallischen Gelehrten, sowohl insgemein, als besonders der Friedrichs-Universität allda, 4. Beytrag, Worinnen Des ( . . . ) Samuel Strykens ( . . . ) leben, verdienste und schriften befindlich, 1740, S. 191–274; Dreyhaupt, S. 731; Förster, S. 272f.; Friedländer, Ernst (Hg.): Ältere Universitäts-Matrikeln. I. Universität Frankfurt/Oder, Bd. 2 (1649–1811), Leipzig 1888, S. 89; NDB, Bd. 25, Berlin 2013, S. 606ff.; Schrader Bd. I, S. 51ff.; StAH FA, Nr. 2853; UAHW Rep 3, Nr. 240 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät. Bd. 1 (1692-1730); Zedler, Bd. 40, Leipzig 1744, Sp. 1128ff.

Autorin: JS

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