Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Johann Friedrich Gottlieb Goldhagen

Johann Friedrich Gottlieb Goldhagen

geboren:21. Mai 1742 Nordhausen
gestorben:10. Januar 1788 Halle
Konfession:
Vater:Hermann Eustachius Goldhagen, Altphilologie, Gymnasialrektor

Johann Friedrich Gottlieb Goldhagen

Goldhagen besuchte das Nordhausener Gymnasium, dem sein Vater als Rektor vorstand. 1753 erhielt dieser jedoch die Rektorstelle am Domgymnasium in Magdeburg, so dass die Familie dorthin zog. Johann Friedrich Gottlieb beendete seine Schulzeit am Domgymnasium und schrieb sich am 1760 als Medizinstudent an der Universität Halle ein.

Die Medizinische Fakultät in Halle wurde zu diesem Zeitpunkt von dem bekannten und renommierten Wissenschaftler Andreas Elias Büchner (1701-1769) geprägt, der von Erfurt nach Halle gekommen war. Er zählte genauso zu Goldhagens Lehrern wie Philipp Adolph Böhmer (1717-1789) oder Johann Peter Eberhard (1727-1779). Goldhagen tat sich bald als fleißiger und geschickter Student hervor und wurde am 9. Mai 1765, auf den Tag genau 5 Jahre nach seiner Immatrikulation, zum Doktor der Medizin promoviert.

Anschließend hielt er als Privatdozent Vorlesungen in der Medizin, aber auch in der Zoologie und Botanik. Mit seiner Neigung gerade zu den beiden letztgenannten Naturwissenschaften konnte er in Halle in eine Lücke springen, die sich wenige Monate vor Goldhagens Promotion mit dem Abgang Heinrich Christian Albertis (1722-1782) aufgetan hatte. Dieser hatte zuvor über 20 Jahre lang botanische Vorlesungen gehalten und war jedoch auf eigenen Wunsch von der Universität abgegangen. Der betagte Büchner erkannte Goldhagens naturwissenschaftliches Talent und förderte ihn.

Am 20. Juni 1769 wurde Goldhagen auf eine außerordentliche Professur der Medizinischen Fakultät berufen. Als Büchner kurz darauf starb, machte sich Goldhagen Hoffnungen auf eine ordentliche Professur. Und tatsächlich erhielt er im November den Ruf auf die Professur für Naturgeschichte, die an der Philosophischen Fakultät angesiedelt war. Diese Professur hatte zuvor Büchner in Kombination mit seiner medizinischen Professur inne gehabt. Nun wurde sie als eigenständige Professur explizit geschaffen, um Goldhagens Qualitäten für die Universität nutzbar zu machen.

Am 19. Dezember 1770 erlangte Goldhagen das hallesche Bürgerrecht.

1772 wurde Goldhagen zudem zum halleschen Stadtphysikus gewählt, tatsächlich im Amt bestätigt wurde er erst ein paar Jahre später. Aber es gelang ihm in dieser Zeit, sich eine große Praxis aufzubauen. Zudem konnte er eine umfangreiche Naturaliensammlung anlegen, die später die Grundlage für die zoologische und mineralogische Universitätssammlung darstellte.

Diese Ämterdoppelung, als Universitätslehrer gleichzeitig dem städtischen Gesundheitsamt vorzustehen, wurde von einigen Kollegen kritisch beäugt, so dass sich die Medizinische Fakultät sehr sträubte als Berlin Goldhagen zum ordentlichen Professor der Medizin berief. Der Hof setzte sich jedoch durch und so musste die Fakultät ihn 1778 als Ordinarius offiziell einführen.

In den 1780 Jahren wurde ein eigenes Universitätsklinikum notwendig, da das Klinikum des Waisenhauses nicht mehr ausreichte, um die hallesche Bevölkerung zu versorgen. So bewilligte Berlin 1787 die Einrichtung eines Universitätsklinikums, deren erster Direktor Goldhagen wurde. Um sich dieser Aufgabe widmen zu können, legte er im selben Jahr das Stadtphysikat nieder. Gleichzeitig wurde er zum Königlichen Oberbergrat ernannt. Allerdings verstarb er schon Anfang des folgenden Jahres im Alter von 46 Jahren an Typhus.

Goldhagen war zudem ein engagierter Freimaurer. Er hatte bereits der Loge „Philadelphia“ (1756-1764) angehört und trat in deren Nachfolge-Loge „Zu den drei Degen“ ein. Von 1778 bis 1786 stand er dieser als Meister vom Stuhl vor.

Goldhagen war viele Jahre mit dem Kanzler der Universität Carl Christoph von Hoffmann (1735-1801) befreundet. So setzte ihm dieser nach seinem 1788 erfolgten Tod ein Denkmal in von Hoffmanns Landschaftsgarten des Dieskauer Parks.

Bild: www.biologie.uni-halle.de

Quellen: DBA, Bd. I, Nr. 406, S. 203; Ersch/Gruber, Sect. 1, Theil 73, Leipzig 1861, S. 275; Förster, S. 216; Kaiser/Krosch, Teil I, S. 141-160; Meusel, Bd. 4, Leipzig 1804, S. 283; UAHW Originalmatrikel nach 1744, Bd. I, Bl. 285; UAHW Rep. 3, Nr. 243 Ernennung der außerordentlichen und ordentlichen Professoren der Medizinischen Fakultät, Bd. 2 (1743-1795).

 

Autorin: JS

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