Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Johann Friedrich Stiebritz

geboren:7. August 1707 Halle
gestorben:12. Dezember 1772 Halle
Konfession:evangelisch
Vater:Gottfried Stiebritz, Schuhmacher in Halle

Johann Friedrich Stiebritz

Stiebritz besuchte bis 1723 die Lateinische Schule der Franckeschen Stiftungen und schrieb sich am 12. Mai 1724 für das Studium der Theologie und Philosophie an der halleschen Universität ein. 1727 wechselte er an die Universität Jena. Im Juni 1730 legte er in Halle die Magisterprüfung ab.

Ab dem Herbstsemester 1730 lehrte er als Privatdozent Philosophie und „morgenländische“ Sprachen. Als sein Lehrer Johann Jakob Rambach (1693-1735) eine Professur in Gießen erhielt, folgte ihm Stiebritz nach und hielt dort weiterhin Vorlesungen als Privatdozent.

1735 wurde er zum Adjunkt der Philosophischen Fakultät zurück an die Universität Halle berufen.

Am 11. Oktober 1738 erfolgte die Berufung auf eine außerordentliche Professur der Philosophischen Fakultät in Halle. Am 4. Februar 1743 konnte Stiebritz in die ordentliche Professur oeconomiae aufsteigen. 1746 gelang ihm zudem der Aufstieg in die Juristische Fakultät. Hier konnte er am 4. Januar die Professur der Kameral-, Ökonomischen und Policey-Wissenschaften übernehmen, nachdem der erste Professor auf diesem Lehrstuhl Simon Peter Gasser (1676-1745) im November des Vorjahres verstorben war.

Von 1754 bis 1772 bekleidete er zudem das Amt des Bibliothekars der Marienbibliothek, etwa seit dieser Zeit (1754/55) war er außerdem Kirchenältester der Gemeinde der Marienkirche. Im November 1766 erhielt Stiebritz das hallesche Bürgerrecht.

Stiebritz heiratete 1735 die Tochter des Pfarrers von Schloßvippach, Dorothea Christiana Bärwolf (gest. 1741). Nach ihrem Tod ging er am 1. Oktober 1742 die Ehe mit Johanna Elisabeth Francke (gest. 1771) ein, die Tochter von Johann Georg Francke (1669-1747), erster Pastor der halleschen Marienkirche. Als Johanna Elisabeth 1771 starb, ging Stiebritz nach vermutlich langjähriger Bekanntschaft eine für beide Seiten angemessene Verbindung mit der Professorenwitwe Johanna Dorothea Kaiser (gest. 1772) ein. Bei ihrem ersten Ehemann, dem Mathematikprofessor Johann Joachim Lange (1699–1765), hatte Stiebritz bereits studiert und über ein kirchengeschichtliches Thema promoviert. Stiebritz selbst war zum Zeitpunkt dieser Ehe bereits ordentlicher Professor der Juristischen Fakultät.

Quellen: BBKL, Bd. 19, Nordhausen 2001, Sp. 1339ff.; Dreyhaupt, S. 726f.; Förster, S. 270; MV Halle I, S. 435; StAH, HA Bürgerbuch Bd. 1748-1830; UAHW Rep 3, Nr. 248 Ernennung der ordentlichen und außerordentlichen Professoren der Philosophischen Fakultät (1732-1764); UAHW Rep 3, Nr. 241 Bestallung und Besoldung der Professoren der Juristischen Fakultät (1730-1754).

 

Autorin: JS

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