Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Friedrich August Wolf

geboren:15. Februar 1759 Hainrode/Thüringen
gestorben:8. August 1824 Marseille
Konfession:evangelisch
Vater:Johann Gotthold Wolf (1726-1808), Lehrer und Kantor in Hainrode

Friedrich August Wolf

Wolf wurde zunächst durch den Vater unterrichtet und auf den Besuch des Gymnasiums vorbereitet. Die Familie zog nach Nordhausen um, so dass Wolf ab 1767 – im Alter von 8 Jahren – das dortige Gymnasium besuchen konnte. Dort erhielt er ein außergewöhnlich gutes Abgangszeugnis, so dass der Rat der Stadt Nordhausen ihm ein Stipendium erteilte, mit dem er nach Göttingen zum Studium gehen konnte. Hier schrieb er sich am 8. April 1777 zum Studium an der Philosophischen Fakultät, vor allem der Philologie, ein. Schon bald begann er, im privaten Kreis die antiken Schriftsteller auszulegen.

Bereits 1779 erhielt er eine Stelle als Lehrer im Kloster Ilfeld im Harz. 1781 bemühte er sich um eine andere Stelle, die er um die Jahreswende 1781/1782 als Rektor der Stadtschule in Osterode erhielt.

Am 4. März 1783 erhielt Wolf den Ruf als ordentlicher Professor der Philologie und Pädagogik und wurde damit der Nachfolger von Ernst Christian Trapp (1745-1818). Im darauffolgenden Jahr entband ihn der zuständige Minister Karl Abraham von Zedlitz (1731-1793) wieder von der Pädagogik-Stelle, die er August Hermann Niemeyer (1754-1828) zur Ausbildung der Theologen übergab. Wolf erhielt dafür 1784 die Professur für Beredsamkeit. In dieser Position löste Wolf die Altphilologie aus der engen Bindung mit der Theologie und konzipierte sie als unabhängige Wissenschaft. Dies äußerte sich auch in der Gründung des Philologischen Seminars – 1787 durch die neuen Finanzmittel und die Unterstützung durch von Zedlitz ermöglicht –, wodurch die Lehrerausbildung nun endgültig von der Theologischen Fakultät auf die Philosophische überging.

1789 wurde Wolf zweiter Bibliothekar an der Universitätsbibliothek, 1802 übernahm er die Leitung. Um die Jahrhundertwende erhielt Wolf zahlreiche Rufe an verschiedene Universitäten im In- und Ausland, lehnte jedoch alle ab, nicht ohne seine finanzielle Situation in Halle zu verbessern. 1805 wurde Wolf zum Geheimen Rat ernannt.

Nach der Schließung der Universität 1806 zog er nach Berlin um und arbeitete an den Plänen für eine Universitätsgründung in Berlin mit. Aus diesem Grund lehnte er eine Rückkehr nach Halle seither ab. Ab 1808 war er Visitator des Joachimsthalschen Gymnasium in Berlin, 1810 übernahm er das Direktorium der Deputation für die Sektion des öffentlichen Unterrichts und im Oktober desselben Jahres wurde er als Professor der Alten Literatur an die neugegründete Universität in Berlin berufen. Auf dieser Position wirkte er bis zu seinem Tod, der ihn auf einer Reise durch Frankreich ereilte.

„Durch die systematische Darlegung des griechisch-römischen Altertums hat er eine neue Generation von Altphilologen erzogen, die dann eine streng kritische Methode in der Forschung der Altertumswissenschaften durchgesetzt haben.“ (Walther 1995) Wolf erweiterte die Philologie, die sich bis dahin auf die Exegese der antiken Literatur beschränkt hatte, hin zu einer umfassenden historischen Altertumswissenschaft mit einem Blick über die antiken Sprachen hinaus hin zum Leben in der Antike. In seinem Hauptwerk, den „Prolegomena ad Homerum“, setzte sich Wolf intensiv mit der Homerischen Frage auseinander, also mit der These, dass Homer nicht ein einziger Dichter gewesen ist, sondern das Ergebnis verschiedener mündlicher Überlieferungen. Wolfs Werk wurde nicht nur in der Gelehrtenwelt des ausgehenden 18. Jahrhunderts wahrgenommen, sondern wirkte auf die Zeitgenossen. Nicht zuletzt war Goethe sehr beeindruckt von Wolf und unterhielt mit ihm einen Briefwechsel. Ebenso war er beispielsweise mit Wilhelm von Humboldt befreundet. Die Bedeutung, die die Klassische Philologie vor allem in der Gymnasialausbildung des 19. Jahrhunderts einnehmen sollte, geht vor allem auf Wolfs Wirken zurück.

Wolf heiratete im Februar 1782 die Tochter seines Paten, des Justizamtmanns Friedrich August Hüpeden (1718-1789), Sophie Hüpeden (gest. 1813). Dass eine Heirat notwendig geworden war, zeigt das Taufregister der Ägidiengemeinde in Osterode, das für den 18. Mai 1782 die Geburt eines Sohnes mit Namen Friedrich festhält (StAH FA): offensichtlich war die Braut bereits schwanger. Vermutlich starb das Kind jedoch im August 1783. Überliefert sind drei erwachsene Töchter des Ehepaars, das sich im Jahr 1802 trennte. Wolf erlangte im Februar 1796 das hallesche Bürgerrecht.

Organisationen:

1783 Mitglied der Freimaurerloge „Zum goldenen Zirkel“ Göttingen

1793 Mitglied der Freimaurerloge „Zu den drei Degen“ Halle

1799 Auswärtiges Mitglied der Akademie der Wissenschaften und Künste Berlin

1808 Mitglied der Königlich Bayerische Akademie der Wissenschaften München

1812 Ehrenmitglied der Akademie der Wissenschaften und Künste Berlin

1819 Mitglied der Academie des Inscriptions et Belles-Lettre Paris

Quellen: ADB, Bd. 43, Leipzig 1898, S. 737ff.; DBA, Bd. 1, Nr. 1389, S. 105ff.; Förster, S. 282f.; Selle, Götz von: Die Matrikel der Georg-August-Universität zu Göttingen (1734-1837), Hildesheim 1837; StAH FA, Nr. 543; StAH HA, Bürgerbuch Bd. 2 (1748-1830); UAHW Rep 3, Nr. 249 Ernennung der ordentlichen und außerordentlichen Professoren der Philosophischen Fakultät (Bd. 1766-1798); Walther, Gerrit: Friedrich August Wolf und die Hallenser Philologie – ein aufklärerisches Phänomen?, in: Hammerstein, Notker (Hg.): Universitäten und Aufklärung, Göttingen 1995, S. 125–136.

 

Autorin: JS

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