Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Carl Gottlieb Knorre

geboren:22. Juni 1696 Halle
gestorben:14. September 1753 Halle
Konfession:evangelisch
Vater:Ernst Heinrich Knorre (1668-1732), Universitätssyndikus in Halle

Carl Gottlieb Knorre

Knorre besuchte das Königliche Pädagogium der Franckeschen Anstalten und schrieb sich am 12. April 1715 an der Universität Halle ein. 1719 wechselte er nach Helmstedt und kehrte im folgenden Jahr zurück. 1721 wurde er als Doktor der Jurisprudenz promoviert.

Am 23. März 1723 wurde Knorre zum außerordentlichen Professor, am 15. April 1726 zum ordentlichen Professor an der Juristischen Fakultät ernannt. Er stieg die Hierarchie an der Fakultät in den folgenden Jahren auf bis er 1749 zum Ordinarius der Universität und Universitätsdirektor ernannt wurde.

Knorre stand famliär in engem Kontakt zu einigen Mitgliedern der Universität. So war seine Schwester Maria Sophie Knorre (1698-1750) mit zwei halleschen Professoren verheiratet: zunächst mit Conrad Friedrich Reinhard (1692-1728), Professor der Juristischen und Philosophischen Fakultät. Nach dessen Tod heiratete sie den Philosophieprofessor Friedrich Wiedeburg (1708-1758). Knorre selbst heiratete 1728 Dorothea Sophie Dreyßig (geb. 1697), die Tochter des Pfänners und Kaufmanns Friedrich Dreyßig in Halle. Sein Sohn, Ernst Friedrich Knorre (1728-1771), wurde außerordentlicher Professor der Rechte in Halle.

Seit 1731 war Knorre neben seinem akademischen Amt als Kirchenältester der Ulrichsgemeinde tätig. Im Januar 1726 erlangte er das hallesche Bürgerrecht.

Quellen: Dreyhaupt, S. 650f.; Förster, S. 235; Mundhenke, Herbert: Academie Julia. Die Matrikel der Universität Helmstedt, Bd. 3 (1685-1810), Hildesheim 1979; MV Halle I, S. 86; UAHW Rep 3, Nr. 240 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät, Bd. 1 (1692-1730).

Autorin: JS

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